Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Siebtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 102. Sitzung am 7. April 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/5355 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 17/4981 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
1. In Buchstabe b werden in § 2 Absatz 1 0a Satz 1 nach den Wörtern "des technischen Hilfswerks und" die Wörter "sonstiger Einheiten" eingefügt.
2. In Buchstabe d werden in § 2 Absatz 16 Satz 1 die Wörter "kann abweichend von Absatz 15 Satz 1 " durch die Wörter "muss von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes oder abweichend von Absatz 15 Satz 1 " ersetzt.
Fristablauf: 27.05.11 Erster Durchgang: Drucksache. 858/10 (PDF)