Der Bundesrat hat in seiner 966. Sitzung am 23. März 2018 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Das Elterngeld und das Elterngeld Plus sind erfolgreiche familienpolitische Leistungen, die es Eltern ermöglichen, Beruf und Sorgearbeit besser miteinander zu verbinden. Elterngeld und Elterngeld Plus zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Wunschvorstellungen und die Lebenswirklichkeit der Eltern junger Kinder in den Blick nehmen.
- 2. Familienpolitische Leistungen haben auch eine gleichstellungspolitische Dimension. Deutschland ist im OECD-Vergleich eines der Länder mit den höchsten "Gender Gaps" bei Arbeitszeiten, Löhnen und Sorgearbeit. Viele Mütter junger Kinder wollen ihre Berufstätigkeit gerne weiter ausbauen, während viele Väter junger Kinder den Wunsch haben, ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren, um mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Männern und Frauen ist es wichtig, nicht in ökonomische Sackgassen zu geraten und unabhängig zu bleiben.
- 3. Die Gründe, die Eltern daran hindern, nach diesen Wunschvorstellungen auch tatsächlich zu leben, sind vielfältig: Rollenbilder, Einkommensunterschiede von Männern und Frauen und ungleich verteilte Aufstiegschancen beeinflussen die individuellen Entscheidungen. Vor allem Männer sehen sich häufig immer noch durch die - tatsächlichen oder empfundenen - Erwartungen des Umfelds am Verzicht auf Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung von Kindern gehindert.
- 4. Die Erfolge des Elterngeldes und des Elterngeld Plus lassen sich auch damit erklären, dass diese Realität mit in den Blick genommen wird. Bereits jetzt ist erkennbar, dass das Elterngeld Plus sich positiv auswirkt und Eltern ihren Wunschvorstellungen nach einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung näher kommen. Gleichzeitig haben Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus den insbesondere auch durch das Elterngeld eingeleiteten Bewusstseinswandel im Hinblick auf die Aufteilung von Kindererziehungsaufgaben nochmals bekräftigt und verstärkt.
- 5. Es bedarf auch in den kommenden Jahren einer gleichstellungsorientierten Weiterentwicklung der Familienpolitik, die auf der Lebenswirklichkeit und den Wunschvorstellungen der Menschen aufbaut. Die bestehenden Probleme der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sind nicht im Privaten von den Einzelnen zu bewältigen, sondern es ist eine Aufgabe von Politik und Gesamtgesellschaft, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Erwerbs- und Sorgearbeit im gesamten Lebensverlauf für alle, die dies wünschen, vereinbar sind. Das im Zweiten Gleichstellungsbericht entwickelte "Erwerb-Sorge-Modell" bietet hierfür eine wichtige Grundlage.
- 6. Erforderlich ist insbesondere eine Beibehaltung der Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit und grundsätzlich existenzsichernde Erwerbstätigkeiten von Männern und Frauen, um bestehenden Hemmnissen in diesem Bereich zu begegnen.