909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013
A
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS), der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1.
- a) Der Bundesrat nimmt den Vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zur Kenntnis und stellt fest:
- aa) Der Bericht der Bundesregierung ist durch das Bestreben geprägt, die realen Verhältnisse mit ihren sozialen Verwerfungen zu verschleiern. Beispielhaft ist, dass die Aussage in der Entwurfsfassung, nach der die Einkommensentwicklung das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung verletzen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden kann, im nun vorliegenden Bericht gestrichen wurde.
- bb) Der methodische Paradigmenwechsel im Vierten Armuts- und Reichtumsbericht hin zu einem Lebensphasenansatz führt in seinen Ergebnissen zu einer Individualisierung des Armutsproblems und vernachlässigt damit die strukturellen Ursachen von Armut und Ausgrenzung. Dies führt zudem zu einer schlechteren Vergleichbarkeit mit früheren Berichten vor allem im Längsschnittvergleich.
- cc) Auch im vorliegenden Armuts- und Reichtumsbericht hat die Bundesregierung keine vertiefenden sowie umfassenderen Informationen und Daten zum Thema Reichtum zur Verfügung gestellt.
- dd) Der Bericht stellt zwar eine beachtliche Faktensammlung dar. Wesentliche Schlussfolgerungen, die die Frage der sozialen Gerechtigkeit angemessen beleuchten würden, unterbleiben aber. Gesellschaftliche Verwerfungen und eklatante Ungerechtigkeiten werden nicht herausgearbeitet. Die Bundesregierung hat den Bericht nicht genutzt, um notwendige Schlussfolgerungen für mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland zu ziehen. Aus folgenden wesentlichen Erkenntnissen werden keine geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung abgeleitet.
So zeigt der Bericht zwar, dass
- - Armut und Reichtum in Deutschland ungleich verteilt sind, - sich trotz wachsenden Reichtums die Chancen der armen oder von Armut gefährdeten Bevölkerung zur Verbesserung ihrer Lebenssituation nicht erhöht haben,
- - insbesondere die Chancen auf Bildung in erschreckendem Maße von der sozialen Situation abhängig sind.
Der Bericht zeigt jedoch nicht hinreichend, dass
- - die verschiedenen Bevölkerungskreise in ungleichem Maße an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen,
- - Maßnahmen der Bundesregierung unterblieben sind, die soziale Situation der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, die nicht in der Lage sind, ihre eigene menschenwürdige Existenz selbst sicherzustellen.
Der Bericht belegt, dass die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, durch eine gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen soziale Sicherheit und faire Teilhabechancen zu ermöglichen.
- b) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung als Antwort auf den Vierten Armuts- und Reichtumsbericht auf,
- aa) folgende Maßnahmen im Arbeitsmarktbereich zu ergreifen:
- - Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, - Bekämpfung prekärer Beschäftigung (insbesondere durch eine Begrenzung der Leiharbeit, Änderungen bei der befristeten Beschäftigung und einer Neuregelung der Minijobs),
- - Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, zum Beispiel auch durch öffentlich geförderte Beschäftigung,
- - Schaffung von Entgeltgleichheit,
- - Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- aa) folgende Maßnahmen im Arbeitsmarktbereich zu ergreifen:
- 2.
- [- Ausbau der Betreuungsangebote und Abschaffung des Betreuungsgeldes,]
- - Angebot von zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen.
- 3.
- [bb) das Betreuungsgeld abzuschaffen und die Angebote frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung auszubauen; nur durch die Entwicklung und Garantie einer bedarfsdeckenden Infrastruktur vor Ort wird jedem Kind und Jugendlichen ein Recht auf Bildung, Teilhabe und Förderung ermöglicht,]
- cc) die Zukunftschancen Deutschlands durch eine Verbesserung der Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger entscheidend zu verbessern, insbesondere soweit diese von Armut betroffen oder bedroht sind,
- dd) die Leistungsfähigkeit der Systeme der sozialen Sicherung durch eine Verbreiterung des Beitragsaufkommens unter Einbeziehung auch der Einnahmen aus Kapitalvermögen zu stärken,
- ee) Länder und Kommunen durch eine aufgabengerechte Verteilung der Steuereinnahmen in die Lage zu versetzen, den Herausforderungen der Zukunft entsprechen zu können, insbesondere in den Bereichen der Bildung, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der allgemeinen Daseinsvorsorge,
- ff) ein Abstimmungsverfahren zu entwickeln, das verhindert, analytische und wissenschaftlich fundierte Aussagen zu "Armut und Reichtum" zu verschleiern beziehungsweise zu verfälschen. Das aktuell von der Bundesregierung gewählte Verfahren schädigt generell das sozialpolitische Instrument "Armuts- und Reichtumsberichterstattung",
- gg) für den Bereich "Reichtum" differenziertes, belastbares und umfassendes Datenmaterial zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Trotz der Verschleierungsbemühungen der Bundesregierung zeigt der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht eine massive Verschiebung der Verteilungsverhältnisse in Deutschland auf. Der Wohlstand ist sehr ungleichmäßig verteilt. Die Reichsten werden in Deutschland immer reicher. In den letzten 20 Jahren hat sich das Nettovermögen der privaten Haushalte von knapp 4,6 auf rund zehn Billionen Euro mehr als verdoppelt. Allein von 2007 bis 2012 hat sich das private Nettovermögen der reichsten Haushalte um 1,4 Billionen erhöht.
Die reichsten zehn Prozent der Deutschen verfügen damit über mehr als die Hälfte des Gesamtvermögens, der unteren Hälfte der Haushalte bleibt gerade mal ein Prozent. Und der Anteil des obersten Zehntels ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen.
Die Ungleichverteilung der Privatvermögen hat sich im Zeitverlauf deutlich beschleunigt. Im Jahr 2008 verfügte die untere Hälfte, also 50 Prozent der Bevölkerung, über nur 1,2 Prozent des Nettovermögens, das heißt innerhalb von fünf Jahren hat sich der schon damals sehr kleine Anteil von 2,6 Prozent (2003) um mehr als die Hälfte reduziert. Die reichsten zehn Prozent besitzen dagegen mehr als die Hälfte (52,9 Prozent), einschließlich Betriebs- und Sachvermögen sogar 57,1 Prozent. Zehn Jahre zuvor waren es noch 44,7 Prozent.
Die Einkommensspreizung hat ebenfalls weiter zugenommen. Während die Lohnentwicklung im oberen Bereich in Deutschland positiv steigend war, sind die unteren Löhne in den vergangenen zehn Jahren preisbereinigt gesunken.
Der Niedriglohn-Anteil befindet sich nach wie vor bei rund 23 Prozent. Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bleibt unverändert groß. Frauen verdienen bei vergleichbarer Tätigkeit 22 Prozent (24 Prozent im Westen und sieben Prozent im Osten) weniger als Männer. Nur im obersten Bereich ist die Lohnentwicklung in Deutschland signifikant steigend.
Trotz guter konjunktureller Lage hat das Armutsrisiko weiter zugenommen und liegt mit 15,1 Prozent auf einem sehr hohen Stand. Kinder sind mit 18,9 Prozent deutlich stärker armutsgefährdet als die Gesamtbevölkerung. Besonders hohe Armutsrisiken haben Alleinerziehende (42,3 Prozent) und Arbeitslose (58,8 Prozent).
Die Prekarisierung des Arbeitsmarktes produziert Armut und sorgt für künftige Armutsrenten: 23 Prozent der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wurden mit weniger als zwei Drittel des Durchschnittsstundenlohns (9,15 Euro) entlohnt. Zwölf Prozent bekamen weniger als sieben Euro Stundenlohn und vier Prozent weniger als fünf Euro.
Die Ergebnisse des Forschungsprojekts "Soziale Mobilität, Ursachen für Auf- und Abstiege" bestätigen in erschreckender Weise, dass Kinder in Familien unterhalb der Armutsrisikoschwelle und bei verfestigter Arbeitslosigkeit nicht nur signifikant seltener Schulen durchlaufen, die zu einem höheren Bildungsabschluss führen als Kinder aus sozial abgesicherten Familien, sondern auch einem neunmal höheren Risiko unterliegen, auf eine Förderschule gehen zu müssen. Bei der gleichzeitigen Feststellung, dass Bildung und Ausbildung eine zentrale Rolle bei der Aussicht auf soziale Mobilität und eigenständige Existenzsicherung einnehmen, ist der dringende Handlungsbedarf evident. Auch die Feststellung, dass nur ein Drittel der Bevölkerung glaubt, dass in Deutschland jede und jeder eine Ausbildung machen könne, die den eigenen Fähigkeiten und Begabungen entspricht, macht die Diskrepanz zwischen dem gegenwärtigen Befund und den Herausforderungen der Zukunft deutlich. Einer deutlichen Verstärkung der Finanzausstattung der Länder und Kommunen kommt daher besondere Bedeutung zu, um sie in die Lage zu versetzen, den hieraus aus Gesichtspunkten sozialer Gerechtigkeit wie auch der Zukunftsfähigkeit Deutschlands resultierenden Notwendigkeiten Rechnung zu tragen.
Erwerbstätigkeit ist ein Schlüssel zur Bekämpfung von Armut. Dem steht aber in Deutschland ein zunehmender Trend zu niedrigen Löhnen und prekärer Beschäftigung entgegen. Zwingend erforderlich ist, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, von ihrer Arbeit auch menschenwürdig leben können und nicht auf zusätzliche Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Erwerbseinkommen erzielen, das nicht nur ihre Existenz sichert, sondern auch eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, ist die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns notwendig. Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 1. März 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen (BR-Drucksache 136/13(B) ). Jetzt liegt es am Deutschen Bundestag, diesen Gesetzentwurf zeitnah zu beraten und zu beschließen.
Die Rahmenbedingungen und die finanzielle Ausstattung der Arbeitsmarktpolitik stellen wesentliche Voraussetzungen für die Armutsbekämpfung dar. Eine bessere Mittelausstattung der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter und ausreichend vorhandene Eingliederungsmittel können dazu beitragen, die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt erfolgreich umzusetzen.
Zur Bekämpfung von Armut ist die Verwirklichung des Grundsatzes von gleichem Lohn für gleiche Arbeit, der Abbau geschlechterspezifischer Entgeltungleichheit und die Eindämmung prekärer Beschäftigung (insbesondere durch eine Begrenzung der Leiharbeit, Änderungen bei der befristeten Beschäftigung und einer Neuregelung der Minijobs) zwingend notwendig.
Ein weiterer wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Bekämpfung von Armut ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Ausbau der Betreuungsangebote und die Abschaffung des verfehlten Betreuungsgeldes.
Zur wirksamen Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung gehört auch die Weiterentwicklung der Sozialversicherungssysteme, zum Beispiel durch Einführung der Bürgerversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung oder der Weiterentwicklung der Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung.
Auf Veränderungen am Wohnungsmarkt und steigende Energiekosten ist ausgleichend zu reagieren. Dazu gehören eine Entlastung bei den Energiekosten und eine stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund.
Der zunehmenden Ungleichheit und Polarisierung in Deutschland ist entgegenzuwirken. Das erfordert eine umverteilende Steuerpolitik, die eine stärkere Besteuerung großer Vermögen durch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer, die Erhöhung der Erträge aus der Erbschaftsteuer und die Stärkung des Prinzips der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit durch die Anhebung des Spitzensteuersatzes verwirklicht.
- a) Der Bundesrat nimmt den Vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zur Kenntnis und stellt fest:
- 4. Unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten bietet die gewählte Lebensverlaufsperspektive grundsätzlich die Möglichkeit, die langfristigen ökonomischen Folgen bestimmter Entscheidungen und Arrangements in einzelnen Lebensabschnitten von Frauen aufzuzeigen.
Diese Entscheidungen werden unter Berücksichtigung von partnerschaftlichen und familiären Bindungen sowie entsprechenden Rollenerwartungen getroffen. Auch setzen institutionelle, strukturelle und rechtliche Rahmenbedingungen - positive wie negative - Anreize, die Einfluss auf die Erwerbsbiographie von Frauen haben. In den eigenen Rentenansprüchen von Männern und Frauen spiegeln sich dann in kumulierter Form die bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Erwerbsleben.
Für den folgenden Bericht wird erwartet, dass die für Frauen im Lebensverlauf entstehenden Armutsrisiken deutlicher problematisiert und entsprechende Lösungsmöglichkeiten für eine bessere ökonomische und soziale Teilhabe von Frauen aufgezeigt werden.
B
- 5. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen.