Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Die deutschen Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle sehen die Möglichkeit der Rückholung von eingelagerten Abfallbehältern während der Betriebsphase eines Endlagers vor. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf zu achten, dass die vorgeschlagene Richtlinie dieser Option nicht entgegensteht.
- 2. Die nationalen Programme (Artikel 14) sollen unter anderem Konzepte, Pläne und technische Lösungen von der Entstehung bis zur Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle umfassen. Es werden allerdings keine Zeitangaben zu deren Realisierung verlangt. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle in Verantwortung für kommende Generationen zügig von unserer Generation als Nutznießer der Stromerzeugung aus Kernenergie gelöst werden muss. Er bittet daher die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass als zusätzlicher Bestandteil der nationalen Programme von den Mitgliedstaaten ein Zeitrahmen für die Umsetzung der geforderten Konzepte, Pläne und technischen Lösungen vorzulegen ist.