Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 4. bis 7. April 2011 die nachstehend aufgeführten Texte angenommen. Sie wurden dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2011 zugeleitet.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, Einzelplan III - Kommission (07704/2011 - C7-0072/2011 - 2011/2022(BUD)) 3

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen 5

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zum Jahresbericht 2009 der Europäischen Investitionsbank (2010/2248(INI)) 11

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, Einzelplan III - Kommission (07704/2011 - C7-0072/2011 - 2011/2022(BUD))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011 zum Gesamthaushaltsplan 2011 die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe eines Betrags von 182,4 Mio. EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen zur Abmilderung der Folgen der in Polen, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn, Kroatien und Rumänien durch starke Regenfälle verursachten Überschwemmungen ermöglichen soll,

B. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2011 darin besteht, diese Haushaltsanpassung förmlich in den Haushaltsplan 2011 aufzunehmen,

C. in der Erwägung, dass die dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 als Anlage beigefügte Gemeinsame Erklärung zu den Zahlungsermächtigungen die Vorlage eines Berichtigungshaushaltsplans vorsah, "falls die in den Haushaltsplan 2011 eingesetzten Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben ... zu decken",

D. in der Erwägung, dass der Rat die Einrichtung einer "Negativreserve" gemäß Artikel 44 der Haushaltsordnung beschlossen hat,

E. in der Erwägung, dass der Beschluss des Rates einzig und allein pragmatisch ausgerichtet ist und keine nachhaltige und den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung entsprechende Lösung für einen etwaigen künftigen unvorhergesehenen Bedarf darstellt und daher als einmalige Option angesehen werden sollte,

F. in der Erwägung, dass der Rat die Kommission aufgefordert hat, "so bald wie möglich" einen Vorschlag zur Erwirtschaftung der Negativreserve vorzulegen,

G. in der Erwägung, dass der bevorstehende Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans zur Einsetzung der Überschüsse des Haushaltsjahres 2010 in den Haushaltsplan eine geeignete und zeitgerechte Gelegenheit für die Erwirtschaftung der Negativreserve bieten wird,

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass - nach ähnlichen Entwicklungen in anderen arabischen Ländern - die Demonstranten in Bahrain, Syrien und Jemen legitime demokratische Bestrebungen sowie die nachdrückliche Forderung der Bevölkerung nach politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen zum Ausdruck gebracht haben, mit denen eine echte Demokratie hergestellt, Korruption und Vetternwirtschaft bekämpft, die Achtung der Rechtstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sichergestellt, die sozialen Ungleichheiten verringert und bessere wirtschaftliche und soziale Bedingungen erreicht werden sollen,

B. unter Hinweis darauf, dass die jeweiligen Regierungen mit einer Zunahme der gewaltsamen Repression, der Verhängung des Ausnahmezustandes und der Inkraftsetzung von Gesetzen zur Bekämpfung des Terrorismus reagiert haben, um gravierende Verbrechen - wie u.a. außergerichtliche Tötungen, Entführungen und Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen, Folter und unfaire Gerichtsverfahren - zu rechtfertigen,

C. in der Erwägung, dass das übermäßig gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten in Bahrain, Syrien und Jemen zahlreiche Tote und Verletzte forderte, dass viele Demonstranten festgenommen wurden und dass gegen die Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien diese Länder gehören, verstoßen wurde,

D. unter Hinweis darauf, dass die Demonstrationen in Syrien in der im Süden gelegenen Stadt Daraa ihren Ausgang nahmen und sich anschließend im ganzen Land ausbreiteten; unter Hinweis darauf, dass die syrischen Regierungsstellen die Demonstrationen unterdrückt haben, indem sie scharfe Munition einsetzten, um friedliche Versammlungen aufzulösen, und Hunderte Zivilpersonen verhaftet und in Damaskus und anderen Städten regierungsfreundliche Demonstranten mobilisiert wurden; in der Erwägung, dass die syrische Regierung am 29. März 2011 zurückgetreten ist und Adel Safar beauftragt wurde, eine neue Regierung zu bilden; in der Erwägung, dass die Rede von Präsident Bashar al-Assad vom 30. März 2011 vor dem syrischen Parlament die Erwartungen und Hoffnungen auf wesentliche Reformen nicht erfüllt hat,

E. in der Erwägung, dass sich Syrien seit 1963 im Ausnahmezustand befindet; in der Erwägung, dass der Ausnahmezustand die Bürger in Bezug auf die Wahrnehmung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte einschränkt und es den syrischen Behörden weiterhin ermöglicht, Kontrolle über das Justizsystem auszuüben,

F. in der Erwägung, dass die syrische Regierung eine Reihe öffentlicher Erklärungen abgegeben hat, in denen sie sich zur Sicherstellung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und politische Teilhabe verpflichtet (Aufhebung des Ausnahmezustands, Abschaffung von Artikel 8 der syrischen Verfassung, in dem verfügt wird, dass die Ba'th-Partei in Staat und Gesellschaft die führende Rolle spielt, und Lösung der Probleme infolge der 1962 im Gouvernement al-Hasaka durchgeführten Volkszählung, bei der Hunderttausenden Kurden der Pass abgenommen und sie als Ausländer registriert wurden), dass sie bisher diesbezüglich jedoch noch keine konkreten Fortschritte vollzogen hat; in der Erwägung, dass der prominente syrische Menschenrechtsaktivist und Regierungskritiker Haitham al-Maleh im März 2011 aus dem Gefängnis freigelassen wurde und die internationale Gemeinschaft aufgefordert hat, Druck auf das syrische Regime auszuüben, damit es seinen internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte nachkommt,

G. in der Erwägung, dass das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits noch unterzeichnet werden muss; in der Erwägung, dass die Unterzeichnung dieses Abkommens auf Antrag Syriens seit Oktober 2009 verschoben ist; in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einen wesentlichen Teil dieses Abkommens ausmacht,

H. in der Erwägung, dass die Demonstration in Bahrain am 14. Februar begannen und dass die Demonstranten politische Reformen - insbesondere eine konstitutionelle Monarchie und eine gewählte Regierung sowie ein Ende der Korruption und der Ausgrenzung der Schiiten, die mehr als 60 % der Bevölkerung ausmachen - forderten; unter Hinweis darauf, dass die Lage in Bahrain weiterhin gespannt ist und zwischen 50 und 100 Personen in der letzten Woche als vermisst gemeldet wurden; in der Erwägung, dass Berichten zufolge medizinisches Personal, Menschenrechtsverteidiger und politische Aktivisten in Bahrain inhaftiert wurden und Krankenhausstationen von Sicherheitskräften besetzt wurden,

I. in der Erwägung, dass - auf Ersuchen der Regierung Bahrains - Sicherheitskräfte der Länder des Golf-Kooperationsrates Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emiraten und Kuwait in Bahrain zum Einsatz kommen,

J. unter Hinweis darauf, dass seit Januar 2011 Millionen von Bürgern weitgehend friedlich im Jemen demonstriert haben, dass angeblich fast 100 Personen - vor allem durch Sicherheitskräfte, die mit scharfer Munition in die Menschenmenge schossen - getötet wurden und dass Hunderte verletzt wurden; in der Erwägung, dass Krankenwagen, die mit verwundeten Regierungsgegnern auf dem Weg zu Spitälern waren, im Jemen durch Sicherheitskräfte behindert wurden,

K. in der Erwägung, dass Präsident Ali Abdullah Saleh, der den Jemen seit 32 Jahren regiert, versprochen hat zurückzutreten; jedoch in der Erwägung, dass der Präsident bisher noch keine ernstzunehmenden Maßnahmen getroffen hat, um seinen Versprechen betreffend einen friedlichen demokratischen Übergang nachzukommen,

L. in der Erwägung, dass Mitglieder des Golf-Kooperationsrates beschlossen haben, Vertreter der Regierung Jemens und der Opposition zu Gesprächen nach Riad einzuladen, um einen Ausweg aus der festgefahrenen Situation zu finden,

M. in der Erwägung, dass Jemen das ärmste Land im Nahen Osten mit allgemeiner Unterernährung, schwindenden Ölreserven, einer wachsenden Bevölkerung, einer schwachen Zentralregierung, zunehmender Wasserknappheit und geringen Investitionen in die Wirtschaft des Landes ist; in der Erwägung, dass ernsthafte Besorgnisse über die Auflösung des Staates Jemen bestehen; in der Erwägung, dass seit Februar mit den schiitischen Rebellen im Norden ein kaum belastbarer Waffenstillstand besteht, im Süden eine sezessionistische Bewegung aktiv ist und viele Angehörige von Al-Quaida den Jemen Berichten zufolge als Basis nutzen,

N. in der Erwägung, dass der Ausnahmezustand vor kurzem in Bahrain und Jemen verhängt wurde; in der Erwägung, dass die Erklärung des Ausnahmezustands in einem Land dessen Regierung nicht von seinen wesentlichen Pflichten entbindet, die Rechtstaatlichkeit und die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes zu wahren,

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zum Jahresbericht 2009 der Europäischen Investitionsbank (2010/2248(INI))

Das Europäische Parlament,

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