Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Die im Grünbuch formulierten Fragen zielen sehr stark auf konkrete Ausrüstungen und Instrumente ab. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch noch grundlegendere Fragen gestellt werden müssen, in denen Folgendes berücksichtigt ist:
- 2. Auf dem freien Markt werden Produkte nach Rentabilitätsgesichtspunkten entwickelt und angeboten. Den europäischen Sicherheitsbehörden jedoch fehlen vielfach die personellen wie auch finanziellen Ressourcen, um in der Entwicklung neuer Sicherheitslösungen und -produkte tätig werden zu können. Zudem gibt es bislang kein Instrumentarium, um Informationen über geplante, laufende und abgeschlossene Forschungsarbeiten, neue Instrumente und Ausrüstungen auf privatwirtschaftlicher Ebene zusammenzufassen und den europäischen Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Es müsste aber gerade für den öffentlichen Sektor sichergestellt sein, dass knappe Ressourcen nicht für Projekte verschwendet werden, die sich mit anderen überschneiden. Es wäre daher zu prüfen, wie ein ständiger Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehören, die technologische Lösungen benötigen, und den privaten Anbietern dieser Lösungen gewährleistet werden kann.
- 3. Auch der Informationsaustausch zwischen den europäischen Sicherheitsbehörden selbst - und zwar im Rahmen bestehender (keinesfalls neuer) Gremien - müsste verbessert werden. Zu erwägen wäre, ob für den öffentlichen Sektor als Vermittlungsstelle Europol in Frage käme.
- 4. Sicherheitsbehörden müssen privaten Anbietern, von deren technologischen Lösungen sie Gebrauch machen, eine wirtschaftliche Refinanzierung der Forschungsaufwendungen in Aussicht stellen können. Unter diesem Gesichtspunkt käme der Nutzung von Synergieeffekten eine besondere Bedeutung zu. Deshalb sollte in erster Linie geprüft werden, welche marktgängigen Produkte oder vorhandenen Technologien für Detektionstechniken der Sicherheitsbehörden genutzt werden können.
- 5. Das Grünbuch sieht einheitliche Normen und Standards für die von den Sicherheitsbehörden eingesetzten Detektionstechnologien vor. Diese sind zwar hilfreich, aber nicht unabdingbar erforderlich. Vorrangig sind Standards und Normen, die Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualität und Sicherheit der Detektionsergebnisse definieren, da diese für den Erfolg im Kampf gegen Terrorismus mitentscheidend sind. Dazu gehört auch die Einführung normierter Schnittstellenbeschreibungen, damit Daten standardisiert ausgewertet und die Ergebnisse mit anderen Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden können. Der Problematik der Interoperabilität der Systeme ließe sich mit EU-weiten Schnittstellendefinitionen (vgl. ETSI) abhelfen. Dabei ist die Notwendigkeit der Harmonisierung bei allen Systemen gegeben, deren Daten der retrograden Auswertung zugeführt werden können.