Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 316995 - vom 7. Oktober 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. September 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 mit dem Titel "Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik"1,
- - unter Hinweis auf das am 13. Juli 2009 in Ankara unterzeichnete Regierungsabkommen zwischen Bulgarien, Österreich, Rumänien, Ungarn und der Türkei über den rechtlichen Rahmen des Nabucco-Gaspipeline-Projekts,
- - unter Hinweis auf den Erwerb einer beträchtlichen Aktienminderheit (21,2 %) an dem zum Nabucco-Konsortium gehörenden ungarischen petrochemischen Unternehmen MOL durch die russische Erdöl- und Erdgasgesellschaft Surgutneftegas,
- - unter Hinweis auf das am 6. August 2009 in Ankara unterzeichnete Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen Russland und der Türkei in der Gaswirtschaft, demzufolge die Türkei den Bau der South-Stream-Pipeline in türkischen Hoheitsgewässern vorläufig genehmigt und Russland erlaubt, dort Erkundungsarbeiten für die Pipeline durchzuführen,
- - unter Hinweis auf die am 13. Juli 2009 von 12 EU-Unternehmen unterzeichnete Absichtserklärung zur Gründung der DESERTEC-Industrie-Initiative zur Entwicklung des enormen Solarenergie-Potenzials im Nahen Osten und in Nordafrika,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität" (COM (2008)0781),
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG (KOM (2009) 0363),
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates (KOM (2009) 0361),
- - unter Hinweis auf die bevorstehende 15. Konferenz der Mitgliedsländer (COP 15) der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCC) und der 5. Konferenz der Beteiligten im Rahmen des Kyoto-Protokolls (COP/MOP 5), die vom 7. bis 18. Dezember 2009 stattfinden wird.
- - gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Energieversorgungssicherheit - die allerdings immer noch nicht in den Verträgen verankert ist - als ein wesentliches Element für Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in der Europäischen Union insgesamt sowie als ein Schlüsselelement für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Europa angesehen werden muss,
B. in der Erwägung, dass das Fehlen einer echten und wirksamen gemeinsamen europäischen Außenpolitik der Energieversorgungssicherheit die Kohärenz und die Glaubwürdigkeit der EU-Außenpolitik untergräbt,
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union zurzeit in erheblichem Maß von Energieimporten abhängig ist und diese Abhängigkeit unter den derzeitigen Bedingungen voraussichtlich weiter steigen wird,
D. in der Erwägung, dass trotz des Sinkens der Erdöl- und Erdgaspreise infolge der Weltfinanzkrise der langsame Fortschritt bei der Umstellung auf nachhaltigere Brennstoffe, der Rückgang der Fördermengen aus den Öl- und Gasfeldern der Welt trotz neu entdeckter Vorkommen und der kontinuierliche Anstieg der Nachfrage zwangsläufig wieder zur Verschärfung der Lage auf den Märkten für fossile Brennstoffe und zu größerer Abhängigkeit der Verbraucherländer von Einfuhren führen werden, sobald die Krise überwunden ist,
E. in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten in hohem Maße von einem einzigen Erdgaslieferanten abhängig sind und unzulässige Unterbrechungen der Erdgaslieferungen zu ernsthaften Schwierigkeiten führen können, wie die letzte Gaskrise zwischen Russland und der Ukraine Anfang 2009 gezeigt hat,
F. in der Erwägung, dass zahlreiche Mitgliedstaaten nicht über ausreichende Rohstoffvorräte zur Bewältigung von Krisensituationen verfügen,
G. in der Erwägung, dass sich aufgrund der derzeit bei der Energieversorgung bestehenden und zunehmenden Abhängigkeit von politisch instabilen Regionen die Bemühungen zur Sicherung der Energieversorgung auf rein nationaler Ebene als unzureichend erwiesen haben und die langfristigen Interessen aller Mitgliedstaaten nicht zu wahren imstande sind,
H. in der Erwägung, dass sich die bestehenden Frühwarnsysteme bei der Vorhersage der Gaskrise im Januar 2009 nicht bewährt haben,
I. in der Erwägung, dass mit Bedrohungen der Energieversorgungssicherheit so lange gerechnet werden muss, wie sich die Energielieferanten- und die Transitländer nicht an allgemeine und transparente Regeln halten, wie sie in der Energiecharta und dem Transitprotokoll niedergelegt sind,
J. in der Erwägung, dass ein Engagement für Energieeffizienz innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sowie eine klare Entscheidung für eine signifikante Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am derzeitigen Energiemix erheblich zur Verringerung der Energieimportabhängigkeit der Europäischen Union beitragen und damit zur Verbesserung ihrer Energieversorgungssicherheit einerseits und andererseits zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20% bis zum Jahr 2020 - oder bei entsprechendem Beschluss in Kopenhagen sogar mehr - beitragen würde,
K. in der Erwägung, dass die Förderung von Energieeinsparungen, erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz eine sehr kostenwirksame Lösung zur Verringerung der Energieabhängigkeit der Europäischen Union darstellt und dadurch gleichzeitig ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zu Fortschritten hin zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft geleistet wird,
L. in der Erwägung, dass eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Energieversorgung eine der wirksamsten und wichtigsten Vertrauen schaffenden Maßnahmen in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarländern darstellt,
M. in der Erwägung, dass es trotz einiger bereits ergriffener Maßnahmen nötig ist, eine wirkliche gemeinsame Energiepolitik im Hinblick auf die Binnenmarktregulierung sowie im Hinblick auf die externen Aspekte zu schaffen, die die politischen und wirtschaftlichen Interessen aller Mitgliedstaaten berücksichtigt, wobei jedoch die Festlegung des Energiemixes weiterhin den Mitgliedstaaten selbst überlassen bleibt,
N. in der Erwägung, dass eine gemeinsame europäische Außenpolitik der Energieversorgungssicherheit, die sich auf Solidarität, Diversifizierung, Einigkeit im Kampf für die gemeinsamen Interessen, eine bessere Zusammenarbeit mit den wichtigsten Energie erzeugenden Ländern sowie den Transit- und Abnehmerländern und auf mehr Nachhaltigkeit stützt, Synergien schaffen würde, mit denen sich Versorgungssicherheit für die Europäische Union erreichen ließe, und die Macht und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und ihre Glaubwürdigkeit als globaler Akteur stärken würde,
- 1. erwartet vom Rat, von der Kommission und von den Mitgliedstaaten, dass sie bei der Festlegung einer echten gemeinsamen europäischen Außenpolitik der Energieversorgungssicherheit gemeinsam eine stärkere strategische Führungsrolle übernehmen, wie es in der vorher genannten Entschließung des Parlaments vom 26. September 2007 gefordert wird;
- 2. begrüßt die Maßnahmen zur Diversifizierung und Verbesserung der Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union, wie sie von der Kommission in der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie vorgeschlagen werden; vertritt jedoch die Ansicht, dass klar definierte Prioritäten und zügiges Handeln nötig sind, um sie umzusetzen, wobei das Parlament diesbezüglich umfassend informiert werden muss;
- 3. weist darauf hin, dass ein gut funktionierender Energiebinnenmarkt ebenso von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung künftiger Störungen und Krisen im Bereich der Gasversorgung ist wie die Diversifizierung der Energiequellen; hebt deshalb hervor, dass verstärkt in erneuerbare und kohlenstoffarme Energieträger und in Energieeffizienz investiert werden muss, wobei diese Investitionen einen zentralen Bestandteil des energiepolitischen Aktionsplans für den Zeitraum 2010-2014 bilden sollten;
- 4. begrüßt die vorher genannten neuen Vorschläge für Verordnungen über Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung und über Investitionsprojekte zur Energieinfrastruktur innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, die zu einer erhöhten Sicherheit der Gasversorgung in der Europäischen Union beitragen werden, indem sie sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten vorbeugende Maßnahmen ergreifen und die Mechanismen zur Krisenbewältigung verbessern, und indem sie Transparenz und Bürokratieabbau fördern;
- 5. fordert zu größeren Anstrengungen auf, um möglichen Problemen bei Energielieferungen zuvorzukommen, indem unter anderem die Wirksamkeit des EU-Netzes von Energiesicherheitskorrespondenten (NESCO) erhöht wird, und fordert die Kommission auf, die bestehenden Frühwarnmechanismen, das NESCO und andere Instrumente, die sich angesichts der Energiekrise zwischen Russland und der Ukraine als ineffektiv erwiesen haben, unverzüglich zu überprüfen;
- 6. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zum Ausbau von Gasspeicherkapazitäten auf, die schnell freigegeben werden können;
- 7. sieht die Verbesserung der Verbindungen innerhalb Europas als wesentlich an, da das Schließen der vorhandenen Lücken von entscheidender Bedeutung für das wirksame Funktionieren des Binnenmarktes und die Energiesolidarität ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einigung über die Finanzierung der Infrastrukturprojekte als Teil des Europäischen Konjunkturprogramms (250 Mio. EUR) und die Idee, in Europa ein neues europäisches Supernetz für Elektrizität und Gas zu schaffen; weist jedoch darauf hin, dass eine allgemeine Erhöhung der öffentlichen und privaten Ausgaben im Bereich der Energieversorgungssicherheit unerlässlich ist;
- 8. hebt hervor, wie dringlich die Umsetzung von strategischen Vorhaben mit dem Ziel der Diversifizierung der Energieversorgung ist, insbesondere im südlichen Korridor; beglückwünscht mit Blick auf eine größere Unabhängigkeit von Russland die Regierungen von Bulgarien, Österreich, Rumänien, Ungarn und der Türkei zu der am 13. Juli erfolgten Unterzeichnung des Regierungsabkommens über den rechtlichen Rahmen des Nabucco-Gaspipeline-Projekts als einen wichtigen Schritt für die Umsetzung dieses für die Europäische Union vorrangigen Projekts; betont jedoch gleichzeitig die Bedeutung einer allgemein gültigen Regelung für die Entwicklung eines von einem bestimmten Unternehmen oder einer bestimmten Pipeline unabhängigen Korridors zur Verbindung der Europäischen Union mit neuen Gasquellen im Nahen Osten und der Region am Kaspischen Meer, wobei diese Regelung vor allem auf die zügige Herstellung dieser Verbindung gerichtet sein würde; fordert die beteiligten Unternehmen und Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit der Kommission erste Vereinbarungen mit künftigen Lieferanten über die Einspeisung in die Gasleitungen zu treffen;
- 9. betont, dass die Europäische Union mit den wichtigsten Energielieferanten einen engen Dialog aufnehmen sollte, um die Interdependenz im Energiebereich und die Energieversorgungssicherheit für die gesamte Europäische Union zu verstärken, und dabei besonderes Gewicht auf größere Energieeffizienz, gleichberechtigten Marktzugang, Nichtdiskriminierung und Transparenz legen sollte;
- 10. betont, dass die Energiedialoge keinesfalls auf Kosten offener und ergebnisorientierter Dialoge über die Menschenrechte geführt werden sollten und dass der Schutz der Menschenrechte und die Energieversorgungssicherheit ganz oben auf die Tagesordnung des nächsten EU-Russland-Gipfels gesetzt und im neuen EU-Russland-Abkommen verankert werden sollten;
- 11. schlägt die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts der Europäischen Union für die Verhandlungen mit externen Partnern über Transitbestimmungen und -gebühren vor und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich untereinander sowie auch die Kommission über strategische Beschlüsse und Vereinbarungen betreffend Infrastrukturprojekte im Energiebereich zu informieren;
- 12. fordert die Kommission auf, unverzüglich gegen feindliche Übernahmeversuche von nichttransparenten ausländischen Unternehmen auf dem EU-Energiemarkt vorzugehen und die EU-Wettbewerbsregeln konsequent anzuwenden; äußert sich besorgt über den jüngsten Erwerb einer Beteiligung an der ungarischen Energiegesellschaft MOL durch Surgutneftegas und dessen Unfähigkeit, seine Eigentumsstrukturen sowie die Identität seines letztendlichen Eigentümers offenzulegen, wie es die ungarische Regulierungsbehörde für den Energiemarkt zu Recht verlangt hat; fordert die Kommission auf, die Tätigkeit von nichttransparenten ausländischen Unternehmen wie CENTREX, das kürzlich einen Anteil von 20 % an den Handels- und Lagereinrichtungen in Baumgarten (Österreich) erworben hat, zu untersuchen;
- 13. fordert die Europäische Union auf, mit den Ländern in der Nordseeregion im Hinblick auf ihr beachtliches Potenzial als Standorte von Energiequellen, insbesondere durch Offshore-Windenergie, zusammenzuarbeiten;
- 14. fordert den Rat und die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten des Mittelmeerraums und den Ländern Nordafrikas in Anbetracht ihres bedeutenden Potenzials an Energieressourcen und der erheblichen Entwicklungschancen für diese Länder, insbesondere im Rahmen des Barcelona-Prozesses, zusammenzuarbeiten; unterstützt insbesondere die Nutzung der Solar- und Windenergie in diesen Regionen; begrüßt die in letzter Zeit durch die DESERTEC-Industrie-Initiative erzielten Fortschritte zur Entwicklung des enormen Solarenergiepotenzials im Nahen Osten und in Nordafrika; betont, dass die EU-Politik gegenüber dem DESERTEC-Projekt schlüssig sein und einen aktiven Beitrag zur Entwicklung der Staaten in Nordafrika und im Nahen Osten darstellen muss; fordert daher die an diesem Projekt beteiligten Unternehmen und Mitgliedstaaten - in enger Zusammenarbeit mit der Kommission - auf, die Entwicklung durch echten Technologietransfer zugunsten ortsansässiger Unternehmen sowie durch Kapazitätsaufbau bei diesen Unternehmen und der Zivilgesellschaft zur Sicherstellung der eigenverantwortlichen Beteiligung und Mitwirkung zu fördern und eine lang andauernde Partnerschaft mit den Mittelmeerländern aufzubauen, in denen DESERTEC entwickelt werden wird;
- 15. weist auf die strategische Bedeutung des arktischen Raums für die Europäische Union im Hinblick auf Energieressourcen, Umwelt-, Biodiversitäts- und Verkehrsfragen sowie die Eröffnung der Nord-Ost-Passage hin;
- 16. betont, dass Fortschritte bei der Schaffung einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik in hohem Maße vom Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon abhängen; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine verbindliche, progressive und allumfassende Grundlage für eine gemeinsame europäische Politik der Energieversorgung und Energieversorgungssicherheit im Vertrag zu gewährleisten; fordert eine rasche Ratifizierung des Vertrags von Lissabon, der eine Solidaritätsklausel für die Energieversorgung beinhaltet und eine gemeinsame Verantwortung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten für die Energiepolitik vorsieht, was ein Schritt in die richtige Richtung ist;
- 17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 206.