Punkt 34 der 972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffern 11 und 12 der Empfehlungs-Drucksache 563/1/18 wie folgt beschließen:
Der Bundesrat begrüßt, dass mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen verpflichtenden Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen (BNK) ein wichtiger Schritt zu mehr Akzeptanz von Windenergieanlagen (WEA) unternommen wird.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dieser Pflicht von WEA-Betreiberseite nun auch durch den Empfang von Transpondersignalen von Luftfahrzeugen genügt werden kann.
Zu diesem Zweck wird für alle Luftfahrzeuge, die sich nachts im kontrollierten und nicht kontrollierten Luftraum bewegen, die Ausstattung mit und verpflichtende Nutzung von Transpondern vorgeschrieben.
Diese Technik ist bisher nicht luftverkehrstechnisch zur Aktivierung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung zugelassen. Sicherheitsbedenken gegen eine transpondergesteuerte Nachtkennzeichnung konnten bisher nicht ausgeräumt werden. Ein WEA-Betreiber kann nicht überprüfen, ob bei einfliegenden Luftfahrzeugen die Transponder vorhanden, intakt und eingeschaltet sind. Er kann somit nicht für einen sicheren Einschaltvorgang seines Befeuerungssystems garantieren.
Der Bundesrat bittet daher die Bunderegierung zu prüfen, ob die Transponder-Technik sicher genug ist, um die Befeuerung bei einfliegenden Luftfahrzeugen einzuschalten und so Kollisionen mit Windenergieanlagen bei Nacht auszuschließen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs erweitert das Spektrum der technologischen Lösungen um die Transponder-Technik, ohne Primär- und Passivradare auszuschließen. Im Interesse einer technologieoffenen Lösung erscheint es sachgerechter, die Bundesregierung um Prüfung der Auswirkungen der Transponder-Technik auf die Sicherheit des Luftverkehrs zu bitten, statt die Vorschrift nur zu streichen.