Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 10. März 2011 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. September 2009 (BGBl. I S. 303 1).
Das Europäische Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss werden an den Beratungen beteiligt.
Hinweis: vgl.
Drucksache 273/05 (PDF) = AE-Nr. 050990,
Drucksache 731/05 (PDF) = AE-Nr. 052529,
Drucksache 140/11 (PDF) = AE-Nr. 110 165 und AE-Nr. 1003 3 1.
Rat der Europäischen Union | Brüssel, den 8. März 2011 (09.03) (OR. en) |
Interinstitutionelles Dossier: 2011/0046 (NLE) | 7421/11 |
RECH 56 ATO 11 COMPET 87 |
Vorschlag der Europäischen Kommission vom: 8. März 2011
Betr.: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013)
Die Delegationen erhalten in der Anlage den mit Schreiben von Herrn Jordi AYET Puigarnau, Direktor, an den Generalsekretär des Rates der Europäischen Union, Herrn Pierre de Boissieu, übermittelten Vorschlag der Kommission.
Anl.: KOM (2011) 72 endgültig
Brüssel, den 7.3.2011
KOM (2011) 72 endgültig
2011/0046 (NLE)
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012 - 2013)
(KOM (2011) 71 final)
(KOM (2011) 73 final)
(KOM (2011) 74 final)
{SEK(2011) 204 final}
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele
Gemäß dem Euratom-Vertrag sind Forschungsprogramme im Nuklearbereich auf fünf Jahre begrenzt. Die Geltungsdauer der derzeit in Kraft befindlichen Rechtsakte endet mit Ablauf des Jahres 2011. Zusammen mit dieser Begründung wird ein Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 vorgelegt.
Gegenstand des Euratom-Rahmenprogramms sind Forschungstätigkeiten in den Bereichen Kernenergie (Kernfusion und Kernspaltung) und Strahlenschutz. Im Rahmenprogramm werden das Gesamtbudget für direkte und indirekte Maßnahmen, die Ziele der FuE-Tätigkeiten und die Instrumente für deren Unterstützung festgelegt. Die spezifischen Programme enthalten die detaillierten wissenschaftlichen Ziele.
Globales Ziel dieses Vorschlags ist es, zu gewährleisten, dass die von der EU geförderten Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten im Bereich der Nuklearwissenschaften und -technologien in den Jahren 2012/2013 fortgeführt und so die wirksamen und effizienten Programme, in deren Rahmen heute die Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf einen höchstmöglichen EU-Mehrwert gefördert und koordiniert werden, aufrechterhalten werden.
Das Euratom-Rahmenprogramm ist u.a. entscheidend dafür, dass Europa einen höchstmöglichen Ertrag aus den Investitionen in das ITER-Projekt erhält, das nun in die Bauphase eingetreten und auf eine kontinuierliche Unterstützung des EU-Programms für die Fusionsenergieforschung angewiesen ist.
Ferner spielen von Euratom kofinanzierte Forschungsarbeiten eine wichtige Rolle bei der Verbesserung von Sicherheit, Ressourceneffizienz und Kostenwirksamkeit der Kernspaltung und anderer Einsatzmöglichkeiten von Strahlung in Industrie und Medizin; einige Forschungsprojekte spielen auch eine wichtige Initiativrolle im Rahmen der jüngst eingeleiteten Europäischen Industrieinitiative auf dem Gebiet der nachhaltigen Kernspaltung (ESNII), einer der sechs Europäischen Industrieinitiativen, die im Rahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) 2010 begonnen wurden.
Die Vorschläge für das Euratom-Rahmenprogramm haben einen eindeutigen Bezug zu den Zielen der Strategien "Europa 2020" und "Energie 2020". Das Programm leistet einen Beitrag zur Leitinitiative "Innovationsunion", da es die vorkommerzielle Forschung unterstützt und den Technologietransfer zwischen Hochschulen und Industrie erleichtert, und zur Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa", indem die Nachhaltigkeit der Kernenergie insgesamt bedeutend erhöht wird. Indem bei allen Tätigkeiten der Schwerpunkt auf die Ausbildung gelegt, die Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden Nuklearindustrie erhöht und eine neue spitzentechnologische Industriebranche speziell für die Fusionsenergie geschaffen wird, bringt das Euratom-Rahmenprogramm Wachstum und neue Arbeitsplätze in einer Vielzahl von Bereichen.
Die Vorschläge für das Euratom-Rahmenprogramm folgen den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011, auf dem man sich darauf einigte, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten Investitionen in erneuerbare Energien sowie in sichere und nachhaltige kohlenstoffemissionsarme Technologien fördern und den Schwerpunkt auf die Umsetzung der technologischen Prioritäten des SET-Plans legen werden. Sowohl die Kernspaltung als auch die Kernfusion werden im SET-Plan als Energietechnologien genannt, die Europa aufrechterhalten, entwickeln und anwenden muss, um seine kurz- und längerfristigen energiepolitischen Ziele zu erreichen.
Die Vorschläge für das Euratom-Rahmenprogramm (2012-2013) tragen dem von der Kommission 2010 eingeleiteten Prozess der Vereinfachung Rechnung, durch den die laufenden und künftigen Forschungsprogramme für die besten Forscher und innovativsten Unternehmen attraktiver und leichter zugänglich werden sollen. Die Vereinfachungsmaßnahmen für das Euratom-Rahmenprogramm (2012-2013) werden im Rahmen des Beschlusses K(2011) 174 der Kommission vom 24. Januar 2011 umgesetzt.
1.2 Budget für das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 (einschließlich ITER)
Die Vorschläge für das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 beinhalten einen allgemeinen Rahmen für die Forschungstätigkeiten im Nuklearbereich und eine angemessene Mittelausstattung. Die ursprünglich im mehrjährigen Finanzrahmen 2007-2013 für die Nuklearforschung vorläufig vorgesehenen Mittel reichen jedoch aufgrund der beträchtlichen Steigerung der Kosten des ITER-Projekts nicht aus.
Diese Kostensteigerune wurde in der Mitteilung der Kommission "ITER: aktueller Stand und Zukunftsperspektiven" eingehend behandelt. Ohne eine Entscheidung über eine Erhöhung des Budgets für den ITER wäre der Euratom-Beitrag zum ITER auf die hierfür im mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen Mittel beschränkt, womit Euratom seine rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des ITER-Übereinkommens nicht erfüllen könnte.
In seinen Schlussfolgerungen vom 12. Juli 2010 bestätigte der Rat erneut sein Engagement für den ITER, erkannte an, dass höhere Finanzmittel erforderlich sind, und legte eine Reihe von Leitlinien für Kosteneindämmung und -management fest. Der Rat einigte sich darauf, den europäischen Beitrag zur Bauphase des ITER bis 2020 auf 6,6 Mrd. EUR (in Zahlen des Jahres 2008) zu begrenzen. Dies schließt 1,4 Mrd. EUR für den Zeitraum 2012-2013 ein. Der Rat beauftragte ferner die Kommission, die Annahme der ITER-Ausgangsbasis ("ITER Baseline") zu unterstützen, weshalb im Vorschlag der Kommission zur Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2 der zusätzliche Finanzbedarf des ITER-Projekts behandelt wurde.
Bei der außerordentlichen Tagung des ITER-Rates vom 28. Juli 2010 wurde die ITER-Ausgangsbasis angenommen. Die Unterstützung von Euratom wurde unter Genehmigungsvorbehalt zugesagt. Das Europäische Parlament und der Rat müssen die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen noch genehmigen.
Im Anschluss an den Vorschlag der Kommission zur Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens einigte sich der Rat im November 2010 über die Verwendung im Haushalt 2010 vorhandener Spielräume und die Umschichtung von Mitteln innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens und des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU zur Deckung des zusätzlichen Mittelbedarfs für den ITER mit 1,3 Mrd. EUR, d.h. mit 100 Mio. EUR weniger als den 1,4 Mrd. EUR, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Juli 2010 als Bedarf für den ITER anerkannt hatte. Die Reduzierung der Mittel um 100 Mio. EUR für den Zeitraum 2012-2013 steht nicht im Widerspruch zur Verpflichtung des Rates zu einem EU-Gesamtbeitrag zu den Baukosten des ITER in Höhe von 6,6 Mrd. EUR und hebt diese nicht auf.
Im Rahmen des Konzertierungsverfahrens für den Haushalt 2011 und der damit zusammenhängenden Erörterung des Flexibilitätsinstruments gab es keine Vereinbarung der Haushaltsbehörde über zusätzliche EU-Mittel für das ITER-Projekt. Daher wird 2011 auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission 3 so bald wie möglich eine Entscheidung in dieser Frage getroffen werden müssen.
Unter diesen Umständen schlägt die Kommission vor, das Gesetzgebungsverfahren für die Vorschläge zum Euratom-Rahmenprogramm (2012-2013) parallel zur laufenden Diskussion über das Budget für den ITER und den Haushalt 2012 zu führen. Kommt man zu einer Einigung über die zusätzlichen Finanzmittel, kann das Euratom-Forschungsprogramm 2011 rasch verabschiedet werden. Ein solcher Beschluss ist wichtig, um die Euratom-Unterstützung für den Betrieb kerntechnischer Anlagen wie des JET und für die direkten Maßnahmen der JRC aufrechtzuerhalten.
1.3 Inhalt des Euratom-Rahmenprogramms (2012-2013)
Dieses Rahmenprogramm ist Teil eines Legislativpakets, das Vorschläge für Beschlüsse über das Rahmenprogramm selbst und zwei spezifische Programme (für direkte und indirekte Maßnahmen) sowie die Beteiligungsregeln enthält. Darin werden die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der Forschungstätigkeiten dargelegt und angemessene Regeln für die Beteiligung von Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Industrieunternehmen festgelegt. Es behandelt den Bau des ITER, das begleitende Programm für Fusionsenergieforschung, die Forschungstätigkeiten im Bereich Kernspaltung und Strahlenschutz und die direkten Maßnahmen der JRC im Bereich der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr.
Das Euratom-Rahmenprogramm (2012-2013) enthält weitgehend dieselben wissenschaftlichen, technischen und strategischen Ziele wie das derzeit geltende 7. Euratom-Rahmenprogramm (2007-2011) und verwendet dieselben Förderformen. Das Programm hat sich jedoch in den letzten fünf Jahren auch weiterentwickelt und muss die Ergebnisse der jüngsten Forschung sowie den neuen politischen Kontext und die neue Forschungslandschaft in Europa berücksichtigen. Politisch gesehen bestand die wichtigste Entwicklung in der Verabschiedung und Bestätigung des SET-Plans im Rahmen eines breit angelegten Konzepts zur Bewältigung künftiger Herausforderungen im Energiebereich.
Die grundlegenden Ziele des Euratom-Rahmenprogramms für die Jahre 2012-2013 sind
- - im Bereich der Fusionsenergieforschung: die Entwicklung der Technologie für eine sichere, nachhaltige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Energiequelle;
- - im Bereich Kernspaltung und Strahlenschutz: Erhöhung der Sicherheit, der Ressourceneffizienz und der Kostenwirksamkeit der Kernspaltung und anderer Einsatzmöglichkeiten von Strahlung in Industrie und Medizin und Verbesserung der Gefahrenabwehr im Nuklearbereich (Sicherungsmaßnahmen, Nichtverbreitung, Bekämpfung des illegalen Handels und Nuklearforensik).
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1 Anhörung interessierter Kreise
In Übereinstimmung mit dem Euratom-Vertrag hat die Kommission den Euratom-Ausschuss für Wissenschaft und Technik (STC) konsultiert. Der Vorschlag für das Euratom-Rahmenprogramm stützt sich ferner auf die Ergebnisse der Erörterungen mit dem Rat über den ITER.
2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Zur Abfassung des Vorschlags für das Euratom-Rahmenprogramm hat die Kommission auf mehrere Quellen zurückgegriffen, u.a. auf - von unabhängigen Expertengremien durchgeführte Zwischenbewertungen des 7. Euratom-Rahmenprogramms;
- - einen Bericht für das EFDA-Übereinkommen (European Fusion Development Agreement) im Anschluss an die Arbeiten einer Adhoc-Studiengruppe über die Zukunft des FuE-Programms zur Fusion;
- - Beiträge des JRC-Verwaltungsrates;
- - Beiträge des Euratom-Ausschusses für Wissenschaft und Technik (STC) zur Verlängerung des 7. Euratom-Rahmenprogramms und zur Vorbereitung künftiger Forschungsprogramme;
- - Berichte wie Strategiepapiere und strategische Forschungsagenden, die von den Technologieplattformen/technischen Foren im Nuklearbereich ausgearbeitet wurden - Technologieplattform "Nachhaltigkeit der Kernenergie" (SNETP)4, Technologieplattform "Verwirklichung der Endlagerung in geologischen Formationen" (IGD-TP)5 und Multidisziplinäre europäische Niedrigdosis-Initiative (MELODI)6.
2.3 Folgenabschätzung
Im Einklang mit Artikel 21 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsverordnung (Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission) erstellte die Kommission eine Exante-Bewertung. Da dieser Vorschlag die Fortsetzung der Tätigkeiten des Euratom-Rahmenprogramms im Zeitraum 2012-2013 im Rahmen derselben finanziellen Vorausschau betrifft, wurde keine Folgenabschätzung verlangt.
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.2 Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für dieses Rahmenprogramm sind die Artikel 1, 2, 4 und 7 des Euratom-Vertrags.
3.2 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Der Mehrwert einer Beteiligung von Euratom an der Nuklearforschung steht in engem Zusammenhang mit einer grenzübergreifenden Wirkung, Größenvorteilen und einem Beitrag zur Behebung von Marktversagen. Euratom-Projekte in den Bereichen Kernspaltung, Kernfusion und Strahlenschutz können es der Forschung ermöglichen, die benötigte "kritische Masse" zu erreichen, während gleichzeitig das wirtschaftliche Risiko verringert und eine Hebelwirkung auf die privaten Investitionen ausgeübt wird. Ferner spielen Euratom-Maßnahmen eine Schlüsselrolle bei dem grenzüberschreitenden Transfer von Fertigkeiten und Wissen im Nuklearbereich. Dies trägt zur Förderung herausragender Leistungen im Bereich Forschung und Innovation dadurch bei, dass Fähigkeiten, Qualität und der europaweite Wettbewerb verbessert sowie die Humankapazitäten durch Ausbildung, Mobilität und Laufbahnentwicklung gesteigert werden.
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Der diesem Vorschlag für einen Beschluss beigefügte "Finanzbogen für Rechtsakte" erläutert die finanziellen Auswirkungen und den Bedarf an personellen und administrativen Ressourcen. 2011/0046 (NLE) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013)
Der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments7,8 nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1) Gemeinsame Anstrengungen im Bereich der Forschung und Ausbildung sind auf der Ebene der Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene notwendig, um wirtschaftliches Wachstum und das Wohlergehen der Bürger Europas sicherzustellen und zu fördern.
- (2) Das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013), nachstehend "das Rahmenprogramm (2012 - 2013)", sollte andere forschungspolitische Maßnahmen der EU zur Umsetzung der Strategie "Europa 2020", die in der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 "Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum"9 dargelegt ist, ergänzen, insbesondere die Maßnahmen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Industrie, Beschäftigung und Umwelt.
- (3) Das Rahmenprogramm (2012-2013) sollte auf den Erfolgen des Siebten Euratom-Rahmenprogramms aufbauen, das mit Beschluss 2006/970/Euratom des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011)10 verabschiedet wurde, und auf die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums und die Entwicklung einer wissensgestützten europäischen Wirtschaft und Gesellschaft ausgerichtet sein.
- (4) Das Rahmenprogramm (2012-2013) sollte zur Verwirklichung der Innovationsunion beitragen, einer der Leitinitiativen der Strategie "Europa 2020", die mit der Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 "Leitinitiative der Strategie Europa 2020 Innovationsunion"11 angenommen wurde, indem es den Wettbewerb um wissenschaftliche Exzellenz fördert und die Einführung zentraler Innovationen im Bereich der Kernenergie beschleunigt, damit die Herausforderungen in den Bereichen Energie und Klimawandel angegangen werden können.
- (5) Im Rahmen der Energiepolitik für Europa wird der mögliche Beitrag der Kernenergie in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Verringerung der CO₂-Emissionen und Versorgungssicherheit anerkannt. Der Europäische Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan), der in der Mitteilung der Kommission vom 22. November 2007 "Ein Europäischer Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) - Der Weg zu einer kohlenstoffemissionsarmen Zukunft "12 enthalten ist, dient der beschleunigten Entwicklung eines Spektrums kohlenstoffemissionsarmer Technologien. Kernenergietechnologien gehören zu diesem Spektrum, da sie kurz- und längerfristig das größte Potenzial haben, die Klima- und Energieziele zu erreichen.
- (6) Im SET-Plan wird eingeräumt, dass die wesentlichen technologischen Herausforderungen im Bereich der Kernspaltung im Hinblick auf die vereinbarten Energieziele der EU für 2020 darin bestehen werden, die Wettbewerbsfähigkeit in der einschlägigen Kerntechnik zu erhalten und langfristige Lösungen für die Abfallentsorgung zu finden. Um das für 2050 anvisierte Ziel einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität zu erreichen, wird Euratom im SET-Plan aufgefordert, die Vorbereitungen für die Demonstration einer neuen Generation (Generation IV) von Kernreaktoren im Interesse gesteigerter Nachhaltigkeit abzuschließen. Mit dem SET-Plan wurde insbesondere eine Europäische Industrieinitiative auf dem Gebiet der nachhaltigen Kernspaltung ins Leben gerufen.
- (7) Für den Bereich der Fusion werden im SET-Plan die Bedeutung des ITER und die Notwendigkeit einer frühzeitigen Einbeziehung der Industrie in die Vorbereitung von Demonstrationsmaßnahmen anerkannt. Ein langfristiges strategisches Ziel der Fusionsforschung ist DEMO, ein Demonstrations-Fusionskraftwerk.
- (8) Der Europäische Rat einigte sich auf seiner Tagung vom 4. Februar 2011 darauf, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten Investitionen in erneuerbare Energien sowie in sichere und nachhaltige kohlenstoffemissionsarme Technologien fördern und den Schwerpunkt auf die Umsetzung der technologischen Prioritäten des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) legen werden.
- (9) Euratom hat ein vollständig integriertes Fusionsforschungsprogramm aufgebaut, das international eine führende Rolle bei der Entwicklung der Kernfusion als Energiequelle spielt.
- (10) Nachdem der Rat am 20. Dezember 2005 den Beschluss über die Genehmigung des Beitritts der Europäischen Atomgemeinschaft zu einem Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung im Bereich der Kernenergiesysteme der vierten Generation (Framework Agreement for International Collaboration on Research and Development of Generation IV Nuclear Energy Systems) verabschiedet hatte, wurde die Gemeinschaft am 11. Mai 2006 Vertragspartei des GIF(Generation-IV International Forum)-Rahmenübereinkommens. Das GIF koordiniert die multilaterale Zusammenarbeit in der Forschungsphase vor der Konzeptauslegung für mehrere fortgeschrittene kerntechnische Systeme. Euratom engagiert sich daher in der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich, der auch einen engen Zusammenhang zum SET-Plan aufweist.
- (11) In seinen auf der Tagung vom 1./2. Dezember 2008 angenommenen Schlussfolgerungen zum Bedarf an Kompetenzen im Nuklearbereich erkennt der Rat die Notwendigkeit an, in der Gemeinschaft ein hohes Ausbildungsniveau im Nuklearbereich zu erhalten.
- (12) 2010 erhielt die Kommission die Abschlussberichte einer externen Bewertung der Umsetzung und der Ergebnisse der Euratom-Tätigkeiten in der Nuklearforschung im Zeitraum 2007-2009, die direkte und indirekte Maßnahmen zum Gegenstand hatten.
- (13) Die Realisierung des ITER in Europa gemäß dem Übereinkommen vom 21. November 2006 über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts13 sollte für die Fusionsforschungstätigkeiten des Rahmenprogramms (2012-2013) den wichtigsten Stellenwert haben.
- (14) Die Euratom-Tätigkeiten zur Verwirklichung des ITER-Projekts, insbesondere der Bau des ITER in Cadarache und die Ausführung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für die ITER-Technologie während des Rahmenprogramms (2012-2013), werden vom Europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (Fusion for Energy) geleitet, entsprechend der Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die14 Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür
- (15) Bei den im Rahmen dieses Rahmenprogramms unterstützten Forschungstätigkeiten sollten ethische Grundprinzipien beachtet werden, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ihren Niederschlag gefunden haben.
- (16) In diesem Beschluss sollte für die gesamte Laufzeit des Rahmenprogramms (2012- 2013) eine Finanzausstattung festgelegt werden, die für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer 37 der interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung15 bildet.
- (17) Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) sollte einen Beitrag zur Bereitstellung auftraggeberorientierter wissenschaftlicher und technologischer Unterstützung für die Formulierung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung der Politik der Europäischen Union leisten. Dabei sollte die JRC in ihren spezifischen Kompetenzbereichen weiterhin die Funktion eines unabhängigen Referenzzentrums für Wissenschaft und Technologie in der EU ausüben.
- (18) Die internationale und globale Dimension der europäischen Forschungstätigkeiten ist im Hinblick auf den gegenseitigen Nutzen von Bedeutung. Das Rahmenprogramm (2012-2013) sollte den Ländern zur Teilnahme offen stehen, die dazu die nötigen Abkommen/Übereinkommen geschlossen haben, und auch auf Projektebene sollte auf der Grundlage des gegenseitigen Nutzens die Teilnahme Rechtspersonen aus Drittländern und internationalen Organisationen offen stehen, die im Bereich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit tätig sind.
- (19) Das Rahmenprogramm (2012-2013) sollte einen Beitrag zur Erweiterung der Europäischen Union leisten, indem es den Kandidatenländern wissenschaftliche und technologische Unterstützung für die Umsetzung des Besitzstands der EU und für ihre Integration in den Europäischen Forschungsraum bietet.
- (20) In der Mitteilung der Kommission vom 26. März 2009 zur Nichtverbreitung von Kernmaterial 16 wird die Rolle der JRC für Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr im Nuklearbereich anerkannt.
- (21) Es sollten auch geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten und zur Wiedereinziehung entgangener, rechtsgrundlos gezahlter oder nicht ordnungsgemäß verwendeter Beträge ergriffen werden, im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den 17 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten 18 und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)19.
- (22) Die Kommission hat den Euratom-Ausschuss für wissenschaftliche und technische Forschung gehört -
Hat folgenden Beschluss Erlassen:
Artikel 1
Verabschiedung des Rahmenprogramms
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 wird ein mehrjähriges Rahmenprogramm für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich, nachstehend "das Rahmenprogramm (2012-2013)", beschlossen.
Artikel 2
Ziel(e)
- 1. Mit dem Rahmenprogramm (2012-2013) werden die allgemeinen Ziele des Artikels 1 und des Artikels 2 Buchstabe a des Euratom-Vertrags verfolgt, wobei gleichzeitig - aufbauend auf dem Europäischen Forschungsraum - ein Beitrag zur Verwirklichung der Innovationsunion geleistet wird.
- 2. Das Rahmenprogramm (2012-2013) umfasst die Maßnahmen der Gemeinschaft in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung, internationale Zusammenarbeit, Verbreitung technischer Informationen, Nutzung der Forschungsergebnisse und Ausbildung, die in zwei spezifischen Programmen dargelegt werden.
- 3. Das erste spezifische Programm umfasst folgende indirekte Maßnahmen:
- a) Fusionsenergieforschung mit dem Ziel der Entwicklung der Technologie für eine sichere, nachhaltige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Energiequelle;
- b) Kernspaltung und Strahlenschutz mit dem Ziel, die Ressourceneffizienz, die Kostenwirksamkeit und insbesondere die Sicherheit der Kernspaltung sowie anderer Einsatzmöglichkeiten von Strahlung in Industrie und Medizin zu verbessern.
- 4. Das zweite spezifische Programm beinhaltet die direkten Forschungsmaßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) im Bereich der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr.
- 5. Die Ziele und Grundzüge der spezifischen Programme sind in Anhang I dargelegt.
Artikel 3
Höchstbetrag und Anteile jedes spezifischen Programms
Der Höchstbetrag für die Umsetzung des Rahmenprogramms (2012-2013) beträgt 2 560 270 000 EUR. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt (in EUR):
- a) durch indirekte Maßnahmen auszuführendes spezifisches Programm:
- - Fusionsenergieforschung 2.208.809.000;
- - Kernspaltung und Strahlenschutz 118 245 000;
- b) durch direkte Maßnahmen auszuführendes spezifisches Programm:
- - Maßnahmen der JRC im Nuklearbereich 233 216 000.
Die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an dem Rahmenprogramm (2012-2013) werden in Anhang II geregelt.
Artikel 4
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Für die im Rahmen dieses Beschlusses finanzierten Maßnahmen der Gemeinschaft sind die Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 und (EG, Euratom) Nr. 2185/96 anwendbar auf jeden Verstoß gegen eine Bestimmung des EU-Rechts, einschließlich jeder Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung im Rahmen des Rahmenprogramms (2012-2013), durch eine Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers, die durch eine ungerechtfertigte Zahlung einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union oder die von ihr verwalteten Haushalte zur Folge hat oder haben würde.
Artikel 5
Grundlegende ethische Prinzipien
Bei allen Forschungsmaßnahmen innerhalb des Rahmenprogramms (2012-2013) müssen ethische Grundprinzipien beachtet werden.
Artikel 6
Überwachung, Prüfung und Bewertung
- 1. Die Kommission überwacht fortlaufend und systematisch die Durchführung des Rahmenprogramms (2012-2013) und seiner spezifischen Programme; sie wird regelmäßig über die Ergebnisse dieser Überwachung berichten und sie verbreiten.
- 2. Nach Abschluss des Rahmenprogramms (2012-2013) muss die Kommission bis zum 3 1. Dezember 2015 von unabhängigen Sachverständigen eine externe Bewertung der Grundlagen, der Durchführung und der Ergebnisse des Programms durchführen lassen. Die Kommission übermittelt die Schlussfolgerungen dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen.
Artikel 7
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident
Anhang I
Wissenschaftliche technologische Ziele, Themen Tätigkeiten
Einleitung
Das Rahmenprogramm (2012-2013) besteht aus zwei Teilen, die den "indirekten" Maßnahmen zu Fusionsenergieforschung, Kernspaltung und Strahlenschutz sowie den "direkten" Forschungsmaßnahmen der JRC entsprechen.
Fusionsenergieforschung
Ziel
Entwicklung der Wissensgrundlage für den Bau von Reaktorprototypen für Kraftwerke, die sicher, zukunftsfähig, umweltverträglich und wirtschaftlich sind, und Realisierung des ITER als wichtige Voraussetzung im Hinblick darauf.
Hintergrund
Die Kernfusion verfügt über das Potenzial, in einigen Jahrzehnten einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung der EU leisten zu können. Ist man bei der Entwicklung der Fusionstechnologie erfolgreich, könnte sichere, zukunftsfähige und umweltfreundliche Energie bereitgestellt werden. Das langfristige Ziel der europäischen Fusionsforschung, die alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der assoziierten Drittländer im Bereich der Kernfusion umfasst, ist die gemeinsame Entwicklung von Reaktorprototypen für Kraftwerke, die die genannten Kriterien erfüllen und wirtschaftlich sind.
Im Rahmen der Strategie zur Verwirklichung dieses langfristigen Ziels ist die erste Priorität der Bau des ITER (einer Versuchsanlage in großem Maßstab, mit der die wissenschaftliche und technische Durchführbarkeit der Erzeugung von Fusionsenergie demonstriert werden soll); im Anschluss daran soll ein Demonstrations-Fusionskraftwerk (DEMO) gebaut werden. Parallel zum Bau des ITER werden ein gezieltes Programm flankierender FuE-Arbeiten für den ITER und begrenzte Tätigkeiten im Bereich der Technologien und physikalischen Grundlagen für das Kraftwerk DEMO durchgeführt.
Die globale Dimension der FuE im Bereich der Kernfusion spiegelt sich in dem Übereinkommen über die Gründung der Internationalen Fusionsenergieorganisation für das ITER-Projekt und dem Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Regierung Japans über Tätigkeiten im Rahmen des breiter angelegten Konzepts in der Fusionsenergieforschung wider.
Internationale Zusammenarbeit findet ferner im Rahmen von acht bilateralen Kooperationsabkommen auf dem Gebiet der Kernfusion zwischen der Gemeinschaft und Drittländern statt.
Tätigkeiten
1. Realisierung des ITER
Hierunter fallen Maßnahmen für die gemeinsame Realisierung des ITER, insbesondere die Leitung der Internationalen ITER-Organisation und des Europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER, Management und personelle Ausstattung, allgemeine technische und verwaltungstechnische
Unterstützung, der Bau von Ausrüstungsteilen und Anlagen sowie die Unterstützung des Projekts während der Bauphase.
2. FuE zur Vorbereitung des ITER-Betriebs
Im Rahmen eines gezielten physikalischtechnologischen Programms werden der JET (Joint European Torus) und andere für den ITER relevante Anlagen mit magnetischem Einschluss genutzt. Es sollen für den ITER grundlegende Technologien bewertet, Projektentscheidungen festgeschrieben und der Betrieb des ITER vorbereitet werden.
3. Begrenzte technologische Tätigkeiten zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO
Fusionswerkstoffe und für die Fusion grundlegende Technologien werden weiterentwickelt, und die Arbeiten des Teams für die Vorbereitung des Baus der internationalen Anlage zur Bestrahlung von Fusionswerkstoffen IFMIF (International Fusion Materials Irradiation Facility) werden fortgeführt.
4. Längerfristige FuE-Tätigkeiten
Es werden begrenzte Tätigkeiten zur Verbesserung der Konzepte für den magnetischen Einschluss (mit Schwerpunkt auf der Vorbereitung des Betriebs des Stellarators Wendelstein 7-X) sowie theoretische Arbeiten und Modellierungsarbeiten zur umfassenden Erforschung von Fusionsplasmen durchgeführt.
5. Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung
Es werden im Hinblick auf den unmittelbaren und mittelfristigen Bedarf im Zusammenhang mit dem ITER sowie für die weitere Entwicklung der Kernfusion Initiativen ergriffen, die bei der Ausbildung der "ITER-Generation" sicherstellen sollen, dass zahlenmäßig ausreichende sowie in Bezug auf das Spektrum der Qualifikationen und die Qualität der Ausbildung und Erfahrung geeignete Humanressourcen zur Verfügung stehen.
6. Infrastrukturen
Der ITER ist eine neue Forschungsinfrastruktur mit einer starken europäischen Dimension.
7. Industrielle Prozesse und Technologietransfer
Für den raschen Transfer von bei dem ITER-Projekt entstehenden Innovationen zur europäischen Industrie sind neue Organisationsstrukturen erforderlich. Dies wird Aufgabe des Innovationsforums "Fusionsindustrie" sein, das einen Fahrplan für die Fusionstechnologie und Initiativen zur Entwicklung der Humanressourcen mit Schwerpunkt auf der Innovation und dem Potenzial für das Hervorbringen neuer Produkte und Dienstleistungen entwickeln wird.
IB. Kernspaltung und Strahlenschutz
Ziel
Schaffung einer soliden wissenschaftlichen und technischen Grundlage, um konkrete Entwicklungen für eine sicherere Entsorgung langlebiger radioaktiver Abfälle zu beschleunigen, Verbesserung insbesondere der Sicherheit sowie der Ressourcen- und Kosteneffizienz der Kernenergie und Gewährleistung eines robusten und für die Bevölkerung akzeptablen Systems für den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen ionisierender Strahlung.
Hintergrund
Die Kernenergie ist ein wichtiger Aspekt in der Debatte über die Bekämpfung des Klimawandels und die Verringerung der Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren. Fortschritte in der Kerntechnik eröffnen die Aussicht auf beträchtliche Verbesserungen in Bezug auf Effizienz und Nutzung der Ressourcen; gleichzeitig wird so die Sicherheit weiter erhöht und das Abfallaufkommen geringer als bei heutigen Konzepten. Die derzeitigen EU-Initiativen in diesem Bereich entsprechen dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan), der vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt wurde; sie tragen ferner zu Kooperationstätigkeiten mit wichtigen Drittländern im Rahmen des Internationalen Forums Generation IV (GIF) bei.
Drei große europäische Kooperationsinitiativen wurden seit Beginn des Siebten Euratom-Rahmenprogramms im Bereich der Nuklearwissenschaft und -technologie eingeleitet. Es handelt sich um die Technologieplattform "Nachhaltigkeit der Kernenergie" (SNETP), die Technologieplattform "Verwirklichung der Endlagerung in geologischen Formationen" (IGDTP) und die Multidisziplinäre europäische Niedrigdosis-Initiative (MELODI). Die Tätigkeiten im Rahmen von SNETP und IGDTP befinden sich in enger Übereinstimmung mit SET-Plan-Prioritäten; einer Kerngruppe von SNETP-Organisationen obliegt die Durchführung der Europäischen Industrieinitiative auf den Gebiet der nachhaltigen Kernspaltung im Rahmen des SET-Plans (ESNII). Alle diese Initiativen beinhalten Tätigkeiten, die unter das Rahmenprogramm (2012-2013) fallen, und können weiterhin eine höchstmögliche Effizienz und Wirksamkeit des Programms gewährleisten.
Es entsteht eine immer stärkere Interaktion zwischen SNETP, IGDTP und MELODI sowie anderen Foren von Akteuren auf EU-Ebene, wie dem Europäischen Kernenergieforum (ENEF) und der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG). Dieser Prozess wird soweit möglich auch durch Tätigkeiten des Rahmenprogramms gefördert.
Das Euratom-Rahmenprogramm (2012-2013) zeichnet sich durch das vorrangige Anliegen einer hohen Sicherheit aus. Es wird ferner weiterhin Initiativen unterstützen, die dazu beitragen, dass Anlagen, Ausbildung und Ausbildungsmöglichen in Europa angesichts der derzeitigen Ausrichtung der nationalen Programme und im Interesse der EU insgesamt auch in Zukunft angemessen sind. Vor allem dadurch wird gewährleistet, dass eine angemessene Sicherheitskultur aufrechterhalten bleibt.
Tätigkeiten
1. Endlagerung in geologischen Formationen
Auf die konkrete Durchführung ausgerichtete Forschungstätigkeiten betreffend alle verbleibenden Schlüsselaspekte der Endlagerung abgebrannter Brennstoffe und langlebiger radioaktiver Abfälle in geologischen Tiefenformationen, gegebenenfalls einschließlich der Demonstration der Technologien und ihrer Sicherheit, ferner Maßnahmen zur Unterstützung der Festlegung eines gemeinsamen europäischen Standpunktes in den wichtigsten Fragen der Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle.
2. Reaktorsysteme
Forschungsarbeiten zur Unterstützung des sicheren, effizienten und nachhaltigeren Betriebs aller relevanten Reaktorsysteme (einschließlich der Einrichtungen für den Brennstoffkreislauf), die in Europa eingesetzt oder derzeit entwickelt werden, einschließlich der Abfallentsorgungsaspekte des Brennstoffkreislaufs wie Trennung und Transmutation.
3. Strahlenschutz
Forschungsarbeiten zu den Risiken niedriger Strahlendosen, zu medizinischen Anwendungen und zum Unfallmanagement mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Grundlage für ein robustes, ausgewogenes und für die Bevölkerung akzeptables Schutzsystem zu schaffen, das den nützlichen, breit gefächerten Einsatz von Strahlung in Medizin und Industrie nicht in unangemessener Weise einschränkt.
4. Infrastrukturen
Unterstützung für den Einsatz und die kontinuierliche Verfügbarkeit zentraler Forschungsinfrastrukturen in den obengenannten vorrangigen Bereichen sowie für deren Zusammenarbeit.
5. Humanressourcen und Ausbildung
Unterstützung der Aufrechterhaltung und des Ausbaus wissenschaftlicher Kompetenz und personeller Kapazitäten, um sicherzustellen, dass Forscher, Ingenieure und sonstige Mitarbeiter mit geeigneten Qualifikationen im Nuklearsektor längerfristig zur Verfügung stehen.
II. Tätigkeiten der gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) IM NUKLEARBEREICH
Ziel
Das spezifische Programm der JRC im Nuklearbereich ist darauf ausgerichtet, den aus dem Euratom-Vertrag erwachsenden Verpflichtungen im Bereich Forschung und Entwicklung gerecht zu werden und sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten in den Bereichen Sicherungsmaßnahmen und Nichtverbreitung, Abfallentsorgung, Sicherheit kerntechnischer Anlagen und des Brennstoffkreislaufs, Radioaktivität in der Umwelt und Strahlenschutz zu unterstützen. Zudem wird die JRC ihre Funktion als europäisches Referenzzentrum für die Informationsverbreitung sowie für die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften und jungen Wissenschaftlern weiter ausbauen.
Hintergrund
Die Kernenergie wird im Energiemix der EU mindestens für die nächsten fünfzig Jahre eine strategische Rolle spielen, denn sie wird einen Beitrag zu dem von der EU angestrebten Zielwert für Treibhausgasemissionen leisten und die Unabhängigkeit, Sicherheit und Diversität der Energieversorgung der EU erhöhen. Dies könnte im Rahmen der strengsten Verpflichtungen zu einer verantwortlichen Nutzung der Kernenergie, einschließlich der Aspekte nukleare Sicherheit und Gefahrenabwehr, möglich sein.
Dazu ist es notwendig, Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erweitern, um das erforderliche, dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechende, unabhängige und verlässliche Fachwissen zur Unterstützung der EU-Politik in den Bereichen Sicherheit von Kernreaktoren und Brennstoffkreislauf, Sicherungsmaßnahmen und Gefahrenabwehr bereitstellen zu können. Die im Auftrag der JRC hervorgehobene auftraggeberorientierte Unterstützung der EU-Politik wird ergänzt durch die proaktive Rolle, die die JRC mit der Durchführung von Forschungsarbeiten von hoher Qualität in enger Zusammenarbeit mit der Industrie und anderen Einrichtungen sowie mit dem Aufbau von Netzen mit öffentlichen und privaten Einrichtungen in den Mitgliedstaaten innerhalb des Europäischen Forschungsraums spielt.
Tätigkeiten
- 1. Entsorgung nuklearer Abfälle und Umweltauswirkungen. Im Zusammenhang mit der Abfallendlagerung sollen vor allem Unsicherheiten ausgeräumt und offene Fragen gelöst werden, um ausgehend von den beiden wichtigsten Optionen (unmittelbare Endlagerung oder Trennung und Transmutation) wirksame Lösungen für die Entsorgung hoch radioaktiver nuklearer Abfälle zu entwickeln. Ferner sind Tätigkeiten im Hinblick auf Anwendungen im Kernenergiebereich und darüber hinaus (z.B. in der Medizin) vorgesehen, die der besseren Erforschung und Modellierung der physikalischen, chemischen und sonstigen grundlegenden Eigenschaften von Actinoiden sowie dem Ausbau der Datenbank für hochgenaue Nuklearreferenzdaten dienen. Im Bereich Strahlenschutz werden zusätzliche Anstrengungen zur Vereinheitlichung der Überwachungsverfahren und -systeme der Mitgliedstaaten unternommen, indem die Umweltmodelle der Radioisotopendispersion weiterentwickelt und mit der Überwachung von Umweltradioaktivitätstests verbunden werden.
- 2. Nukleare Sicherheit. Es werden Forschungsarbeiten zu bestehenden und neuartigen Brennstoffkreisläufen, zur Reaktorsicherheit der in der EU vorhandenen Reaktortypen sowie zur Reaktorsicherheit neuer, innovativer Konzepte durchgeführt, durch die Aspekte der Effizienz, der nuklearen Sicherheit und der Sicherungsmaßnahmen bei innovativen Brennstoffzyklen, bei einem verlängerten Abbrand oder bei neuen Brennstofftypen für die nächste Reaktorgeneration verbessert werden können. Ferner werden Sicherheitsanforderungen und fortgeschrittene Bewertungsmethoden für bestehende und neue Reaktorsysteme entwickelt. Außerdem wird die JRC die internationale Stellung der EU durch die Koordinierung des EU-Beitrags zur FuE-Initiative "Internationales Forum Generation IV", ihre Integrationsfunktion und die Verbreitung der Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet stärken.
- 3. Gefahrenabwehr im Nuklearbereich. Die Umsetzung der Verpflichtungen der Gemeinschaft wird weiter unterstützt, insbesondere die Entwicklung von Methoden für die Überwachung der Anlagen des Brennstoffkreislaufs, die Umsetzung des Zusatzprotokolls einschließlich Umweltprobennahme und integrierter Sicherungsmaßnahmen sowie die Verhinderung der Abzweigung von Kernmaterial und radioaktivem Material im Hinblick auf den illegalen Handel mit solchem Material (einschließlich Nuklearforensik).
Anhang II
Förderformen
Vorbehaltlich der Beteiligungsregeln für die Durchführung des Rahmenprogramms (2012-2013) unterstützt die Gemeinschaft mittels mehrerer Förderformen im Rahmen der spezifischen Programme Tätigkeiten für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Diese Förderformen werden entweder allein oder in Kombination miteinander eingesetzt, um verschiedene Kategorien von Maßnahmen, die im Zuge des Rahmenprogramms (2012-2013) durchgeführt werden, finanziell zu unterstützen.
1. Förderformen IM Bereich der Fusionsenergie
Die Besonderheit der Forschungstätigkeiten im Bereich der Fusionsenergie erfordert spezifische Regelungen. Es werden Tätigkeiten finanziell unterstützt, die nach Verfahrensbestimmungen folgender Vereinbarungen durchgeführt werden:
- 1.1. Assoziationsverträge zwischen der Kommission und Mitgliedstaaten oder voll assoziierten Drittländern oder zwischen der Kommission und Einrichtungen in Mitgliedstaaten bzw. voll assoziierten Drittländern, in deren Rahmen ein Teil des Fusionsforschungsprogramms der Gemeinschaft im Einklang mit Artikel 10 des Euratom-Vertrags durchgeführt wird;
- 1.2. EFDA-Übereinkommen (European Fusion Development Agreement), ein multilaterales Übereinkommen zwischen der Kommission und Einrichtungen in den Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten oder Einrichtungen, die Mitgliedstaaten oder assoziierte Drittländer vertreten, das unter anderem die Rahmenbedingungen für weitere Forschungsarbeiten zur Fusionstechnologie in assoziierten Einrichtungen und in der Industrie, die Nutzung der JET-Anlagen und den europäischen Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit vorgibt;
- 1.3. Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER, auf der Grundlage der Artikel 45 bis 51 des Euratom-Vertrags;
- 1.4. internationale Übereinkommen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern über Maßnahmen im Bereich der Forschung und Entwicklung zur Fusionsenergie, insbesondere das ITER-Übereinkommen und das Abkommen über das breiter angelegte Konzept;
- 1.5. sonstige multilaterale Übereinkommen zwischen der Gemeinschaft und assoziierten Einrichtungen, insbesondere das Übereinkommen über die Mobilität des Personals;
- 1.6. Maßnahmen auf Kostenteilungsbasis zur Förderung von und Mitarbeit an Fusionsforschungsarbeiten gemeinsam mit Stellen in den Mitgliedstaaten oder in mit dem Rahmenprogramm (2012-2013) assoziierten Drittländern, mit denen kein Assoziationsvertrag geschlossen wurde.
Neben den genannten Tätigkeiten können Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung von Humanressourcen, Stipendien, integrierten Infrastrukturinitiativen und Maßnahmen zur gezielten Unterstützung durchgeführt werden, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung der Fusionsenergieforschung, Studien zur Unterstützung der Tätigkeiten und die Unterstützung von Veröffentlichungen, Informationsaustausch und Ausbildungsveranstaltungen zur Förderung des Technologietransfers.
2. Förderformen in Anderen Bereichen
Die Maßnahmen des Rahmenprogramms (2012-2013) in anderen Bereichen als der Fusionsenergie werden mit Hilfe mehrerer Förderformen unterstützt. Diese Förderformen werden entweder allein oder in Kombination miteinander eingesetzt, um verschiedene Kategorien von Maßnahmen, die im Zuge des Rahmenprogramms (2012-2013) durchgeführt werden, finanziell zu unterstützen.
In den Beschlüssen über die spezifischen Programme, in den Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wird gegebenenfalls Folgendes angegeben:
- - die Art(en) der Förderform(en) für verschiedene Kategorien von Maßnahmen;
- - die Kategorien von Teilnehmern (etwa Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Industrieunternehmen, Behörden), die diese in Anspruch nehmen können;
- - die Arten von Tätigkeiten (Forschung, Entwicklung, Demonstration, Aus- und Weiterbildung, Verbreitung, Wissenstransfer und sonstige damit verbundene Tätigkeiten), die unterstützt werden können.
Wenn der Einsatz verschiedener Förderformen möglich ist, kann in den Arbeitsprogrammen festgelegt werden, auf welche Förderform für das Einzelthema, zu dem Vorschläge erbeten werden, zurückzugreifen ist.
Folgende Förderformen sind vorgesehen:
- a) Zur Unterstützung von Maßnahmen, die in erster Linie anhand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden, wird auf folgende Instrumente zurückgegriffen:
1. Verbundprojekte
Unterstützung für Forschungsprojekte, die von Konsortien mit Teilnehmern aus verschiedenen Ländern mit dem Ziel durchgeführt werden, neues Wissen, neue Technologien, Produkte oder gemeinsame Ressourcen für die Forschung zu entwickeln. Größenordnung, Gegenstandsbereich und interne Organisation der Projekte können je nach Bereich und Einzelthema variieren. Die Palette der Projekte kann von kleinen oder mittelgroßen gezielten Forschungsmaßnahmen bis hin zu integrierten Großprojekten reichen, bei denen zur Erreichung eines bestimmten Ziels umfangreiche Ressourcen eingesetzt werden. Die Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung und die Laufbahnentwicklung von Forschern wird in die Arbeitspläne der Projekte aufgenommen.
2. Exzellenznetze
Unterstützung für gemeinsame Forschungsprogramme mehrerer Forschungseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten in einem bestimmten Bereich bündeln. Diese Programme werden von Forschungsteams im Rahmen einer längerfristigen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Durchführung dieser gemeinsamen Forschungsprogramme erfordert eine förmliche Verpflichtung von Seiten der Einrichtungen. Die Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung und die Laufbahnentwicklung von Forschern wird in die Arbeitspläne der Projekte aufgenommen.
3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Unterstützung für Tätigkeiten, die der Koordinierung oder Unterstützung von Forschungstätigkeiten (Vernetzung, Austausch, grenzüberschreitender Zugang zu Forschungsinfrastrukturen, Studien, Konferenzen, Beiträge während des Baus neuer Infrastrukturen usw.) oder der Entwicklung von Humanressourcen (z.B. Vernetzung, Konzipierung von Ausbildungsmaßnahmen) dienen. Diese Maßnahmen können auch durch andere Mittel als Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden.
- b) Zur Förderung von Maßnahmen, die auf der Grundlage von Beschlüssen des Rates - auf Vorschlag der Kommission - durchgeführt werden, wird die Gemeinschaft von mehreren Quellen finanzierte, groß angelegte Initiativen finanziell wie folgt unterstützen:
- - finanzieller Beitrag zu gemeinsamen Unternehmen auf der Grundlage der Verfahren und Bestimmungen der Artikel 45 bis 51 des Euratom-Vertrags;
- - finanzieller Beitrag zur Entwicklung neuer Infrastrukturen von europäischem Interesse.
Beim Einsatz dieser Förderformen wird die Gemeinschaft die Verordnung (Euratom) Nr. XXXX/2011 über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen, die einschlägigen Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, sowie internationale Regeln in diesem Bereich beachten. Entsprechend diesen internationalen Regelungen müssen die Höhe und die Art der finanziellen Beteiligung im Einzelfall geprüft werden, insbesondere dann, wenn Mittel aus anderen öffentlichen Quellen zur Verfügung stehen, darunter auch aus anderen Finanzierungsquellen der EU wie der Europäischen Investitionsbank.
Im Falle von Teilnehmern einer indirekten Maßnahme, die in einer strukturschwachen Region durchgeführt wird (Konvergenzregionen gemäß der Definition in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates20, einschließlich Regionen, die im Rahmen des Konvergenzzieles Mittel aus dem Strukturfonds erhalten können, und Regionen, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten können, sowie Regionen in äußerster Randlage), werden ergänzende Mittel aus den Strukturfonds bewilligt, soweit dies möglich und angemessen ist.
3. Direkte Massnahmen Gemeinsame Forschungsstelle
Die Gemeinschaft wird im Einklang mit dem Beschluss des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm die JRC mit der Durchführung von Tätigkeiten beauftragen, die als direkte Maßnahmen bezeichnet werden.
Finanzbogen
Der Finanzbogen befindet sich im PDF-Dokument.
- 1. Mitteilung der Kommission "ITER: aktueller Stand und Zukunftsperspektiven", KOM (2010) 226, SEK(2010) 571.
- 2. Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen: Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER Projekt, KOM (2010) 403.
- 3. Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen: Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER Projekt, KOM (2010) 403.
- 4. www.snetp.eu.
- 5. www.igdtp.eu.
- 6. www.melodi-online.eu.
- 7. Stellungnahme vom XXX.
- 8. ABl. C XXX
- 9. KOM (2010) 2020 endg.
- 10. ABl. L 460 vom 30.12.2006, S. 60.
- 11. KOM (2010) 546 endg.
- 12. KOM (2007) 723 endg.
- 13. ABl. L 358 vom 16.12.2006, S 62.
- 14. ABl. L 90 vom 30.03.2007, S. 58.
- 15. ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [Amerkungen:] zu aktualisieren, falls bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem die neue Rahmenvereinbarung angenommen wird.
- 16. KOM (2009) 143
- 17. ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1.
- 18. ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.
- 19. ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 8.
- 20. ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.