Punkt 22 der 881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
Der Bundesrat möge die Entschließung wie folgt fassen:
- 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit der DB AG die hauptsächlich im Dezember 2010 aufgetretenen Winterschwierigkeiten genau zu untersuchen und hinsichtlich der aufgetretenen Störungen eine quantitative und qualitative Fehleranalyse durchzuführen. Daraus ist für zukünftige extreme Wettersituationen schnellstmöglich ein kurz- und mittelfristiger Maßnahmenkatalog abzuleiten, der die aufgetretenen Störungen für die Zukunft beseitigt. Der Bundesrat erinnert an seine vorangegangenen Beschlüsse wie auch die Beschlüsse der Verkehrsminister der Länder aus den Jahren 2010 und 2011 und fordert die Bundesregierung auf, ihrer Funktion als Eigentümer umfassend gerecht zu werden.
- 2. Der Bundesrat sieht den Bund als Eigentümer der DB AG in der Verpflichtung, auf einen möglichst störungsfreien Zugverkehr auch bei ungünstigen Wetterlagen hinzuwirken. Die finanzielle Absicherung eines sicheren, flüssigen und qualitativ hochwertigen Eisenbahnbetriebs im bestehenden Netz einschließlich der Vorhaltung des hierfür erforderlichen Personals erfordert den Einsatz zusätzlicher Finanzmittel. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dringend auf, die Vorgaben für die Qualität des Bestandsnetzes in der zwischen Bundesregierung und DB AG getroffenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) deutlich zu erhöhen und die finanziellen Zuwendungen, die der DB AG insoweit zufließen, entsprechend aufzustocken.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die mit dem Netz erwirtschafteten Gewinne künftig vollständig für zusätzliche Reinvestitionen und den weiteren Ausbau der Eisenbahninfrastruktur verwendet werden und eine Abführung an die Holding ausgeschlossen wird. Auf die von der DB AG geforderte Dividendenzahlung von 500 Mio. Euro jährlich ist so lange zu verzichten, bis ein für extreme Wettersituationen zu definierender Mindeststandard hinsichtlich der Verkehrsbedienung im Personen- und Güterverkehr auf der Schiene und eine weitgehende Störungsfreiheit der Infrastruktur nachweislich gesichert ist.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die DB AG zur Umsetzung des genannten Maßnahmenkatalogs die Investitionen aus Eigenmitteln dauerhaft steigert, damit die im Normalbetrieb erwarteten Qualitätsstandards sowie die für Extremsituationen definierten Mindeststandards erreicht und gesichert werden. Dies betrifft insbesondere die Verbesserung der Verfügbarkeit bei der Fahrleitung, den Weichen, den Stellwerken und bei den Fahrzeugen sowie eine ausreichende Reservevorhaltung bei Fahrzeugen, Werkstätten und Personal und eine entsprechende Personalausstattung zur Beseitigung von Schnee und Eis. Außerdem müssen die zusätzlichen Eigenmittel auch zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Netzes durch zusätzliche, kapazitätssteigernde Neu- und Ausbaumaßnahmen und soweit erforderlich durch die Wiedereinrichtung von aufgelassenen Überholungs-, Bahnhofs- und Kreuzungsgleisen eingesetzt werden. Die DB AG hat die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs jährlich transparent gegenüber dem Bund nachzuweisen.
- 5. Der Bundesrat bekräftigt einen Beschluss der Verkehrsminister der Länder im Oktober 2010 und fordert den Bund auf, dafür Sorge zu tragen, dass Verbindungen im Schienenpersonenfernverkehr nicht auch nicht vorübergehend zu Gunsten einer Fahrzeugreserve eingestellt werden. Er verweist auf frühere Beschlüsse des Bundesrates wie der Verkehrsministerkonferenz zur Sicherstellung des Fernverkehrs durch den Bund aufgrund seiner Verpflichtung nach Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes und darauf, dass auch die Angebotsplanung der Schienenpersonennahverkehr-Aufgabenträger an mehrjährige Zusagen der DB AG zum Fernverkehrsangebot ausgerichtet ist.