A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt
- - die Darstellung der Kommission zum Stand der Nutzung von Biomasse und zu den Hemmnissen für ihre weitere Verbreitung in den verschiedenen Energiesektoren;
- - den erkennbaren Willen der Kommission, den Beitrag der Biomasse unter den erneuerbaren Energien stärker als bisher auszubauen;
- - die Absicht der Kommission, neue Impulse für die Verwendung von Biomasse im Wärmesektor zu geben, insbesondere im Fernwärmebereich;
- - in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission zur Einführung verringerter und einheitlicher Mehrwertsteuersätze für Bioheizstoffe in allen Mitgliedstaaten;
- - die Ankündigung der Kommission, im Jahr 2006 einen Bericht zu einer möglichen Revision der Biokraftstoffrichtlinie vorzulegen und dabei insbesondere die Frage nationaler Ziele aufzugreifen;
- - die Ankündigung der Kommission, mögliche Behinderungen bei der Einführung von Biotreibstoffen durch die Mineralölindustrie aufmerksam zu beobachten und ggf. entgegenzusteuern;
- - die Bereitstellung von Forschungsmitteln für Biotreibstoffe der zweiten Generation und für Bioraffinerien;
- - die Ankündigungen der Kommission zur Beschleunigung der Normungs- und Kennzeichnungsaktivitäten für feste Biomasse und die Prüfung relevanter rechtlicher Rahmenbedingungen bei den Treibstoffspezifikationen und
- - das Signal der Kommission zur Notwendigkeit von klaren und verlässlichen Handelsvereinbarungen, insbesondere hinsichtlich der Einfuhren von Ethanol.
- 2. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Kommission mit dem Aktionsplan eine Initiative für den weiteren Ausbau der Biomassenutzung gestartet hat, der in 2006 weitere Maßnahmen und Initiativen folgen sollen. Er hält das von der Kommission skizzierte Gesamtpaket an Maßnahmen für eine geeignete Grundlage für den Ausbau der energetischen Biomassenutzung und für einen relevanten Beitrag der Biomasse zur Erreichung der Ausbauziele der erneuerbaren Energien.
- 3. Der Bundesrat sieht darüber hinaus jedoch zur Verwirklichung der mit dem Aktionsplan angestrebten Ziele Handlungsbedarf auf bestimmten Gebieten. Er stellt deshalb mit Bedauern fest, dass der Aktionsplan
- - keine neuen Akzente zur Stärkung der Verbindlichkeit europäischer Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Mitgliedstaaten, z.B. bei der Nutzung von Biomasse im Treibstoffsektor, enthält und
- - keine konkreten Ziele bezogen auf den Biomasseeinsatz oder den Anteil am Energieeinsatz in den jeweiligen Sektoren vorschlägt.
- 4. Zur Steigerung der Versorgungssicherheit, zur Ressourcenschonung, zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen sowie zur Stärkung der ländlichen Räume und der regenerativen Energiewirtschaft hält es der Bundesrat für notwendig, neben Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz auch die Nutzung von erneuerbaren Energien weiter auszubauen und in diesem Zusammenhang den nachhaltigen Ausbau der stofflichen und energetischen Nutzung von Biomasse weiter voranzutreiben.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den anstehenden Beratungen darauf hinzuwirken dass eine zügige Diskussion der Vorschläge erfolgen kann, damit Wirtschaft und Investoren sich frühzeitig auf die zukünftigen Möglichkeiten und Anforderungen einstellen und entsprechend reagieren können. Er befürchtet bei langwierigen Beratungen einen Stillstand der Entwicklungen und ein Hinauszögern von erforderlichen Investitionen in die Entwicklung und Anwendung.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zuge der weiteren Beratungen auf EU-Ebene nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass mit der Ausgestaltung der zukünftigen Rahmenbedingungen die bisher in Deutschland getätigten Investitionen in der Bereitstellung und Produktion von Bioenergie - insbesondere im Biokraftstoffsektor - nicht gefährdet werden.
- 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den anstehenden Beratungen darauf hinzuwirken dass - nicht nur in der Forschung - den vielfältigen Nutzungspfaden und dem Potenzial von Biogas, z.B. im Kraftstoffsektor oder in der Einspeisung in Netzen, stärker Rechnung getragen wird.
- 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auch weiterhin auf europäischer Ebene für konkrete Zielsetzungen und Initiativen zur Biomassenutzung in den Bereichen Wärme, Strom und Verkehr einzusetzen. Er unterstützt den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. September 2005, der verbindliche Europäische Zielvorgaben - zu gliedern in sektorspezifische und nationale Zielvorgaben - bis 2020 fordert. Besondere Bedeutung haben die von der Kommission geplanten Initiativen auf dem Wärmemarkt.
- 9. Im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Einführung eines Zertifizierungssystems zur Sicherstellung eines nachhaltigen Anbaus von Biomasse für den Kraftstoffsektor betont der Bundesrat, dass keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen auf die Biomasseproduzenten in der EU zukommen dürfen, und verweist hierzu u. a. auf bestehende Zertifizierungssysteme im Waldbau sowie auf die gute landwirtschaftliche Praxis.
- 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, dafür Sorge zu tragen, dass Maßnahmen in den Aktionsplan aufgenommen werden, die den Export von Bioenergietechnologien auf Drittlandsmärkte unterstützen.
- 11. Der Bundesrat begrüßt die Stärkung der Bioenergieforschung in dem von der Kommission vorgeschlagenen Siebten Forschungsrahmenprogramm. Er bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass verstärkt auch Vorhaben zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (weiße Biotechnologie) unterstützt werden.
- 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter Beteiligung der Länder einen nationalen Biomasse-Aktionsplan zu erarbeiten. Dabei sind u. a. die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen und Grundsätze einzubeziehen:
- - Festlegung von Mindestanteilen von Biokraftstoffen im Verkehrssektor;
- - Entwicklung eines Fördermodells für biogene Kraftstoffe, das die Instrumentarien "Beimischungspflicht" und "Steuervergünstigungen für Reinkraftstoffe" gleichermaßen berücksichtigt;
- - Unterstützung und Umsetzung des Vorhabens der Kommission zur Überarbeitung der Kraftstoffnormen mit dem Ziel, bei Einhaltung der Kraftstoffqualitäten höhere Beimischungen von biogenen zu fossilen Kraftstoffen zu realisieren;
- - Entwicklung von umfassenden Normen für biogene Kraftstoffe durch die zuständigen Normungsgremien in Kooperation mit der Wirtschaft;
- - Entwicklung eines Instruments zur effektiven Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt;
- - Prüfung eines Programms für den Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen, um die Rahmenbedingungen für eine Steigerung der Wärmeerzeugung und der Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von Biomasse zu verbessern;
- 13. - Umsetzung der Ergebnisse von Untersuchungen zur Verbrennung von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen mit dem Ziel, Getreide als Regelbrennstoff in das Immissionsschutzrecht aufzunehmen;
- 14. - Fortführung der Impulse für die Stromerzeugung aus Biomasse auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG);
- - Förderung der Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität mit dem Ziel der Einspeisung in das Erdgasnetz;
- - Schaffung von attraktiven Rahmenbedingungen zur energetischen Nutzung von tierischen Nebenprodukten unter Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Materialien;
- 15. - Errichtung eines Biomasseforschungszentrums.
- 16. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung des nationalen Strategieplans zur Umsetzung der VO (EG) Nr. 1698/05 (Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)) die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung bei der Förderung entsprechend den finanziellen Möglichkeiten angemessen zu berücksichtigen.
B
- 17. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.