Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf.
Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Januar 2006 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen.