934. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2015
A
- 1. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
- 2. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.
C
Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, innerhalb von zwei Jahren eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht.
- 4. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Sicherung von Standorten für die Lagerung von insbesondere hoch radioaktiven Abfällen ein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne von § 48 Absatz 2 des Bundesberggesetzes und des Standortauswahlgesetzes darstellt.
[Die Länder werden daher in den kommenden zwei Jahren diese Möglichkeit zur Standortsicherung bzw. zur Offenhaltung nutzen, bis eine Regelung gemäß Ziffer 3 getroffen wurde.]*
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass vor diesem Hintergrund eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben nicht erforderlich ist.
* [ ... ] Setzt Annahme von Ziffer 3 voraus