Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

935. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2015

A

B

Der federführende Verkehrsausschuss (Vk), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Bundesregierung hat den Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte e.V. (VDS) bei der Verbändeanhörung nicht berücksichtigt.

Nach dessen Äußerung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 11. Juni 2015 zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift könnten sich durch den besonderen technischen Charakter von Seilbahnanlagen erhebliche Probleme bei deren technischer Realisierung ergeben. Dies sei bislang bei der Neufassung der Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Bei Seilbahnen würde es danach oftmals unumgänglich sein, die Anforderungen an die Kennzeichnung als Luftfahrthindernis in einem gesonderten Gutachten zu betrachten, um dann die gegebenenfalls von der AVV abweichenden Anforderungen über die Kennzeichnung festzulegen.

Die Bundesregierung soll daher gebeten werden, die Argumente des VDS im weiteren Verfahren oder jedenfalls bei einer der nächsten Änderungen der AVV zu prüfen und überdies den Seilbahnausschuss der Bundesländer (SBA) einzubinden.