Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 4. bis 7. April 2011 die nachstehend aufgeführten Texte angenommen. Sie wurden dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2011 zugeleitet.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, Einzelplan III - Kommission (07704/2011 - C7-0072/2011 - 2011/2022(BUD)) 3
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen 5
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zum Jahresbericht 2009 der Europäischen Investitionsbank (2010/2248(INI)) 11
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, Einzelplan III - Kommission (07704/2011 - C7-0072/2011 - 2011/2022(BUD))
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, und auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,
- - gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften1, insbesondere auf die Artikel 37 und 38,
- - unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, der am 15. Dezember 2010 endgültig erlassen wurde2,
- - gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung3,
- - in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, der von der Kommission am 14. Januar 2011 vorgelegt wurde ( KOM (2011) 0009),
- - in Kenntnis des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011, der vom Rat am 15. März 2011 festgelegt wurde (07704/2011 - C7-0072/2011),
- - gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0115/2011),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011 zum Gesamthaushaltsplan 2011 die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe eines Betrags von 182,4 Mio. EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen zur Abmilderung der Folgen der in Polen, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn, Kroatien und Rumänien durch starke Regenfälle verursachten Überschwemmungen ermöglichen soll,
B. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011 darin besteht, diese Haushaltsanpassung förmlich in den Haushaltsplan 2011 aufzunehmen,
C. in der Erwägung, dass die dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 als Anlage beigefügte Gemeinsame Erklärung zu den Zahlungsermächtigungen die Vorlage eines Berichtigungshaushaltsplans vorsah, "falls die in den Haushaltsplan 2011 eingesetzten Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben ... zu decken",
D. in der Erwägung, dass der Rat die Einrichtung einer "Negativreserve" gemäß Artikel 44 der Haushaltsordnung beschlossen hat,
E. in der Erwägung, dass der Beschluss des Rates einzig und allein pragmatisch ausgerichtet ist und keine nachhaltige und den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung entsprechende Lösung für einen etwaigen künftigen unvorhergesehenen Bedarf darstellt und daher als einmalige Option angesehen werden sollte,
F. in der Erwägung, dass der Rat die Kommission aufgefordert hat, "so bald wie möglich" einen Vorschlag zur Erwirtschaftung der Negativreserve vorzulegen,
G. in der Erwägung, dass der bevorstehende Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans zur Einsetzung der Überschüsse des Haushaltsjahres 2010 in den Haushaltsplan eine geeignete und zeitgerechte Gelegenheit für die Erwirtschaftung der Negativreserve bieten wird,
- 1. nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011;
- 2. ist der Ansicht, dass der Solidaritätsfonds der Europäischen Union nach einer Naturkatastrophe so rasch wie möglich in Anspruch genommen werden sollte und dass die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung einer Finanzhilfe, die Bewertung und die Ausarbeitung der Vorschläge und der Erlass der entsprechenden Haushaltsmaßnahmen und Rechtsakte auf effiziente und schnell wirksame Weise erfolgen sollten;
- 3. fordert die Kommission unbeschadet ihres Initiativrechts auf, den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans zur Einsetzung des Überschusses des Haushaltsjahres 2010 gemäß Artikel 15 der Haushaltsordnung zu nutzen, um die Negativreserve zu erwirtschaften;
- 4. billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011 ohne Abänderungen und beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2011 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
- 5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
- 1. ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- 2. Angenommene Texte, P7_TA(2010)0475.
- 3. ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien und Jemen,
- - unter Hinweis auf seinen Bericht vom 24. März 2011 über die Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat1
- - unter Hinweis auf seine Entschließung mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Abschluss eines Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits, vom 26. Oktober 20062,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek zum tödlichen Angriff auf Demonstranten in Syrien vom 23. März 2011,
- - unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948,
- - unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien Bahrain, Syrien und Jemen gehören,
- - unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1975 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, zu dessen Vertragsparteien Bahrain, Syrien und Jemen gehören,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 2011,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Bahrain und Jemen vom 21. März 2011,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission vom 10. März, 15. März und 17. März 2011 zu Bahrain, vom 18. März, 22. März, 24. März und 26. März 2011 zu Syrien und vom 5. April, 10. März, 12. März und 18. März 2011 zu Jemen,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission über eine Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand im südlichen Mittelmeerraum vom 8. März 2011,
- - in Kenntnis der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2004, die 2008 aktualisiert wurden,
- - gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass - nach ähnlichen Entwicklungen in anderen arabischen Ländern - die Demonstranten in Bahrain, Syrien und Jemen legitime demokratische Bestrebungen sowie die nachdrückliche Forderung der Bevölkerung nach politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen zum Ausdruck gebracht haben, mit denen eine echte Demokratie hergestellt, Korruption und Vetternwirtschaft bekämpft, die Achtung der Rechtstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sichergestellt, die sozialen Ungleichheiten verringert und bessere wirtschaftliche und soziale Bedingungen erreicht werden sollen,
B. unter Hinweis darauf, dass die jeweiligen Regierungen mit einer Zunahme der gewaltsamen Repression, der Verhängung des Ausnahmezustandes und der Inkraftsetzung von Gesetzen zur Bekämpfung des Terrorismus reagiert haben, um gravierende Verbrechen - wie u.a. außergerichtliche Tötungen, Entführungen und Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen, Folter und unfaire Gerichtsverfahren - zu rechtfertigen,
C. in der Erwägung, dass das übermäßig gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten in Bahrain, Syrien und Jemen zahlreiche Tote und Verletzte forderte, dass viele Demonstranten festgenommen wurden und dass gegen die Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien diese Länder gehören, verstoßen wurde,
D. unter Hinweis darauf, dass die Demonstrationen in Syrien in der im Süden gelegenen Stadt Daraa ihren Ausgang nahmen und sich anschließend im ganzen Land ausbreiteten; unter Hinweis darauf, dass die syrischen Regierungsstellen die Demonstrationen unterdrückt haben, indem sie scharfe Munition einsetzten, um friedliche Versammlungen aufzulösen, und Hunderte Zivilpersonen verhaftet und in Damaskus und anderen Städten regierungsfreundliche Demonstranten mobilisiert wurden; in der Erwägung, dass die syrische Regierung am 29. März 2011 zurückgetreten ist und Adel Safar beauftragt wurde, eine neue Regierung zu bilden; in der Erwägung, dass die Rede von Präsident Bashar al-Assad vom 30. März 2011 vor dem syrischen Parlament die Erwartungen und Hoffnungen auf wesentliche Reformen nicht erfüllt hat,
E. in der Erwägung, dass sich Syrien seit 1963 im Ausnahmezustand befindet; in der Erwägung, dass der Ausnahmezustand die Bürger in Bezug auf die Wahrnehmung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte einschränkt und es den syrischen Behörden weiterhin ermöglicht, Kontrolle über das Justizsystem auszuüben,
F. in der Erwägung, dass die syrische Regierung eine Reihe öffentlicher Erklärungen abgegeben hat, in denen sie sich zur Sicherstellung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und politische Teilhabe verpflichtet (Aufhebung des Ausnahmezustands, Abschaffung von Artikel 8 der syrischen Verfassung, in dem verfügt wird, dass die Ba'th-Partei in Staat und Gesellschaft die führende Rolle spielt, und Lösung der Probleme infolge der 1962 im Gouvernement al-Hasaka durchgeführten Volkszählung, bei der Hunderttausenden Kurden der Pass abgenommen und sie als Ausländer registriert wurden), dass sie bisher diesbezüglich jedoch noch keine konkreten Fortschritte vollzogen hat; in der Erwägung, dass der prominente syrische Menschenrechtsaktivist und Regierungskritiker Haitham al-Maleh im März 2011 aus dem Gefängnis freigelassen wurde und die internationale Gemeinschaft aufgefordert hat, Druck auf das syrische Regime auszuüben, damit es seinen internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte nachkommt,
G. in der Erwägung, dass das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits noch unterzeichnet werden muss; in der Erwägung, dass die Unterzeichnung dieses Abkommens auf Antrag Syriens seit Oktober 2009 verschoben ist; in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einen wesentlichen Teil dieses Abkommens ausmacht,
H. in der Erwägung, dass die Demonstration in Bahrain am 14. Februar begannen und dass die Demonstranten politische Reformen - insbesondere eine konstitutionelle Monarchie und eine gewählte Regierung sowie ein Ende der Korruption und der Ausgrenzung der Schiiten, die mehr als 60 % der Bevölkerung ausmachen - forderten; unter Hinweis darauf, dass die Lage in Bahrain weiterhin gespannt ist und zwischen 50 und 100 Personen in der letzten Woche als vermisst gemeldet wurden; in der Erwägung, dass Berichten zufolge medizinisches Personal, Menschenrechtsverteidiger und politische Aktivisten in Bahrain inhaftiert wurden und Krankenhausstationen von Sicherheitskräften besetzt wurden,
I. in der Erwägung, dass - auf Ersuchen der Regierung Bahrains - Sicherheitskräfte der Länder des Golf-Kooperationsrates Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emiraten und Kuwait in Bahrain zum Einsatz kommen,
J. unter Hinweis darauf, dass seit Januar 2011 Millionen von Bürgern weitgehend friedlich im Jemen demonstriert haben, dass angeblich fast 100 Personen - vor allem durch Sicherheitskräfte, die mit scharfer Munition in die Menschenmenge schossen - getötet wurden und dass Hunderte verletzt wurden; in der Erwägung, dass Krankenwagen, die mit verwundeten Regierungsgegnern auf dem Weg zu Spitälern waren, im Jemen durch Sicherheitskräfte behindert wurden,
K. in der Erwägung, dass Präsident Ali Abdullah Saleh, der den Jemen seit 32 Jahren regiert, versprochen hat zurückzutreten; jedoch in der Erwägung, dass der Präsident bisher noch keine ernstzunehmenden Maßnahmen getroffen hat, um seinen Versprechen betreffend einen friedlichen demokratischen Übergang nachzukommen,
L. in der Erwägung, dass Mitglieder des Golf-Kooperationsrates beschlossen haben, Vertreter der Regierung Jemens und der Opposition zu Gesprächen nach Riad einzuladen, um einen Ausweg aus der festgefahrenen Situation zu finden,
M. in der Erwägung, dass Jemen das ärmste Land im Nahen Osten mit allgemeiner Unterernährung, schwindenden Ölreserven, einer wachsenden Bevölkerung, einer schwachen Zentralregierung, zunehmender Wasserknappheit und geringen Investitionen in die Wirtschaft des Landes ist; in der Erwägung, dass ernsthafte Besorgnisse über die Auflösung des Staates Jemen bestehen; in der Erwägung, dass seit Februar mit den schiitischen Rebellen im Norden ein kaum belastbarer Waffenstillstand besteht, im Süden eine sezessionistische Bewegung aktiv ist und viele Angehörige von Al-Quaida den Jemen Berichten zufolge als Basis nutzen,
N. in der Erwägung, dass der Ausnahmezustand vor kurzem in Bahrain und Jemen verhängt wurde; in der Erwägung, dass die Erklärung des Ausnahmezustands in einem Land dessen Regierung nicht von seinen wesentlichen Pflichten entbindet, die Rechtstaatlichkeit und die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes zu wahren,
- 1. verurteilt mit Nachdruck das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten in Bahrain, Syrien und Jemen und spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; bekundet seine Solidarität mit den Menschen in diesen Ländern, würdigt ihren Mut und ihre Entschlossenheit und unterstützt nachdrücklich ihre legitimen demokratischen Bestrebungen;
- 2. fordert die Behörden in Bahrain, Syrien und Jemen dringend auf, keine Gewalt gegen Demonstranten anzuwenden sowie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung zu achten; verurteilt, dass die Behörden in Bahrain und Jemen auf die Bereitstellung von medizinischer Versorgung Einfluss nehmen und den Zugang zu Gesundheitseinrichtungen verweigern oder einschränken; betont, dass diejenigen, die für die Verluste an Menschenleben und die Verletzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden müssen; fordert die Behörden auf, unverzüglich alle politischen Gefangenen, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sowie alle Personen, die aufgrund ihrer friedlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Protesten festgehalten werden, frei zu lassen;
- 3. stellt fest, dass der Einsatz von Gewalt durch einen Staat gegen seine eigene Bevölkerung direkte Auswirkungen auf seine bilateralen Beziehungen mit der Europäischen Union haben muss; erinnert die Hohe Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission daran, dass die EU über zahlreiche Instrumente verfügt, um die Länder von solchen Aktionen abzuhalten, wie beispielsweise Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbote usw.; weist aber darauf hin, dass die allgemeine Bevölkerung in keinem Fall von einer derartigen Überprüfung der bilateralen Beziehungen negativ betroffen werden sollte;
- 4. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Ereignisse in jüngster Vergangenheit sowie die gegenwärtigen und künftigen Entwicklungen in Bahrain, Syrien und Jemen in ihren bilateralen Beziehungen zu diesen Ländern in vollem Umfang zu berücksichtigen, einschließlich der Aussetzung weiterer Verhandlungen über die nach wie vor ausstehende Unterzeichnung des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Syrien; ist der Ansicht, dass der Abschluss eines solchen Abkommens davon abhängen sollte, ob die syrischen Behörden in der Lage sind, die erwarteten demokratischen Reformen in greifbarer Form durchzuführen;
- 5. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Forderungen nach unabhängigen Untersuchungen zu unterstützen, die sich mit den Angriffen gegen Demonstranten in diesen Ländern befassen, insbesondere eine von den Vereinten Nationen oder dem Internationalen Strafgerichtshof durchzuführende Untersuchung der Übergriffe auf Demonstranten vom 18. März in Sanaa, Jemen, bei denen 54 Menschen getötet und mehr als 300 verletzt wurden; fordert die EU auf, unverzüglich die Initiative zu ergreifen und eine Sondersitzung des Menschenrechtsrates einzuberufen, die sich mit den in Bahrain, Syrien und Jemen verübten Übergriffen während der Niederschlagung der Demonstrationen und der Repression von Dissidenten befassen soll;
- 6. fordert die Regierungen von Bahrain, Syrien und Jemen auf, unverzüglich und ohne Vorbedingungen einen offenen und sinnvollen politischen Prozess und Dialog aufzunehmen, an dem alle demokratischen politischen Kräfte und die Zivilgesellschaft teilnehmen und der den Weg ebnen soll für eine echte Demokratie, die Aufhebung des Ausnahmezustands und die Durchführung realer, ehrgeiziger und umfassender politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen, die für die langfristige Stabilität und Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind;
- 7. fordert die Behörden von Bahrain, Syrien und Jemen auf, ihre internationalen Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Grundfreiheiten einzuhalten; fordert die Regierungen in diesen Ländern auf, den Ausnahmezustand sofort aufzuheben, unverzüglich alle politischen Gefangenen, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und friedlichen Demonstranten freizulassen, die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gesetzlich zu verankern und in die Praxis umzusetzen, die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu verschärfen, gleiche Rechte für Minderheiten zu garantieren, den Zugang zu Kommunikationsmitteln, wie Internet und Mobiltelefone, sicherzustellen und den Zugang zu unabhängigen Medien zu gewährleisten;
- 8. nimmt den Rücktritt der syrischen Regierung vom 29. März zur Kenntnis; glaubt jedoch, dass dies nicht ausreichen wird, um der wachsenden Enttäuschung des syrischen Volkes entgegen zu wirken; fordert Präsident Bashar al-Assad auf, der Politik, die auf die Unterdrückung der politischen Opposition und der Menschenrechtsverteidiger abzielt, ein Ende zu setzen, den Ausnahmezustand, der seit 1963 in Kraft ist, tatsächlich aufzuheben, den Prozess des demokratischen Übergangs in Syrien zu fördern und eine konkrete Agenda für politische, wirtschaftliche und soziale Reformen festzulegen;
- 9. fordert die Regierung Bahrains und andere Parteien auf, unverzüglich und ohne Vorbedingungen einen sinnvollen und konstruktiven Dialog aufzunehmen, um Reformen herbeizuführen; begrüßt die Ankündigung des VN-Generalsekretärs, dass sich die Vereinten Nationen bereit halten, um - wenn sie darum ersucht werden - von den jeweiligen Ländern initiierte Anstrengungen zu unterstützen;
- 10. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass sich ausländische Truppen unter der Ägide des Golf-Kooperationsrates in Bahrain aufhalten; fordert den Golf-Kooperationsrat auf, seine Ressourcen als kollektiver Akteur in der Region zu nutzen, um konstruktiv zu handeln und im Interesse friedlicher Reformen in Bahrain zu vermitteln;
- 11. fordert Präsident Saleh von Jemen auf, konkrete Schritte zu setzen, um seinem Versprechen im Hinblick auf einen friedlichen Machtwechsel im Rahmen von verfassungsmäßigen Institutionen nachzukommen; fordert alle Parteien, einschließlich der Opposition, auf, verantwortungsvoll zu agieren, sich unverzüglich an einem offenen und konstruktiven Dialog zu beteiligen, um einen geordneten politischen Übergang sicherzustellen, und alle Parteien und Bewegungen, die das Volk Jemens vertreten, an diesem Dialog zu beteiligen;
- 12. bekundet seine ernsthafte Besorgnis über den Grad der Armut und Arbeitslosigkeit sowie die wachsende politische und wirtschaftliche Instabilität in Jemen; besteht darauf, dass die Erfüllung der auf der Geberkonferenz im Jahre 2006 gemachten Zusagen vor Ort beschleunigt werden muss; fordert die EU und den Golf-Kooperationsrat ferner auf, besondere Anstrengungen zu unternehmen, um finanzielle und technische Unterstützung zu leisten, sobald Präsident Saleh bereit ist, den Weg für eine demokratisch gewählte Regierung frei zu machen;
- 13. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die friedlichen demokratischen Bestrebungen der Menschen in Bahrain, Syrien und Jemen zu unterstützen, ihre Politik gegenüber diesen Ländern zu überprüfen, den Verhaltenskodex der EU für Waffenexporte einzuhalten und sich bereitzuhalten, um - im Falle ernsthafter Zusagen der Regierungen dieser Länder - die Durchführung konkreter politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformpläne in diesen Ländern zu unterstützen;
- 14. fordert die Kommission auf, umfassenden und effektiven Gebrauch von der bestehenden Unterstützung zu machen, die über das ENPI, das EIDHR und das IfS geleistet wird, und dringend konkrete Vorschläge zu der Frage auszuarbeiten, wie die künftige finanzielle Unterstützung der EU den Ländern und den Zivilgesellschaften im Nahen Osten und in der Golfregion bei ihrem Übergang hin zu Demokratie und Menschenrechten besser Hilfestellung leisten kann;
- 15. unterstreicht die Zusagen, die die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission in der Gemeinsamen Mitteilung über eine Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand im südlichen Mittelmeerraum im Hinblick auf die weitere Unterstützung des demokratischen Wandels und der Zivilgesellschaft als Reaktion auf die derzeitigen historischen Entwicklungen in der Region abgegeben haben; fordert, dass die EU die demokratischen Prozesse im Mittelmeerraum und in der Golfregion unterstützt, um eine umfassende Beteiligung aller Bürger - insbesondere von Frauen, die eine wesentliche Rolle bei den Forderungen nach demokratischem Wandel gespielt haben - am politischen Leben sicherzustellen;
- 16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament des Königreichs Bahrain, der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien und der Regierung und dem Parlament der Republik Jemen zu übermitteln.
- 1. Angenommene Texte, P7_TA(2011)0109.
- 2. ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 436.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zum Jahresbericht 2009 der Europäischen Investitionsbank (2010/2248(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Jahresberichts 2009 der EIB-Gruppe (Tätigkeit und Corporate Responsibility, Finanzbericht und Statistischer Bericht),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2010 zum Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank für 20081
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2009 zu den Jahresberichten 2007 der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zur EU-2020-Strategie3,
- - gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Haushaltskontrollausschusses (A7-0073/2011),
Die neue Satzung der EIB
- 1. begrüßt die Änderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich gebracht hat und die größere Flexibilität bei der Finanzierung durch die EIB ermöglichen, einschließlich Beteiligungen als Ergänzung der herkömmlichen Tätigkeit der Bank, der Möglichkeit der Errichtung von Tochtergesellschaften oder anderer Rechtsträger zur Regelung der so genannten "Sonderaktivitäten" und zur Bereitstellung ausgeweiteter Dienste der technischen Hilfe und der Stärkung des Prüfungsausschusses;
- 2. erinnert an die Änderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich gebracht hat und durch die die Ziele der EIB-Finanzierung in Drittländern klargestellt wurden, nämlich die Unterstützung der übergeordneten Grundsätze der Beziehungen der EU zur übrigen Welt, die in Artikel 3 Absatz 5 EUV erwähnt sind, und die Unterstützung der Ziele des auswärtigen Handelns der EU gemäß Artikel 21 EUV im Rahmen der Garantie;
- 3. ist sich der Tatsache bewusst, dass einige Mitgliedstaaten fordern, dass die EIB ein größeres Risiko bei ihren Finanzierungsoperationen eingeht, weist aber darauf hin, dass dies nicht das AAA-Rating der EIB gefährden sollte, das ausschlaggebend dafür ist, dass sie für ihre Darlehen weiterhin die besten Bedingungen gewährleisten kann;
- 4. erinnert daran, dass das Ziel der EIB darin besteht, die politischen Ziele der EU zu unterstützen, und dass sie dem Rechnungshof, OLAF und den EU-Mitgliedstaaten sowie - auf freiwilliger Basis - dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist;
- 5. empfiehlt jedoch, die Anregung zu überdenken, die Finanzlage der EIB, die genaue Messung ihrer Ergebnisse und die Einhaltung des Verhaltenskodex der Branche aufsichtsrechtlich zu kontrollieren;
- 6. fordert, dass diese aufsichtsrechtliche Kontrolle
- - von der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 127 Absatz 6 AEUV
- - oder andernfalls bei Einwilligung der EIB von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde - mit oder ohne Beteiligung einer oder mehrerer nationaler Regulierungsbehörden - oder von einem unabhängigen Rechnungsprüfer ausgeübt wird;
- 7. fordert die Kommission auf, dem Parlament bis zum 30. November 2011 eine juristische Analyse der möglichen Optionen für eine Beaufsichtigung der EIB zu übermitteln;
- 8. schlägt vor, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit der EIB angesichts ihres qualifizierten Personals und ihrer Erfahrungen mit der Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben strategische Überlegungen zu Investitionen anstellt und dabei keine Finanzierungstechnik ausschließt, wie zum Beispiel Finanzhilfen, Einzahlungen auf das von den Mitgliedstaaten gezeichnete Kapital der EIB, von der Europäischen Union gezeichnetes Kapital der EIB, Darlehen, innovative Instrumente, Finanzierungstechniken, die auf langfristige, nicht sofort rentable Projekte zugeschnitten sind, Entwicklung von Garantiesystemen, Schaffung eines Einzelplans für Investitionen im Haushaltsplan der EU, Finanzierungskonsortien aus europäischen, nationalen und lokalen Stellen und öffentlichprivate Partnerschaften;
- 9. erinnert jedoch an seine Warnungen und seine Sorge hinsichtlich der Tatsache, dass ein Teil der von der EIB verwalteten EU-Programme und EU-Mittel nicht dem Entlastungsverfahren unterliegt, was eine besondere Abstimmung zwischen der Kommission und der EIB erforderlich macht und es erschwert, sich einen vollständigen Überblick über die erzielten Ergebnisse zu verschaffen; fordert die EIB nachdrücklich auf, vollständige Informationen über die Ergebnisse vorzulegen, d.h. über die gesetzten und erreichten Ziele, die Gründe für mögliche Abweichungen sowie die Ergebnisse durchgeführter Bewertungen; ersucht die Kommission um ausführliche Informationen über die Verfahren der Abstimmung mit der EIB und deren Wirksamkeit;
- 10. fordert die Kommission auf, die EIB zu einer Mitteilung über Aktivitäten mit großen Multiplikatoreffekten zu verpflichten, für die eine Garantie aus dem EU-Haushalt bereitgestellt wird;
- 11. betont, dass sich die Haushaltsgarantien der EU für Darlehen der EIB Ende 2009 auf 19,2 Milliarden EUR beliefen; hebt hervor, dass dieser Betrag für den Haushalt der EU nicht unwesentlich ist, und erwartet eine ausführliche Erläuterung der bestehenden Risiken; ist der Auffassung, dass die EIB zudem die Zweckbestimmung der aus diesen hohen Garantien resultierenden Darlehenszinsen erläutern sollte;
- 12. fordert eine ausführliche Erläuterung der Verwaltungsgebühren, die die EIB aus dem EU-Haushalt erhalten hat;
- 13. bekräftigt seinen Vorschlag, der darauf abzielt, dass die Europäische Union Mitglied der EIB werden kann;
EIB -Finanzierung in der EU
Die weltweite Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf die EIB
- 14. begrüßt, dass sich die Bank auf die drei Bereiche konzentriert, in denen die Krise Europa am stärksten getroffen hat, und zwar kleine und mittlere Unternehmen, Konvergenzregionen und Klimapolitik;
- 15. ist sich der wichtigen Rolle bewusst, die die EIB bei der Unterstützung von KMU spielt, insbesondere in Zeiten der Finanzkrise und der Wirtschaftsrezession, und fordert sie auf, die Wechselwirkung zwischen ihrem weltweiten Darlehenssystem und Finanzhilfen aus den Strukturfonds zu erleichtern;
- 16. weist darauf hin, wie wichtig KMU für die europäische Wirtschaft sind, und begrüßt deshalb, dass die EIB-Finanzierung für KMU zwischen 2008 und 2010 auf einen Gesamtbetrag von 30,8 Milliarden EUR angestiegen ist, und erkennt an, dass dieser Betrag den Zielbetrag von 7,5 Milliarden EUR für diesen Zeitraum übersteigt; begrüßt, dass im März 2010 das europäische PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument mit einer Finanzausstattung von 200 Millionen EUR von der Kommission und der Bank eingerichtet wurde; betont allerdings die Schwierigkeiten, vor denen KMU bei dem Versuch, Darlehen zu erhalten, stehen, und fordert in diesem Zusammenhang die EIB auf, bei ihrer Kreditvergabe durch Finanzmittler die Transparenz weiter zu erhöhen; fordert hierfür die Festlegung eindeutiger Finanzierungsbedingungen sowie strengerer Effizienzkriterien bei der Kreditvergabe für ihre Finanzmittler; fordert eine Verpflichtung der EIB, jährlich über ihre Kreditvergabe an KMU Bericht zu erstatten, einschließlich einer Bewertung der Zugänglichkeit und der Wirksamkeit dieser Kreditvergabe, sowie über die Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, einen größeren Verbreitungsgrad zu erreichen;
- 17. empfiehlt, die Tätigkeit der EIB konzentrierter, gezielter, wirksamer und ergebnisorientierter auszugestalten; ist der Auffassung, dass die EIB, um die kleinen und mittleren Unternehmen zu erreichen, insbesondere mit transparenten und verantwortungsvoll handelnden Finanzmittlern zusammenarbeiten sollte, die mit der lokalen Wirtschaft verknüpft sind; ist in Bezug auf die Kreditvergabe an KMU der Auffassung, dass die EIB auf ihrer Website relevante Informationen veröffentlichen sollte, insbesondere über den ausgezahlten Betrag, die Anzahl der bislang gewährten Darlehen sowie die Regionen und Industriebranchen, denen Darlehen ausgezahlt wurden; ist der Ansicht, dass überdies Informationen über die von den Finanzmittlern zu erfüllenden Bedingungen bereitgestellt werden sollten;
- 18. begrüßt die Tatsache, dass man sich darauf geeinigt hat, dass der EIB Zugang zu EZB-Liquidität über die Zentralbank Luxemburgs im Hinblick auf die Erleichterung der Kreditprogramme der EIB und des Liquiditätsmanagements gewährt wird;
- 19. stellt fest, dass das Konvergenzziel der Kohäsionspolitik der EU ein Kernziel für die EIB ist; betont den zusätzlichen Nutzen der gemeinsamen Maßnahmen der EIB mit der Kommission im Bereich der technischen Hilfe (JASPERS), durch die dem Einsatz der Strukturfonds zusätzliche Unterstützung und Hebelwirkung verliehen wird;
- 20. empfiehlt der EIB, den Regionen, die unter das Ziel "Konvergenz" fallen, weiterhin die technische Hilfe und Kofinanzierung zu gewähren, die sie benötigen, um einen größeren Anteil der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch nehmen zu können, insbesondere für Projekte in vorrangigen Sektoren, wie etwa dem Sektor der Verkehrsinfrastruktur, und andere Projekte, die Wachstum und Beschäftigung fördern, sowie Projekte, die zur Strategie "Europa 2020" gehören, im Einklang mit hohen Sozial-, Transparenz- und Umweltstandards;
- 21. fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass ihre Operationen in jeder Hinsicht im Einklang mit dem EU-Ziel eines raschen Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft stehen, und einen Plan für den Ausstieg aus der Kreditvergabe für fossile Brennstoffe, einschließlich der Kreditvergabe für kohlebetriebene Kraftwerke, anzunehmen, sowie weitaus größere Bemühungen um einen verstärkten Transfer von Technologien für erneuerbare Energieträger und energieeffiziente Energien zu unternehmen;
- 22. ist besorgt über die fortbestehende mangelnde steuerliche Transparenz bei der Gewährung und Kontrolle von Globaldarlehen; ist daher der Ansicht, dass dafür Sorge getragen werden sollte, dass Darlehensnehmer nicht die Möglichkeiten von Steueroasen ausnutzen oder sonstige Praktiken der Steuerumgehung anwenden;
- 23. fordert mehr Kohärenz zwischen den Tätigkeiten der EIB und des EIF, vor allem um die Ausrichtung des EIF näher an die Europa-2020-Ziele heranzuführen, und ersucht in diesem Zusammenhang um die Aufteilung der Arbeit zwischen den Einrichtungen und die Optimierung des Einsatzes ihrer jeweiligen Bilanzsummen;
- 24. begrüßt die Entscheidung der EIB-Gruppe, enger mit der Kommission im Rahmen der Kohäsionspolitik hinsichtlich der drei gemeinsamen Initiativen JESSICA, JEREMIE und JASMINE zusammenzuarbeiten, durch die die Kohäsionspolitik effizienter und effektiver gestaltet und die Hebelwirkung der Strukturfonds erhöht werden soll; stellt fest, dass sich die vorstehend erwähnte Zusammenarbeit als nützlich und Gewinn bringend insbesondere im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise erwiesen hat;
EIB-Finanzierung nach 2013
- 25. vertritt die Auffassung, dass es an der Zeit ist, die langfristigen strategischen Investitionen in Europa in erheblichem Umfang mit einem besonderen Augenmerk auf den Schlüsselbereichen Infrastruktur und Kohäsion in Europa zu erhöhen; fordert in diesem Zusammenhang,
- - dass die Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank für das Europäische Parlament transparenter werden,
- - dass die EIB gegenüber dem Europäischen Parlament eindeutig rechenschaftspflichtig ist,
- - dass die Finanzinstrumente gezielt eingesetzt werden;
- 26. empfiehlt der EIB, eine operative Strategie für die Zeit nach 2013 im Einklang mit der Strategie "Europa 2020"zu entwickeln;
- 27. glaubt, dass die Strategie "Europa 2020" einen interessanten und positiven Ansatz zu Finanzinstrumenten verfolgt; ersucht die EIB und die Kommission zur Stärkung ihrer Wirksamkeit darum, die folgenden Ziele nicht aus den Augen zu verlieren: Vereinfachung der Verfahren und Maximierung der Multiplikatorfaktoren sowie der Katalysatorwirkung der EIB-Gruppe, um Anleger aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor anzulocken;
- 28. fordert die EIB auf, gemeinsamen Initiativen mit der Kommission weiterhin eine wichtige Rolle im Kontext ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission einzuräumen, insbesondere hinsichtlich der Kohäsionspolitik; sieht die Rolle, die diese Initiativen als Katalysator für eine weitere Entwicklung spielen, unter anderem bezüglich der Vorbereitung des nächsten Programmplanungszeitraums nach 2013;
- 29. ermuntert die EIB, eine Hierarchie der Prioritäten bei ihren Investitionsprojekten aufzustellen und dabei Methoden wie die Kosten-Nutzen-Analyse anzuwenden, um einen möglichst großen Multiplikatoreffekt auf das BIP zu erreichen;
- 30. unterstützt diejenigen Beteiligten, die Investitionen von hoher Qualität getätigt haben, wie zum Beispiel die EIB, die insbesondere auf ihren Sachverstand bei der Nutzung innovativer Instrumente wie etwa der Fazilität für strukturierte Finanzierungen, der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF) und der Europäischen Fazilität für umweltfreundlichen Verkehr (ECTF) zurückgreifen kann;
- 31. tritt für eine erweiterte Kombination von EU-Finanzhilfen mit EIB-Krediten als einem Mittel zur Steigerung der Hebelwirkung verfügbarer Ressourcen ein, sofern die neuen Finanzinstrumente intelligent, integriert und flexibel sind;
- 32. ist der Auffassung, dass es die umfangreichen Erfahrungen bei der Schaffung und dem Einsatz von Finanzinstrumenten während des derzeitigen Programmplanungszeitraums sowohl der Kommission als auch der EIB ermöglichen sollten, über den derzeitigen Umfang und Einsatz dieser Instrumente hinauszugehen und innovativ zu sein, indem sie die Bandbreite der angebotenen Produkte erweitern;
- 33. ist der Meinung, dass klare und gesonderte Ziele und Rechtsrahmen für Anleihen erforderlich sind, die die EIB zu ihrer eigenen Finanzierung ausgibt, sowie für künftige "projektbezogene Anleihen";
- 34. weist auf den Umstand hin, dass sich die EIB erfolgreich durch die Auflage gemeinsamer Anleihen, für die alle EU-Mitgliedstaaten bürgen, selbst finanziert;
- 35. begrüßt die Idee "projektbezogener Anleihen", durch die nicht nur im Rahmen der Strategie "Europa 2020" das Rating von Anleihen, die Unternehmen selbst ausgeben, verbessert, sondern auch die europäische Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Energie und Informationstechnologie sowie eine umweltfreundlichere Wirtschaft finanziert werden sollen; glaubt, dass die Ausgabe solcher projektbezogener Anleihen einen positiven Einfluss auf die Verfügbarkeit von Kapital für nachhaltige Investitionen zur Förderung von Wachstum und Arbeitsplätzen als Ergänzung zu nationalen Investitionen und zu Investitionen aus Mitteln des Kohäsionsfonds hätte; ist der Auffassung, dass dieses Instrument das Rating ausgewählter Projekte verbessern und eine private Finanzierung als Ergänzung zu nationalen Investitionen und zu Investitionen aus Mitteln des Kohäsionsfonds anlocken sollte;
- 36. fordert die Kommission und die EIB deshalb auf, konkrete Vorschläge zur Schaffung "projektbezogener Anleihen" vorzulegen; betont, dass das Parlament bei der Errichtung eines solchen Instruments in vollem Umfang einbezogen werden muss, und ersucht darum, dass der Einsatz des EU-Haushalts im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen als einem Erstverlust-Risikopuffer mit Obergrenze ("first loss capped risk buffer") mit der EIB als nachrangigem Finanzierer in Erwägung gezogen wird;
- 37. glaubt, dass es einen klaren Bedarf an zusätzlicher Unterstützung durch die EIB in den folgenden Bereichen gibt: KMU, mittelgroße Unternehmen sowie Infrastruktur und andere wichtige Projekte, die Wachstum und Beschäftigung fördern, als Teil der Strategie "Europa 2020";
- 38. fordert die EIB nachdrücklich auf, in den Güterverkehr im europäischen Eisenbahnsektor sowie in andere transeuropäische Netze des Güterverkehrs zu investieren, wobei der Schwerpunkt auf den Seehäfen des Mittelmeers, des Schwarzen Meeres und der Ostsee liegen sollte, damit sie endgültig mit den europäischen Märkten verbunden werden;
- 39. dringt bei der EIB darauf, die Verwirklichung des TEN-V-Netzes stärker mit dem Ziel zu unterstützen, eine Hebelwirkung für mehr Investitionen sowohl aus dem öffentlichen als aus dem privaten Sektor zu erzielen; ist der Ansicht, dass auch hier die "projektbezogenen Anleihen" ein ergänzendes Investitionsinstrument sein können, zusätzlich zu den für den TEN-V-Fonds bereitgestellten Mittel; dringt darauf, die künftigen Investitionen auf die grenzüberschreitenden Teile des TEN-V-Netzes zu konzentrieren, um auf diese Weise die erzeugte europäische Wertschöpfung zu optimieren;
- 40. fordert die EIB nachdrücklich auf, Investitionen in die Nabucco-Gaspipeline und andere TEN-V-Vorhaben zu tätigen, die es der EU ermöglichen werden, ihren künftigen Energiebedarf zu decken, indem der Pool von Lieferländern diversifiziert, der Policy-Mix der EU verbessert und dazu beigetragen wird, die Zusagen der EU im Umweltbereich einzuhalten;
EIB -Finanzierung außerhalb der EU
Die Rolle der EIB in den Beitrittsländern
- 41. ist der Auffassung, dass sich die EIB als Teil ihrer Tätigkeiten in den Beitrittsländern stärker auf Maßnahmen der Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Umweltinfrastruktur sowie TEN , TEN-E und ÖPP im Einklang mit hohen Sozial-, Transparenz- und Umweltstandards konzentrieren und im Einklang mit den Klimazielen der EU nachhaltigen Verkehrsträgern, insbesondere der Eisenbahn, Vorrang einräumen sollte;
- 42. ist der Auffassung, dass die EIB den Beitrittsländern technische Hilfe leisten sollte, wie dies in dem neuen Artikel 18 der Satzung der Bank vorgesehen ist;
Die Rolle der Bank bei der Entwicklung
- 43. begrüßt die mit dem Vertrag von Lissabon an Artikel 209 AEUV (in Verbindung mit Artikel 208 AEUV) vorgenommenen Änderungen, wonach die EIB nach Maßgabe ihrer Satzung zur Durchführung von Maßnahmen beiträgt, die zur Förderung der Ziele der Gemeinschaftspolitik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit erforderlich sind;
- 44. weist darauf hin, dass die Finanzierungsstrategien und -tätigkeiten der EIB einen Beitrag leisten sollten zur Verwirklichung der dem auswärtigen Handeln der EU zugrunde liegenden und in Artikel 21 EUV verankerten allgemeinen Grundsätze der Entwicklung und Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Einhaltung der internationalen Umweltübereinkommen, denen die Europäische Union oder ihre Mitgliedstaaten beigetreten sind; weist ferner darauf hin, dass die Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten von der EIB in den verschiedenen Phasen der Projekte gewährleistet werden sollte;
- 45. begrüßt die Schlussfolgerung des aus "Weisen" bestehenden Lenkungsausschusses ("Steering Committee of Wise Persons", SCWP), dass die Einrichtung einer "EU-Plattform für Zusammenarbeit und Entwicklung" in Betracht gezogen werden sollte; fordert allerdings die EIB und andere europäische Institutionen nachdrücklich auf, sich gewissenhaft mit der Durchführbarkeit dieses neuen Ansatzes und seinen langfristigen Auswirkungen auf die Effektivität des gesamten auswärtigen Handelns der EU zu befassen, damit die allgemeine Entwicklungspolitik und -zielsetzung nicht dadurch verwässert wird, dass Instrumente ohne eine vorherige Einschätzung der Ziele und Prioritäten, denen sie dienen, geschaffen werden;
- 46. begrüßt den vorgeschlagenen neuen Beschluss, der die Kapazität der EIB zur Unterstützung der Entwicklungsziele der EU stärken, regionale Ziele durch horizontale, übergeordnete Ziele ersetzen und operative Leitlinien für jede vom Außenmandat abgedeckte Region entwickeln würde; erinnert daran, dass klare Prioritäten, einschließlich erneuerbarer Energie, städtischer Infrastruktur, Entwicklung von Gemeinden und von Finanzinstituten in lokalem Eigentum, gesetzt werden müssen;
- 47. empfiehlt die folgenden Schritte zur Stärkung der Rolle der EIB bei der Entwicklung:
- - die Zuweisung einer größeren Anzahl von eigenen Fachkräften mit Knowhow in Entwicklungsfragen und bezüglich Entwicklungsländern sowie eine Steigerung der örtlichen Präsenz von Mitarbeitern in Drittländern;
- - die Steigerung des Anteils der Beteiligung örtlicher Akteure an den Projekten;
- - zusätzliches eigenes Kapital im Bereich von Projekten, die auf Entwicklung ausgerichtet sind;
- - die Gewährung von mehr Finanzhilfen;
- - die Prüfung der Möglichkeit, die Tätigkeiten der EIB in Drittländern in einer einzigen gesonderten Einrichtung zu bündeln;
- 48. empfiehlt der EIB, sich auf Investitionen in Projekte zur Erschließung erneuerbarer Energiequellen in Entwicklungsländern mit einem besonderen Schwerpunkt auf Subsahara-Afrika zu konzentrieren;
Zusammenarbeit zwischen der EIB und internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen
- 49. erkennt an, dass die Zusammenarbeit zwischen der EIB und multilateralen Entwicklungsbanken, regionalen Entwicklungsbanken, europäischen bilateralen Entwicklungsagenturen und öffentlichen und privaten Finanzinstituten aus Entwicklungsländern zur Unterstützung der EU-Politik ausgebaut werden sollte;
- 50. glaubt, dass eine stärkere Zusammenarbeit unter denselben Bedingungen und auf der Grundlage von Gegenseitigkeit mit regionalen und nationalen Finanzinstitutionen erforderlich ist, um einen wirksameren Einsatz der Ressourcen und die gezielte Ausrichtung auf spezifische örtliche Bedürfnisse sicherzustellen;
- 51. tritt für die Unterzeichnung des "Memorandum of Understanding" ein, über das derzeit zwischen der EIB, der EBWE und der Kommission im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit in allen Ländern außerhalb der EU, in denen sie gemeinsam Operationen durchführen, Verhandlungen geführt werden, wodurch das zweifache Ziel verfolgt werden soll, ihre Kreditvergabe miteinander und mit den politischen Zielen der EU, wie etwa sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz, in Einklang zu bringen;
Offshore-Finanzzentren
- 52. fordert die EIB auf, eindeutige Finanzierungsbedingungen für Finanzmittler auszuarbeiten und über die Fortschritte bei der Transparenz und der Steigerung der Rechenschaftspflicht, insbesondere in Hinblick auf die Kreditvergabe durch Finanzmittler, Bericht zu erstatten; ist der Auffassung, dass die EIB ihre Politik in Bezug auf Offshore-Finanzplätze aktualisieren und dabei über die bestehenden gleichen Wettbewerbsbedingungen (sog. "level playing field") der OECD-Listen hinausgehen und sämtliche Hoheitsgebiete berücksichtigen sollte, die eine Steuerumgehung oder -hinterziehung ermöglichen könnten;
- 53. ist der Meinung, dass es nicht ausreicht, sich auf die OECD-Liste der Offshore-Finanzzentren zu verlassen, und dass alle international anerkannte Listen gelten sollten, bis die EU ihre eigene Liste erstellt hat; ist allerdings der Auffassung, dass die EIB ihre eigene unabhängige Bewertung und Überwachung einschlägiger kooperationsunwilliger Staaten vornehmen und ihre Ergebnisse öffentlich machen sollte, was die Analysen aus internationalen und EU-Referenzlisten ergänzen würde;
- 54. ist der Meinung, dass sich die EIB nicht an Operationen beteiligen darf, die durch einen Staat durchgeführt werden, der von der OECD, der FATF oder anderen einschlägigen internationalen Organisationen als "nicht kooperativ" eingestuft wird, und dass sie ihre eigene unabhängige Bewertung und Überwachung vorzunehmen hat;
- 55. ist der Meinung, dass die EIB ihre aktualisierte und veröffentlichte Politik gegenüber nicht kooperationsbereiten Ländern (noncompliant jurisdictions - NCJ) und Offshore-Finanzzentren (Offshore Financial Centres - OFC) sehr streng anwenden sollte um sicherzustellen, dass ihre Finanzierungsoperationen nicht zu irgend einer Art von Steuerhinterziehung oder Geldwäsche beitragen;
- 56. ersucht die EIB darum, in ihren Jahresbericht an das EP Einzelheiten zur Umsetzung ihrer Politik gegenüber Offshore-Finanzzentren aufzunehmen, insbesondere durch Angabe der Zahl der Anträge, die wegen Nichteinhaltung der Vorschriften abgelehnt wurden, und Informationen darüber, wie oft eine Verlagerung gefordert und durchgeführt wurde, um die Vorschriften einzuhalten;
- 57. fordert die EIB auf, eine proaktive und zeitnahe Offenlegung von Projektinformationen weiter zu stärken, einschließlich ihrer eigenen Bewertung der Auswirkungen eines Projekts in den Bereichen Umwelt, Soziales, Menschenrechte und Entwicklung sowie von Kontrollberichten und Berichten mit einer nachträglichen Bewertung;
- 58. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Investitionsbank, der Weltbankgruppe, allen regionalen Entwicklungsbanken sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1. ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 135.
- 2. ABl. C 292 E vom 6.5.2010, S. 147.
- 3. Angenommene Texte, P7_TA(2010)0223.