Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Der Bundesrat hat in seiner 941. Sitzung am 29. Januar 2016 beschlossen, gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes zu dem Gesetzentwurf eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen.
Begründung:
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die 1994 begonnene Strukturreform der Eisenbahnen weitergeführt werden. Schwerpunkt der Vorlage ist die Stärkung des Wettbewerbs und dadurch eine Effizienzsteigerung im Eisenbahnsektor. Dazu sollten die Entgelte für die Nutzung einer Eisenbahninfrastruktur reguliert, der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur verbessert und die Befugnisse der Bundesnetzagentur gestärkt werden.
Der Gesetzentwurf bedarf aufgrund seines Umfangs und seiner Komplexität und wegen der erheblichen Auswirkungen auf die Länder eingehender Beratungen und Abstimmungen, die innerhalb der Sechswochenfrist nicht in der angemessenen Tiefe und Sorgfalt zu leisten sind.