(Grunddrs. 725/05 (PDF) , 726/05 (PDF) , 727/05 (PDF) , 728/05 (PDF) , 729/05 (PDF) , 730/05 (PDF) , 731/05 (PDF) )
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm
KOM (2005) 439 endg.; Ratsdok. 12727/05
Drucksache: 725/05 (PDF)
und
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Zusammenarbeit" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
KOM (2005) 440 endg.; Ratsdok. 12736/05
Drucksache: 726/05 (PDF)
und
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Ideen" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
KOM (2005) 441 endg.; Ratsdok. 12730/05
Drucksache: 727/05 (PDF)
und
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Menschen" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
KOM (2005) 442 endg.; Ratsdok. 12731/05
Drucksache: 728/05 (PDF)
und
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Kapazitäten" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
KOM (2005) 443 endg.; Ratsdok. 12729/05
Drucksache: 729/05 (PDF)
und
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms (2007-2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm
KOM (2005) 444 endg.; Ratsdok. 12732/05
Drucksache: 730/05 (PDF)
und
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik
KOM (2005) 445 endg.; Ratsdok. 12734/05
Drucksache: 731/05 (PDF)
Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Allgemeines
- 1. Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission mit ihren Mitteilungen vom 26. und 27. September 2005 fristgerecht ihre Vorstellungen zu den Spezifischen Programmen zur weiteren Umsetzung des Siebten Forschungsrahmenprogramms (FRP 7) insbesondere auch zu den neuen Strukturen der Forschungsförderung präzisiert hat.
- 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Spezifischen Programme zum FRP7 auf die vier grundlegenden Ziele entsprechend ihrer Mitteilung "Die Schaffung des Europäischen Forschungsraums des Wissens für Wachstum" vom 6. April 2005 ausgerichtet hat, um sie über die bisherigen Zielsetzungen der Forschungspolitik hinaus zur Umsetzung der revidierten Lissabon-Strategie beitragen zu lassen.
- 3. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Europäische Rat am 15./16. Dezember 2005 in Brüssel eine Einigung über die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 erzielt hat. Er bedauert jedoch, dass das ursprünglich ausgewiesene Budget des FRP 7 in der Summe gekürzt wurde. Die Auswirkungen der Kürzungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag auf die finanzielle Ausgestaltung der einzelnen Programme des FRP 7 sind letztlich noch nicht festgelegt. Nach der Ablehnung der Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 durch das Europäische Parlament am 18. Januar 2006 fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, in den weiteren Verhandlungen auf der EU-Ebene darauf zu achten, dass die Mittelausstattung der Programme der endgültigen Ausgestaltung der Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 Rechnung trägt.
- 4. Der Bundesrat unterstreicht den von der Kommission zugrunde gelegten hohen wissenschafts- und wirtschaftspolitischen Stellenwert der Forschung und Entwicklung zur Umsetzung der Lissabon-Strategie. Er sieht darin eine nachhaltige Chance für Europäische Unternehmen, neue Marktfelder zu erschließen und damit zukunftsträchtige und innovative Arbeitsplätze in Europa zu sichern und neu zu schaffen.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass als vorrangiges Kriterium für die Projektauswahl das Exzellenzkriterium zugrunde gelegt wird.
- 6. Der Bundesrat erachtet es als unerlässlich, dass der Nachhaltigkeit, den Genderaspekten, den ethischen Fragen und dem demografischen Wandel der Gesellschaft themenübergreifend und durchgängig ein besonderer Stellenwert in der Forschung eingeräumt wird. Für diese Bereiche sollten deshalb besondere Förderkriterien unter Einhaltung des Exzellenzkriteriums für die Projektauswahl entwickelt und zugrunde gelegt werden. Der Bundesrat hält es insbesondere für nicht akzeptabel, wenn im Rahmen der von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des FRP 7 durchzuführenden spezifischen Programme ethisch nicht vertretbare Forschungsvorhaben an humanen Embryonen und embryonalen Stammzellen gefördert werden können. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung in Bekräftigung seiner Stellungnahme vom 27. Mai 2005 zum FRP 7 - vgl. BR-Drucksache 273/05(B) - auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen dass bei Durchführung der spezifischen Programme des FRP 7 keine Forschungsprojekte gefördert werden, die gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz oder gegen das Stammzellgesetz verstoßen.
- 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf darauf hinzuwirken, dass die Aufgaben zwischen den EU-Programmen einerseits und den nationalen Programmen andererseits klar, transparent und effizient unter eindeutiger Wahrung des Subsidiaritätsprinzip abgegrenzt werden.
- 8. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Arbeit der Programmausschüsse auf die Mitwirkung bei der Ausarbeitung der jährlichen Arbeitsprogramme beschränken will. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen dass den Mitgliedstaaten das Recht zur Nachprüfung der Entscheidungen der Kommission eingeräumt wird. Zu diesem Zweck kann die Kommission zur Vorlage einer schriftlichen Begründung aufgefordert werden, die einer abschließenden Zustimmung des Programmausschusses bedarf.
- 9. Der Bundesrat spricht sich für die Entwicklung eines standardisierten Evaluierungskonzepts aus. Jedes geförderte Projekt sollte ex ante aufzeigen, welche Ergebnisse erwartet werden. Ex post sollte im Rahmen von Verwendungsnachweisen und Erfolgskontrollen dargelegt werden, ob den Erwartungen entsprochen werden konnte; im Falle eines Scheiterns bzw. eines nur teilweise Erreichens der Planziele sind hierfür plausible Erklärungen zu liefern. Eine nicht pflichtgemäße Mittelverwendung zieht Regressforderungen nach sich.
Gemeinsame Forschungsstelle EG (GFS)
- 10. Der Bundesrat begrüßt den Auftrag an die Gemeinsame Forschungsstelle, als Referenzzentrum für Wissenschaft und Technologie für die EU tätig zu sein und die EU bei der Durchführung und Überwachung politischer Maßnahmen sowie bei der Reaktion auf neue Erfordernisse zu unterstützen. Der Bundesrat würde die Einbeziehung der GFS in die Arbeitsstrukturen der Technologieplattformen begrüßen soweit Fragestellungen der strategischen Ausrichtung künftiger Forschungsfelder und Forschungsagenden betroffen sind.
- 11. Der Bundesrat beurteilt die von der Kommission vorgeschlagene überproportionale Ausdehnung der Budgetansätze der GFS kritisch, weil sie letztlich zu Lasten der eigentlichen Forschungsförderung der EU geht. Er bittet die Bundesregierung, sich im Rahmen der Verhandlungen zu spezifischen Programmen des FRP 7 für eine ausgewogenere Verteilung einzusetzen.
Zusammenarbeit
I. Allgemein
- 12. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission das FRP 7 der EG mit vier spezifischen Programmen als zentrales Instrument zur Erreichung der Lissabonner Ziele (globale Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiger Wohlstand, Solidarität und Bürgernähe) vorgeschlagen hat, vgl. BR-Drucksache 273/05(B) .
- 13. Der Bundesrat begrüßt die Ausgewogenheit in der Festlegung der Thematischen Prioritäten, die sich durch Kontinuität und Anpassung an neue Erfordernisse auszeichnet. Der Bundesrat befürwortet, dass die Kommission für jeden der thematischen Schwerpunkte gemeinsame Querschnittsaufgaben (internationale Kooperation, Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, Forschung zu politisch aktuellen Themen der Gemeinschaft, Beteiligung der KMU, Wissenstransfer, Dialog mit der Gesellschaft) vorgegeben hat, die durch gesonderte horizontale Aktivitäten ergänzt werden. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, zu prüfen, ob den spezifischen Arbeitsprogrammen bestimmte finanzielle Anteile als Orientierungsrahmen vorgegeben werden könnten.
- 14. Der Bundesrat hält eine angemessene Ausrichtung der Projektauswahl an den kurz- und mittelfristigen Verwertungsmöglichkeiten der Wirtschaft für geeignet, der Realisierung der Lissabon-Ziele Rechnung zu tragen.
- 15. Der Bundesrat stellt eine allgemeine Tendenz fest, eine Vielzahl paralleler Beratungseinrichtungen und -gremien zu etablieren, die an der Formulierung der EU-Politik teilhaben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken dass die Zahl und die Kompetenzen der Gremien überschaubar und den Aufgaben angemessen bleibt.
- 16. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission am 23. Dezember 2005 (Dok-Nr. KOM (2005) 705 endg.) einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des FRP 7 sowie für die Verbreitung von Forschungsergebnissen (2007 bis 2013) - BR-Drucksache 009/06 (PDF) - vorgelegt hat. Der Bundesrat sieht zu diesem Vorschlag noch Diskussionsbedarf und behält sich eine gesonderte Stellungnahme vor. Aus Sicht des Bundesrates ist insbesondere auch zu prüfen, inwieweit die von der Kommission angekündigten Vereinfachungen der Verfahrensprozeduren durch diesen Vorschlag umgesetzt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diesem bereits seit langem in der Diskussion stehenden Aspekt ein besonderes Gewicht beizumessen.
- 17. Der Bundesrat sieht nach wie vor Klärungsbedarf bei der Ausgestaltung der Technologieplattformen. Den darauf aufbauenden Ansatz der Kommission, mit Hilfe von Technologie-Initiativen den finanziellen Beitrag des privaten Sektors zu einzelnen Forschungsschwerpunkten erheblich zu steigern, begrüßt der Bundesrat generell. Er ist jedoch der Auffassung, dass diese Initiativen auf nur wenige Schlüsseltechnologien mit erheblichem europäischen Mehrwert beschränkt werden sollen. Dabei ist zu gewährleisten, dass auch KMU sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen einen angemessenen Zugang zu beiden Maßnahmen erhalten.
- 18. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission gemeinsam mit der EIBein neues Finanzierungsinstrument entwickeln will. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass der Zugang zu einem solchen Finanzierungsinstrument für alle potentiellen Antragsteller im FRP 7 gleich ist und zu keinen Wettbewerbsverzerrungen führt.
- 19. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Zuge des FRP 7 beabsichtigt Durchführungsagenturen einzusetzen. Die Errichtung von Agenturen sollte nur erwogen werden, wenn dadurch die Verwaltungsabläufe vereinfacht und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen erzeugt werden, vgl. Ziffer 28 der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 2005, BR-Drucksache 273/05(B) . Er fordert in diesem Zusammenhang, dass die politische Verantwortlichkeit der Kommission für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme und Finanzierung der ausgewählten Projekte dadurch nicht beeinträchtigt werden darf.
II. Themen
Gesundheit:
- 20. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass auch die Entwicklung und Evaluation innovativer Therapiekonzepte zur Behandlung von chronischen Autoimmunerkrankungen als im Dienste der Gesundheit einbezogen werden.
- 21. Er begrüßt ferner, dass die Kommission im Rahmen des Programms "Zusammenarbeit" unter dem Thema "Gesundheit" die Verbesserung der Gesundheit der europäischen Bürger und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Gesundheitssektors anstrebt und mit einer Vielzahl von Maßnahmen die Bekämpfung von schweren Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislaufkrankheiten, seltenen und sonstigen chronischen Krankheiten fördern will.
- 22. Der Bundesrat weist darauf hin, dass neben den von der Kommission berücksichtigten Krankheiten Lungenkrankheiten zu den großen Volkskrankheiten gehören. In der Todesursachenstatistik 2004 steht die Todesursache "Krankheiten des Atmungssystems" in Deutschland mit 11,3 % an dritter Stelle (Männer: 14,6 %, Frauen: 8,3 %). In der EU machen die Lungenkrankheiten (einschließlich Lungenkrebs) 17 % der Todesfälle bei Männern und 10 % der Todesfälle bei Frauen aus.
Hierbei ist zu beachten, dass Tuberkulose - neben HIV - derzeit weltweit die Infektionskrankheit ist, welche bei Erwachsenen und Jugendlichen die meisten Todesfälle verursacht. Die WHO schätzt, dass 8,8 Millionen Menschen im Jahr 2002 neu erkrankten und etwa 2 Millionen Menschen verstarben. Insbesondere wird für die Industriestaaten die Migration aus Ländern mit hoher Tuberkulose-Prävalenz eine zunehmende Problematik darstellen.
- 23. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass bei den Neuerkrankungszahlen Lungenkrebs einen hohen Stellenwert einnimmt. Jährlich ist mit etwa 31 800 Neuerkrankungen bei Männern und 10 400 Neuerkrankungen bei Frauen in Deutschland zu rechnen.
Es ist davon auszugehen, dass wegen der veränderten Altersstruktur der Bevölkerung und aufgrund des anhaltenden Tabakkonsums die Zahl der Lungenerkrankungen weiterhin zunehmen wird.
- 24. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen des Programms "Zusammenarbeit" des FRP 7, unter dem Thema "Gesundheit" die Lungenkrankheiten Berücksichtigung finden.
- 25. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
Zu Artikel 2 und Anhang I
Der Bundesrat begrüßt, dass der Bereich "Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie" ein eigenständiges Thema im spezifischen Programm "Zusammenarbeit" darstellt. Er ist der Auffassung, dass zur Weiterentwicklung dieses Bereichs neben biowissenschaftlichen und biotechnologischen Ansätzen insbesondere auch systemorientierte Forschungsansätze erforderlich sind und angemessenen Eingang in die Arbeitsprogramme finden müssen.
- 26. Verkehr:
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die negativen Auswirkungen der Verkehrssysteme sich nicht auf den Ausstoß von CO₂ beschränken und dass alle Forschung, die die wirtschaftlichen Stärken des Verkehrssektors unterstützen und weiterentwickeln soll, deshalb auch weitergehende Fragestellungen, wie z.B. verkehrliche oder logistische Engpässe, Verluste an urbaner Lebensqualität und wachsende Mobilitätskosten mit berücksichtigen sollten.
- 27. Sicherheit und Weltraum:
Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Sicherheitsforschung sich an dem Begriff der "human security" zu orientieren hat, wie er unter anderem Eingang in die "Milleniumsziele" der Vereinten Nationen gefunden hat. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, dass die Erfahrungen der Friedens- und Konfliktforschung und der interkulturellen, soziologischen und psychologischen Forschung Eingang in die Forschungsagenda zur Identifikation und Prävention von Terrorismus und Kriminalität finden.
- 28. Der Bundesrat anerkennt, dass aufgrund des Kompromissvorschlages des britischen Ratsvorsitzes vom 17. November 2005 die unter den Punkten 20, 26 und 27 genannten inhaltlichen Anregungen der Länder bereits mehrheitlich berücksichtigt wurden.
- 29. Vor dem Hintergrund ständig steigender Investitionen in Satellitentechnik hält der Bundesrat es für unverzichtbar, die Auswertung der von Satelliten gelieferten Daten gleichermaßen zu fördern. Die Frage, ob Sicherheitsgründe der zivilen wissenschaftlichen Datenauswertung, insbesondere im Rahmen der Erdsystem- und Nachhaltigkeitsforschung, entgegenstehen, ist unter gebührender Berücksichtigung der Belange der Wissenschaft im Einzelfall zu entscheiden.
Ideen
- 30. Der Bundesrat begrüßt, dass Projekte der Grundlagenforschung als Basis zur Sicherung des ökonomischen und sozialen Wohlstands in allen Bereichen der Natur-, Ingenieur- und Geisteswissenschaften gefördert werden sollen.
- 31. Der Bundesrat fordert, dass bei der Auswahl von Projekten ausschließlich das Exzellenzkriterium zur Anwendung kommt, unabhängig von der Person des Antragsstellers.
- 32. Der Bundesrat tritt dafür ein, Autonomie und Integrität des Wissenschaftlichen Rates sicherzustellen und von seinen Entscheidungen nur in absoluten, gut begründeten Ausnahmefällen abzuweichen. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass im Falle einer abweichenden Meinung zwischen Wissenschaftlichem Rat und Kommission eine Entscheidung des Rates einzuholen ist.
Menschen
- 33. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den Forscher als das wesentliche Potenzial aller Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ansieht und an die bislang positiven Erfahrungen der "Marie Curie"- Aktivitäten anknüpft.
- 34. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, eine stärkere Durchlässigkeit zwischen Unternehmen (insbesondere KMU) und Hochschulen sowie eine erhöhte Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
- 35. Der Bundesrat lehnt es ab, zusätzliche Kriterien, wie z.B. die Einhaltung der Forschercharta oder des Codexes für die Einstellung von Forschern für die Bewertung von Forschungsprojekten, anzuwenden.
Kapazitäten
- 36. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Forschungskapazitäten insgesamt zu stärken, als grundsätzlich richtigen Weg zur Erreichung der Lissabon-Ziele. Bei der Umsetzung sollen insbesondere auch Synergien mit anderen Gemeinschaftsmaßnahmen genutzt werden, ohne dabei allerdings das Exzellenzkriterium als vorrangiges Auswahlkriterium für Forschungsprojekte aufzugeben.
- 37. Der Bundesrat fordert ausdrücklich, dass mit den beabsichtigten Datenzusammenstellungen durch ERAWATCH kein zusätzlicher Aufwand für die Mitgliedstaaten, insbesondere für die Forschungseinrichtungen und KMU, verbunden ist.
- 38. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Gemeinschaft nach Artikel 136 EGV darauf beschränkt ist, subsidiäre forschungspolitische Maßnahmen zu ergreifen, wenn damit ein europäischer Mehrwert geschaffen wird.
- 39. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Kommission, wissenschaftliche und technologische Partnerschaften mit Drittstaaten zu fördern. Die Förderung darüber hinausgehender Maßnahmen der Entwicklungspolitik durch das Forschungsrahmenprogramm ist abzulehnen.
Gemeinsame Forschungsstelle Kerntechnik
- 40. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission zum spezifischen Programm betreffend die von der Gemeinsamen Forschungsstelle für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik durchzuführenden direkten Maßnahmen in Umsetzung des Euratom-Rahmenprogramms zur Kenntnis.
Euratom
- 41. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission zustimmend zur Kenntnis, wonach die zunächst maximal mögliche Laufzeit der spezifischen Euratom-Programme von fünf Jahren mittels der vorgesehenen Legislativverfahren um weitere zwei Jahre bis 2013 verlängert werden soll, sofern sich dann die äußeren Rahmenbedingungen nicht grundlegend verändert haben.
Damit wird die Parallelität zu den anderen spezifischen Programmen ermöglicht.
- 42. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission mit dem Entwurf der spezifischen Euratom-Programme frühere Programme mit einem hohen Maß an inhaltlicher Kontinuität fortsetzt und begrüßt die Absicht der Kommission, Maßnahmen, deren Inhalte sowohl spezifische Euratom-Programme als auch EG-Programme betreffen, soweit wie möglich aufeinander abzustimmen.
Insbesondere die geplante Veröffentlichung gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wird befürwortet.
- 43. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass der Fusionsenergie bei den Forschungsthemen eine zentrale Bedeutung zukommt und dass dies auch in der Aufteilung der Mittel sichtbar werden muss. Er stimmt der Kommission zu, dass die Realisierung des ITER in Europa den nächsten wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigen Nutzung der Fusionsenergie darstellt. Gleichzeitig weist der Bundesrat jedoch auf die weiter bestehende Notwendigkeit eines parallelen Forschungs- und Entwicklungsprogramms zur Vorbereitung und Verbesserung der Nutzung des ITER hin.