Punkt 12 der 903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz folgende Entschließung zu fassen:
- 1. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass aus Gründen der Standortsicherheit der deutschen Wirtschaft Ausnahmeregeln bei der Energie- und Stromsteuer sowie weiteren energie- und klimapolitischen Instrumenten grundsätzlich gerechtfertigt sind. Diese sind jedoch nach Ansicht des Bundesrats ebenso grundsätzlich auf energieintensive Unternehmen zu beschränken, die im internationalen Wettbewerb stehen oder kostenrelevanter spezifischer Teil entsprechender Wertschöpfungsketten sind. Die Regularien müssen dabei so ausgestaltet werden, dass das energiepolitische Zieldreieck "sicher, bezahlbar, umweltverträglich" durch Ausnahmetatbestände nicht gefährdet wird. Eine genaue Überprüfung der steuer- und sonstigen abgabenrechtlichen Ausnahmetatbestände ist aus Sicht des Bundesrates erforderlich, um Missbrauch auf Kosten für die Allgemeinheit zu verhindern.
- 2. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss konsequent weiter verfolgt werden. Ziel bleibt eine zuverlässige, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung. Dabei ist der Bundesrat sich bewusst, dass nur ein Teil der steigenden Stromkosten auf den Ausbau der Erneuerbaren-Energien zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund und dem gesamtgesellschaftlichen Ziel den Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent weiter zu verfolgen, bittet der Bundesrat darum, die Strompreis treibenden Faktoren außerhalb des EEG zu identifizieren, zu untersuchen und entlastende Ausnahmeregelungen für besondere Unternehmenskreise im Lichte der oben genannten Kriterien zu überprüfen.