Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 14. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 19/208 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen - Drucksache 19/18964 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Dem Artikel 1 wird folgende Nummer 8 angefügt:
"8. In Anlage 3 (zu § 50b) Abschnitt I Nummer 5 wird die Angabe
"16. Kalendermonats" durch die Angabe "24. Kalendermonats" ersetzt."
Fristablauf: 05.06.20 Initiativgesetz des Bundestages