A
Der Bundesrat hat in seiner 967. Sitzung am 27. April 2018 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat stellt fest, dass die Änderung der TechKontrollV die Meldeverpflichtung der Länder erneut erweitern wird. Dies führt zu einer nochmaligen Steigerung des bereits nach aktuellem Recht bestehenden hohen Erfassungs- und Berichtsaufwands. Dabei stellt nicht nur die zuletzt erfolgte Erweiterung der Datenbasis die Polizeien der Länder vor große Herausforderungen, sondern auch der elektronische Datenverkehr. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass es zur Vermeidung eines weiteren Aufwuchses des bürokratischen Aufwandes bei der Erfüllung europarechtlich begründeter Berichtspflichten auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern bedarf. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, den Ländern kurzfristig ein zur Erfüllung der Berichtspflicht geeignetes softwarebasiertes Erfassungs- und Auswertungssystem zur Verfügung zu stellen.