Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Beitrag der energetischen Verwertung von Abfällen zur Kreislaufwirtschaft - COM (2017) 34 final

954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffern 1 bis 3 (nur gegenüber dem Plenum):

Im Zuge des im Jahr 2015 von der Kommission angenommenen Maßnahmenpakets zur Kreislaufwirtschaft wird die Kommission im Jahr 2017 mit der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft fortfahren.

In ihrer Mitteilung gibt die Kommission den Mitgliedstaaten Empfehlungen dafür, wie aus ihrer Sicht sichergestellt werden kann, dass die Kapazitäten für die Energiegewinnung aus Abfällen ausgewogen genutzt und Verluste von Vermögenswerten vermieden werden. Unter anderem ruft sie die Mitgliedstaaten auf, schrittweise ihre finanzielle Unterstützung für die Müllverbrennung von gemischten Abfällen zurückzufahren.

Neue Anlagen für die energetische Verwertung von Abfällen sollten der Kommission zufolge nur gebaut werden, wenn unter Berücksichtigung verlorener Vermögenswerte für die gesamte Laufzeit von etwa 20 bis 30 Jahren die ausreichende Verfügbarkeit von geeigneten Abfällen sichergestellt ist, ohne dass die Verpflichtungen zur Getrenntsammlung und zum Recycling vernachlässigt werden.

Im Rückblick auf die Vergangenheit muss jedoch festgestellt werden, dass eine verlässliche Prognose der Entsorgungssituation in Deutschland und Europa mit den Einflüssen einer volatilen Wirtschaftskonjunktur kaum möglich ist. Die geplante Abkehr von der Deponierung stofflich oder energetisch verwertbarer Abfälle als nachhaltige Vorgehensweise sollte nicht zeitgleich mit einem voreiligen Rückbau von energetischen Verwertungskapazitäten kombiniert werden, um auch mit Blick auf die erforderliche Entsorgungssicherheit ökonomischen Schieflagen vorzubeugen. Eine im Rahmen der europäischen Abfallhierarchie agierende und auf der Grundlage wirtschaftlicher Faktoren basierende Infrastruktur zur energetischen Verwertung von Abfällen ist Voraussetzung für eine volkswirtschaftlich sinnvolle Preisbildung. Preisanstiege bei verknappten Kapazitäten gehen insbesondere zulasten der mittelständischen Wirtschaft, die über keine eigenen Verbrennungsanlagen verfügt.

B