Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 316995 - vom 7. Oktober 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. September 2009 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 637/04(B)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM (2004) 0521),
- - in Kenntnis des Entwurfs des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (12475/2004 und 11803/2004),
- - in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz des EG-Vertrags und gemäß Artikel 44 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2 letzter Satz, Artikel 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 63 Absatz 1 Nummer 3, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 93, Artikel 94, Artikel 133 und Artikel 181a des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0118/2005),
- - gestützt auf Artikel 101 des Euratom-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0007/2009),
- 1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
- 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Tadschikistan zu übermitteln.