A
Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8. Juli 2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87e Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die in § 2 Absatz 9 Eisenbahnregulierungsgesetz vorgesehene Ausnahmeregelung für Betreiber der Schienenwege von den Vorgaben des § 37 nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die im neuen Eisenbahnregulierungsgesetz (insbesondere §§ 36 und 37) vorgesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfernverkehr führen. Mit Blick auf den Schienenpersonenfernverkehr darf die Wachstumsstrategie der DB AG, die bis zum Jahr 2030 die Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr vorsieht, nicht in Frage gestellt werden.