Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Energiestatistikgesetzes
(EnStatG)

Der Bundesrat hat in seiner 950. Sitzung am 4. November 2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zu § 7

Nach § 7 ist folgender § 7a einzufügen:

" § 7a Erhebungen über Mineralöl und Mineralölerzeugnisse

Folgeänderungen:

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen auch Erhebungen über Mineralöl und Mineralölerzeugnisse eingeführt werden. Nur hierdurch kann eine dauerhaft aussagekräftige Datengrundlage für Energie- und CO₂-Bilanzen und damit für das Monitoring der Energiewende und der Erreichung von Klimazielen sichergestellt werden.

Bislang fehlen erhobene und somit belastbare Referenzdaten sowohl gänzlich auf Länderebene als auch teilweise auf Bundesebene (z.B. zum Verbrauch von Heizöl nach Sektoren). Indikatorbasierte Schätzungen, die als Alternative zu Erhebungen ins Feld geführt werden, sind insofern schon mangels Referenz nicht aussagekräftig. Zudem kommt es aufgrund der Fehlerfortpflanzung mit fortschreitender Anwendungsdauer eines Schätzverfahrens unweigerlich zu einer Zunahme des potenziellen Prognosefehlers. Auf indikatorischem Wege können aussagekräftige Daten für Energie und Emissionsbilanzen folglich nicht bereitgestellt werden.

Eine Erhebung bildet - im Gegensatz zu einer Schätzung - zudem auch die Auswirkungen von landesspezifischen Effizienz- und Einsparanstrengungen zuverlässig ab.

Zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiepflichten soll geregelt werden, dass auf die Durchführung von Erhebungen zu verzichten ist, sofern eine Möglichkeit zur Verwaltungsdatennutzung besteht.

2. Zu § 13 Absatz 6 - neu - EnStatG Dem § 13 ist folgender Absatz 6 anzufügen:

(6) Die statistischen Ämter der Länder dürfen die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 sowie für Zwecke der Energiebilanzerstellung die Ergebnisse der Erhebungen nach §§ 3 bis 8, soweit es sich um Angaben handelt, die in allgemein zugänglichen Quellen vorhanden sind, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen."

Begründung:

Mit diesem Regelungsvorschlag soll sichergestellt werden, dass die für die klima- und energiepolitischen Fragestellungen relevanten statistischen Ergebnisse nicht nur erhoben, sondern auch veröffentlicht und Nutzern in geeigneter Form zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für Daten von Gemeinden, in denen nur ein Betreiber Netzaus- und -einspeisungen vornimmt.

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Begründung:

Bei fortschreitender Energiewende und Sektorkopplung wird der Einsatz von Strom im Wärme- und im Verkehrssektor bedeutender, ohne dass derzeit ein Monitoring des zusätzlichen Stromverbrauchs möglich ist. Analoges gilt für die Erfassung der Wärmeerzeugung aus Biogas, Klärgas und fester Biomasse. In diesen Bereichen ist daher eine Weiterentwicklung der Energiestatistik sinnvoll und erforderlich.

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Bundesrat stellt fest, dass den Ländern durch die zusätzlichen Aufgaben erhebliche Mehraufwendungen entstehen. Er fordert daher den Bund auf, den Ländern die durch den Vollzug entstehenden Mehraufwendungen einschließlich der Personalkosten zu erstatten.

Begründung:

Die Länder sind - gerade im Statistikbereich - an ihrer Belastungsgrenze. Es können nicht immer mehr Aufgaben durch das vorhandene Personal übernommen werden.

Zu den durch Bundesgesetz neu übertragenen Aufgaben muss es eine Kompensation für den damit verbundenen Aufwand oder entsprechende Entlastungen in anderen Statistikbereichen geben.