Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 310231 - vom 15. Juni 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Mai 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits1, das am 1. Dezember 1997 in Kraft trat und 2007 ausläuft,
- - unter Hinweis auf das gemeinsame Ziel der Europäischen Union und Russlands, das in der nach dem Gipfeltreffen in Sankt Petersburg vom 31. Mai 2003 abgegebenen gemeinsamen Erklärung definiert wurde, nämlich einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen gemeinsamen Raum der Zusammenarbeit im Bereich der äußeren Sicherheit und einen gemeinsamen Raum der Forschung und Bildung einschließlich Kultur zu schaffen,
- - unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und ihre fünf Protokolle,
- - unter Hinweis auf den Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und Russland,
- - unter Hinweis auf die am 13. März 2007 vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarates abgegebene öffentliche Erklärung zu der zur Russischen Föderation gehörenden Republik Tschetschenien,
- - unter Hinweis auf die Erklärung der EU-Präsidentschaft vom 2. Mai 2007 zur Lage vor der estnischen Botschaft in Moskau,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament vom 10. Januar 2007 mit dem Titel "Eine Energiepolitik für Europa" (KOM (2007) 0001),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union2,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und insbesondere
- - seine Entschließung vom 26. April 2007 zum gewaltsamen Vorgehen gegen die Demonstrationen in jüngster Zeit in Russland3,
- - seine Entschließung vom 13. Dezember 2006 zu dem Gipfeltreffen EU-Russland in Helsinki4,
- - seine Entschließung vom 25. Oktober 2006 zu den Beziehungen EU-Russland nach der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja5,
- - seine Entschließung vom 15. Juni 2006 zum Gipfeltreffen EU-Russland in Sotschi6,
- - seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zu Tschetschenien7,
- - seine Entschließung vom 15. Dezember 2005 zu Menschenrechten in Russland und den neuen NGO-Gesetzen8,
- - und seine Entschließung vom 26. Mai 2005 zu den Beziehungen EU-Russland9,
- - unter Hinweis auf den 19. Gipfel EU-Russland am 18. Mai 2007 in Samara,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt haben, was eine tief greifende und umfassende wirtschaftliche Integration und gegenseitige Abhängigkeit herbeigeführt hat, die in naher Zukunft zwangsläufig noch stärker werden wird,
B. in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand ganz Europas und seiner Nachbarstaaten von wesentlicher Bedeutung sind,
C. unter Hinweis darauf, dass die Russische Föderation Mitglied des Europarates ist und sich damit den Zielen des Europarates verpflichtet hat, die in der Förderung der Demokratie und der Konsolidierung der demokratischen Stabilität in Europa bestehen,
D. angesichts einer weit verbreiteten Besorgnis über Demokratie und Menschenrechte in Russland, die Unabhängigkeit der Justiz, beispielsweise im Fall Yukos, eine verstärkte Kontrolle der Medien, die Unfähigkeit der russischen Polizei und Justizbehörden, die für die Ermordung von Journalisten Verantwortlichen zu finden, und repressive Maßnahmen gegen die Opposition,
E. ferner unter Hinweis darauf, dass in der Republik Tschetschenien weiterhin ernsthafte Menschenrechtsverletzungen in Form von Mord, Verschleppung, Folter, Geiselnahme und willkürlicher Inhaftierung begangen werden,
F. unter Betonung, dass die Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland zu Menschenrechtsfragen bislang keine großen Fortschritte in diesem Bereich, der in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland eine vorrangige Stellung einnehmen sollte, gezeitigt haben,
G. in der Erwägung, dass die zügige Verwirklichung der vier genannten gemeinsamen Räume Kernstück der Verhandlungen über das neue Abkommen über strategische Partnerschaft sein sollte,
H. unter Hinweis darauf, dass die Grundsätze, an denen sich die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation orientieren, Gegenseitigkeit, Transparenz, Vorhersagbarkeit, Verlässlichkeit, Nichtdiskriminierung und eine verantwortungsvolle Staatsführung sein sollten,
I. in der Erwägung, dass ein künftiges Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation auch Grundsätze der Energiecharta enthalten sollte mit dem Ziel, die Beziehungen neu zu beleben und die europäischen Bedenken, dass Russland seine enormen Energiequellen als politische Waffe benutzt, zu zerstreuen,
J. unter Hinweis darauf, dass der Rat der Justiz- und Innenminister am 19. April 2007 den Abschluss von zwei Abkommen über die Erleichterung der Visaformalitäten und die Rückübernahme von illegalen Einwanderern gebilligt hat und am 22. April 2007 Gespräche über die Verwirklichung des visafreien Reiseverkehrs aufgenommen worden sind, was ein Signal für konkrete Fortschritte bei der Verwirklichung des gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist,
K. unter Hinweis darauf, dass Russland das Kyoto-Protokoll zu dem Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen unterzeichnet und ratifiziert hat,
L. in der Erwägung, dass der Abschluss eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation von größter Bedeutung für ihre künftige Zusammenarbeit ist, insbesondere im Hinblick auf die Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen, die weitere Förderung von Sicherheit und Stabilität in Europa und die weitere Stärkung der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit als Grundlage dieser Zusammenarbeit,
M. in der Erwägung, dass sich die Aufnahme von Verhandlungen über das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen verzögert hat und davon abhängig gemacht wurde, dass die russische Regierung ein 2005 verhängtes Verbot der Einfuhr von polnischem Fleisch aufhebt; in der Erwägung, dass die Europäische Union derzeit Anstrengungen unternimmt, einen Kompromiss in der Frage der Einfuhr von polnischem Fleisch zu finden, um aus dieser politischen Sackgasse herauszukommen,
N. unter Hinweis darauf, dass nach den jüngsten Vorfällen in Estland der normale Betrieb der estnischen Botschaft in Moskau gestört wurde und mehrere ihrer Diplomaten, darunter der Leiter der Vertretung, körperlichen Angriffen durch Demonstranten ausgesetzt waren, die die Botschaft umzingelten und die estnische Flagge verbrannten,
O. unter Hinweis darauf, dass im Hinblick auf eine Lösung der "eingefrorenen" Konflikte in gemeinsamen Nachbarländern keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden; in der Erwägung, dass Frieden und Stabilität im Interesse sowohl Russlands als auch der Europäischen Union sind,
P. unter Hinweis darauf, dass es wichtig ist, dass die Europäische Union mit einer Stimme spricht, sich solidarisch zeigt und Einigkeit in ihren Beziehungen zur Russischen Föderation an den Tag legt und diese Beziehungen auf gegenseitige Interessen und gemeinsame Werte stützen muss,
- 1. bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland weiterhin ein wichtiger Partner für eine strategische Zusammenarbeit ist, mit dem die Europäische Union nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen gemeinsam hat, sondern auch das Ziel, eng auf der internationalen Bühne sowie in der gemeinsamen Nachbarschaft zusammenzuarbeiten;
- 2. unterstreicht die Bedeutung von Einigkeit und Solidarität unter allen EU-Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu Russland; begrüßt deshalb die gemeinsame Linie, die die Europäische Union in den Verhandlungen mit der russischen Regierung über die Aufhebung des von Russland verhängten Verbots der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Polen eingenommen hat;
- 3. bedauert das Scheitern dieser Verhandlungen und das anschließende Unvermögen, Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland einzuleiten; ermutigt den deutschen Ratsvorsitz, seine Arbeit fortzusetzen, damit das Verhandlungsmandat für ein neues Abkommen so zügig wie möglich verabschiedet werden kann und die Verhandlungen ohne weitere Verzögerungen aufgenommen werden können;
- 4. fordert die Europäische Union auf, Solidarität mit Estland im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen in Tallinn zu zeigen und gegenüber Russland mit einer Stimme zu sprechen; fordert Russland auf, seinen Verpflichtungen nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen uneingeschränkt nachzukommen und den Schutz ausländischer Diplomaten und den normalen Betrieb ausländischer Botschaften zu gewährleisten;
- 5. begrüßt den anhaltenden Meinungsaustausch über die Menschenrechte in Russland im Rahmen der Konsultationen EU-Russland über Menschenrechtsthemen; betont jedoch, dass die derzeitige Lage in Russland Anlass zu großer Sorge gibt, was die Achtung der Menschenrechte, Demokratie, Meinungsfreiheit und die Rechte der Zivilgesellschaft sowie von Einzelpersonen, die Staatsorgane in Frage zu stellen und sie für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen, anbelangt;
- 6. bekräftigt, dass das energische Eintreten für die Menschenrechte und die demokratischen Werte ein Grundprinzip jeglichen Engagements der Europäischen Union gegenüber Russland sein sollte; fordert die Kommission dringend auf, zu gewährleisten, dass diese Werte im Verhandlungspaket EU-Russland keinen subsidiären Status haben werden und dass jedwede finanzielle Unterstützung, die Russland gewährt wird, an die Stärkung demokratischer Standards im Land geknüpft wird;
- 7. bringt seine tiefe Sorge darüber zum Ausdruck, dass die russischen Staatsorgane in den letzten Wochen in Moskau und St. Petersburg Gewalt gegen Teilnehmer friedlicher, gegen die Regierung gerichteter Demonstrationen angewandt haben; betont, dass Redefreiheit und Versammlungsfreiheit grundlegende Menschenrechte sind und eine Fortdauer dieser Entwicklung einen Verstoß gegen internationale Verpflichtungen darstellt;
- 8. bekundet seine tiefe Besorgnis über die anhaltenden Berichte russischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen über Folter und unmenschliche und entwürdigende Handlungen in Haftanstalten, auf Polizeistationen und in geheimen Haftzentren in Tschetschenien; verurteilt entschieden solche Praktiken und fordert die russischen Regierungsstellen auf, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Europäischen Menschenrechtskonvention, die von Russland unterzeichnet worden ist, garantierten Rechte in der Tschetschenischen Republik uneingeschränkt geachtet und all diejenigen, die diese Rechte verletzten, vor Gericht gestellt werden; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die russische Regierung das Mandat des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom Oktober 2006 abgelehnt hat, der einen Besuch in Gefängnissen im Nordkaukasus ohne vorherige Ankündigung plante;
- 9. bekundet seine Besorgnis in Bezug auf die soziale und politische Polarisierung sowie die Beschränkung des demokratischen Raums im Vorfeld der Wahlen zur Duma im Dezember 2007 und der Präsidentschaftswahlen im März 2008; fordert die russischen Behörden auf, für einen freien und fairen Ablauf beider Wahlen zu sorgen, so dass die Oppositionsparteien die Gelegenheit erhalten, einen Wahlkampf zu führen, die Vorgangsweise einzustellen, einzelnen politischen Parteien aufgrund überzogener neuer Anforderungen bezüglich ihrer Mitglieder und des Umfangs ihrer territorialen Organisation ihren Rechtsstatus und ihre Wählbarkeit vorzuenthalten, und den Grundsatz der Meinungsfreiheit zu beachten; betont ferner, dass die Medienfreiheit von zentraler Bedeutung sein wird, wenn die Wahlen als frei und fair angesehen werden sollen; unterstreicht, dass für die Entwicklung einer Zivilgesellschaft Nichtregierungsorganisationen, die von den einzelstaatlichen Regierungen unabhängig sind, von großer Wichtigkeit sind;
- 10. unterstreicht die Notwendigkeit, mit Russland als notwendigem und wichtigem Partner im Hinblick auf die Sicherung von Frieden, Stabilität und Sicherheit sowie bei der Bekämpfung von internationalem Terrorismus und gewalttätigem Extremismus zusammenzuarbeiten und auch andere Sicherheitsprobleme wie Umweltgefahren und atomare Risiken, Drogen, Waffen- und Menschenhandel sowie die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in der europäischen Nachbarschaft in Angriff zu nehmen;
- 11. fordert die Kommission und den Rat auf, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung zu verfolgen mit dem Ziel, die Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft zu stärken, insbesondere mit Hilfe eines verstärkten Dialogs über die Ukraine und Belarus sowie gemeinsamer Bemühungen mit dem Ziel, die ungelösten Konflikte in Berg Karabach sowie in Moldawien und Georgien endlich beizulegen, und dazu die uneingeschränkte territoriale Integrität dieser Staaten zu gewährleisten;
- 12. fordert die Europäische Union und Russland als Mitglied des UN-Sicherheitsrats auf, ihrer Verantwortung für das iranische Atomproblem nachzukommen;
- 13. zeigt sich besorgt über Erklärungen von Präsident Putin als Reaktion auf die Pläne der Vereinigten Staaten für die Stationierung von Teilen ihres Raketenabwehrsystems in Polen und in der Tschechischen Republik und fordert alle beteiligten Parteien auf, einen diesbezüglichen Dialog aufzunehmen; fordert die USA auf, ihre Bemühungen zur Konsultation und Erläuterung ihres geplanten Raketenabwehrsystems zu verstärken, um es der NATO und der EU zu ermöglichen, vereint zu bleiben; fordert eine eingehende Diskussion dieser Vorschläge einschließlich einer Erörterung ihrer Notwendigkeit, einer Überprüfung der Bedrohung und der Möglichkeit anderer Sicherheitsbereiche sowohl in der EU als auch im Rahmen der NATO; unterstreicht die Bedeutung einer Konsultation zu diesem System innerhalb des NATO-Russland-Rates;
- 14. fordert die Europäische Union und Russland auf, ihrer Verantwortung als Mitglieder des Quartetts für die Lösung des Nahostkonflikts gerecht zu werden und Bemühungen um die Abhaltung einer internationalen Friedenskonferenz im Hinblick auf einen regionalen Frieden im Nahen Osten zu unterstützen; fordert Russland als Mitglied der Kontaktgruppe und des UN-Sicherheitsrates auf, bei der Suche nach einer dauerhaften Lösung für die Kosovo-Frage zusammenzuarbeiten und - als Teilnehmer der Sechsparteiengespräche - bei der Suche nach einer Lösung für das Problem der Verbreitung von Kernwaffen in Nordkorea zu helfen;
- 15. fordert Russland auf, die Entscheidung über den endgültigen Status des Kosovo auf der Grundlage des Ahtisaari-Plans der überwachten Unabhängigkeit nicht weiter zu verzögern; macht auf die Folgen aufmerksam, die eine solche Verzögerung auf die Stabilität der Region haben könnte, und fordert die Behörden in Moskau auf, konstruktiv zu handeln;
- 16. stellt fest, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik bereits eine Reihe von Möglichkeiten für die multilaterale Zusammenarbeit bietet; fordert die Einrichtung einer Gemeinschaft EU-Schwarzes Meer nach dem Vorbild der Nördlichen Dimension, um einen verstärkten Dialog im Hinblick auf eine stabilere, sicherere und demokratischere Nachbarschaft zu fördern;
- 17. begrüßt die Fortschritte beim Grenzabkommen zwischen Lettland und Russland, unterstreicht jedoch, dass weitere Fortschritte erzielt werden müssen, damit das Grenzabkommen zwischen Russland und Estland ratifiziert und umgesetzt werden kann;
- 18. bekräftigt erneut seine Unterstützung für die russische WTO-Mitgliedschaft, die Russland dabei helfen wird, sich den Regeln auf dem Weltmarkt anzupassen; glaubt, dass der Beitritt zur WTO zu einer tieferen wirtschaftlichen Integration zwischen der Europäischen Union und Russland führen dürfte;
- 19. bekräftigt ferner die Bedeutung der Errichtung des Gemeinsamen Wirtschaftsraums und einer Weiterentwicklung der im Fahrplan für den gemeinsamen Wirtschaftsraum vereinbarten Zielvorgaben, insbesondere was die Schaffung eines offenen und integrierten Marktes zwischen der Europäischen Union und Russland betrifft; erwartet, dass Russland das gegen verschiedene moldawische und georgische Erzeugnisse verhängte Embargo aufhebt;
- 20. unterstreicht die Bedeutung einer Verbesserung des Investitionsklimas in Russland, die nur durch Förderung und Erleichterung diskriminierungsfreier und transparenter Bedingungen für die Unternehmen, weniger Bürokratie und Investitionen in beiden Richtungen erreicht werden kann; ist besorgt über den Mangel an Vorhersehbarkeit bei der Anwendung von Vorschriften durch die Regierungsstellen;
- 21. begrüßt den verstärkten Dialog EU-Russland in Energiefragen; unterstreicht die Bedeutung von Energieeinfuhren für die europäischen Volkswirtschaften, die eine potenzielle Möglichkeit für eine weitere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland im Bereich Handel und Wirtschaft darstellen; betont, dass die Grundsätze der gegenseitigen Abhängigkeit und Transparenz die Grundlage dieser Zusammenarbeit sein sollten, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zu den Märkten, Infrastrukturen und Investitionen; fordert den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze der Energiecharta, das ihr angefügte Transitprotokoll sowie die Schlussfolgerungen der G8, die auch eine weitere Zusammenarbeit in den Bereichen Energieeffizienz, Energieeinsparungen und erneuerbare Energie einschließen, in ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland aufgenommen werden; weist darauf hin, dass diese Grundsätze auf bedeutende Energie-Infrastrukturprojekte wie die Ostsee-Gaspipeline angewandt werden sollten; fordert die Europäische Union auf, bei diesen heiklen Energiefragen Russland gegenüber mit einer Stimme aufzutreten;
- 22. befürwortet eine Förderung des Austauschs von Informationen über fortgeschrittene Energietechnologien und von Kontakten zwischen den Akteuren des Energiesektors in der Europäischen Union und Russland sowie Bemühungen mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu verbessern und Technologien ohne CO₂-Emissionen zu entwickeln, die beträchtliche Chancen für eine Zusammenarbeit - insbesondere eine industrielle Zusammenarbeit - bieten, mit dem Austausch optimaler Praktiken und Technologien zwischen Unternehmen in Russland und der Europäischen Union;
- 23. fordert Russland und die EU-Mitgliedstaaten auf, die vorgeschriebenen Zielvorgaben des Kyoto-Protokolls zu verwirklichen, und betont in dieser Hinsicht die besondere Verantwortung der Industrieländer, eine führende Rolle bei der Emissionsreduzierung zu übernehmen; fordert Russland auf, eine aktive Rolle bei künftigen internationalen Verhandlungen zu spielen und bis 2008, spätestens bis 2009 eine rasche Einigung zu erleichtern, um die Kontinuität des globalen CO₂-Marktes zu gewährleisten;
- 24. begrüßt die Initiativen im Hinblick auf einen visafreien Reiseverkehr zwischen der Europäischen Union und Russland mit der Aussicht auf verbesserte Beziehungen; fordert eine weitere Zusammenarbeit im Bereich der illegalen Zuwanderung, verbesserte Kontrollen von Ausweisdokumenten und einen besseren Informationsaustausch im Zusammenhang mit Terrorismus und organisiertem Verbrechen; betont, dass der Rat und die Kommission sicherstellen müssen, dass Russland alle Bedingungen einhält, die in den von beiden Seiten ausgehandelten Vereinbarungen über die Abschaffung von Visa festgelegt wurden, um eine Beeinträchtigung der Sicherheit und der Demokratie zu vermeiden;
- 25. fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die Probleme beim Grenzübertritt zwischen der Europäischen Union und Russland zu lösen, konkrete Vorhaben einzuleiten und das neue Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument sowie die INTERREG-Mittel vollständig für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verwenden;
- 26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation sowie dem Europarat zu übermitteln.
- 1 ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.
- 2 ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 112.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA-(2007)0169.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0566.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0448.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0270.
- 7 ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 302.
- 8 ABl. C 286 E vom 23.11.2006, S. 525.
- 9 ABl. C 117 E vom 18.5.2006, S. 235.