Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 091/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle - COM (2013) 611 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 230/01 = AE-Nr. 010998

Brüssel, den 30.8.2013
COM (2013) 611 final
2013/0297 (COD)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 091/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Das Hauptziel der Verkehrspolitik der Europäischen Union ist die Schaffung eines Binnenmarkts, indem gemeinsame Strategien zur Förderung eines hohen Grads von Wettbewerbsfähigkeit und einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung des Wirtschaftslebens erarbeitet werden. Die Schaffung eines echten Binnenmarkts ist für die Neubelebung des Eisenbahnsektors von grundlegender Bedeutung und wird dazu beitragen, Schienenpersonen- und -güterverkehrsdienste wettbewerbsfähiger zu machen und auf diese Weise ihre Attraktivität und ihren Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen zu steigern.

Im Jahr 2011 verabschiedete die Europäische Kommission einen Fahrplan (Weißbuch - Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem), der 40 konkrete Initiativen für die nächsten zehn Jahre umfasst, mit denen ein wettbewerbsfähiges Verkehrssystem aufgebaut werden soll, das dazu beiträgt, die Mobilität zu steigern, größere Hindernisse in Schlüsselbereichen zu beseitigen sowie Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Zugleich dienen die Vorschläge dazu, Europas Abhängigkeit von den Öleinfuhren drastisch zu verringern und die verkehrsbedingten CO₂-Emissionen bis 2050 um 60% zu senken. Dem Weißbuch zufolge ist eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnverkehrsraums, die durch die Vollendung des Marktliberalisierungssprozesses erreicht werden kann, u.a. durch Stärkung der Rolle der Europäischen Eisenbahnagentur auf dem Gebiet der Sicherheit des Schienenverkehrs, insbesondere mit Blick auf die Überwachung der einzelstaatlichen Sicherheitsmaßnahmen und deren schrittweise Harmonisierung.

Angesichts des zunehmenden Trends zur evidenzbasierten politischen Entscheidungsfindung der Kommission und der notwendigen Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Weißbuchs kommt der Verfügbarkeit einer tief gegliederten und zeitnahen Statistik des Eisenbahnverkehrs immer größere Bedeutung zu.

Die Statistik des Eisenbahnverkehrs von Eurostat beruht hauptsächlich auf der Verordnung (EG) Nr. 091/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002, der Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 332/2007 der Kommission. Diese Verordnungen betreffen den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene sowie die Sicherheit des Schienenverkehrs.

Die Kommission benötigt Statistiken über den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene zur Überwachung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Verkehrspolitik.

Tief gegliederte Statistiken über den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene und Informationen über die Intermodalität sind zur Überwachung der Ziele notwendig, die im Weißbuch der Kommission von 2011 genannt werden.

Die vereinfachte Berichterstattung über Güter und Personen stellt nur aggregierte Angaben dar (beförderte Güter insgesamt nach Art der Güter und beförderte Personen insgesamt). Es fehlen tief gegliederte Aufschlüsselungen wie: Einsteigeland/Einladeland und Aussteigeland/Ausladeland; mit intermodalen Transporteinheiten beförderte Güter nach Beförderungsart und Art der Transporteinheit; beförderte Güter nach Gefahrgutklassen;

Anzahl der mit Ladung beförderten intermodalen Transporteinheiten nach Beförderungsart und Art der Transporteinheit.

Unfälle sind zusammen mit anderen unerwünschten Auswirkungen des Verkehrs zu einem vorrangigen Thema der EU-Verkehrspolitik geworden: Staus, Verschmutzung, Lärm und CO₂-Emissionen. Daher ist es wichtig, Daten über Unfälle, Todesopfer, Schwerverletzte und Umweltschäden (durch Freisetzung von Gefahrgütern) für alle Verkehrsträger zu erheben und zu verbreiten: auf der Straße, der Schiene, den Binnenwasserstraßen, dem See- oder Luftweg.

Daten über Eisenbahnunfälle wurden bislang im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 091/2003 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs erhoben; sie werden auch von der Europäischen Eisenbahnagentur gemäß dem Statistischen Anhang der Richtlinie 2009/149/EG über die Eisenbahnsicherheit erfasst.

Im Einklang mit der Anforderung, dass die amtliche Statistik relevant sein, d.h. dem aktuellen und potenziellen Nutzerbedarf entsprechen soll, werden in dem Vorschlag die geltende Rechtsgrundlage überarbeitet und die Anforderungen an die Datenlieferung weiter vereinfacht.

Ferner wird darauf geachtet, den notwendigen Ausgleich zwischen dem Nutzerbedarf und der Belastung der Auskunftgeber und der nationalen statistischen Ämter herzustellen.

Die im Rahmen der europäischen Rechtsvorschriften über die Statistik des Eisenbahnverkehrs erfassten Daten und die Veröffentlichungspolitik wurden auf europäischer Ebene einer technischen Analyse unterzogen mit dem Ziel, mögliche technische Lösungen vorzuschlagen, mit deren Hilfe die verschiedenen für die statistische Datenproduktion erforderlichen Tätigkeiten möglichst vereinfacht und gleichzeitig die Endproduktion an den aktuellen und künftigen Nutzerbedarf angepasst werden könnten.

Ziel dieses Vorschlags ist somit die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 091/2003, um die bestehende Rechtsgrundlage für die europäische Statistik des Eisenbahnverkehrs zu aktualisieren, zu vereinfachen und zu optimieren und sie an den neuen institutionellen Kontext anzupassen.

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessengruppen und der Folgenabschätzungen

Anfang 2010 wurde eine Taskforce zur Statistik des Eisenbahnverkehrs damit beauftragt, eine fachliche Analyse der bestehenden Strategie der Datenerfassung und -verbreitung im Rahmen der europäischen Rechtsvorschriften zur Statistik des Eisenbahnverkehrs durchzuführen. Sämtliche Mitglieder der Taskforce waren Experten mit besonderen Kenntnissen der bestehenden Rechtsvorschriften und der einzelstaatlichen Systeme zur Erfassung und Erstellung der Statistik des Eisenbahnverkehrs und der neuen Trends bei der Entwicklung des Eisenbahnverkehrs.

Die Taskforce legte einen Vorschlag zur Vereinfachung der Verordnung (EG) Nr. 091/2003 vor. Der Vorschlag wird zu einer Verringerung der Belastung der Mitgliedstaaten und der Antwortgeber ohne einen erheblichen Rückgang der Qualität der Daten über den Güter- und Personenverkehr auf der Schiene und zu einer Verbesserung der Aktualität und Verbreitung der Daten über den Personenverkehr auf der Schiene führen.

Der Vorschlag wurde mit den Datenproduzenten und -nutzern auf einer technischen Ebene, in Arbeitsgruppen zur Statistik des Eisenbahnverkehrs und der Koordinierungsgruppe für die Verkehrsstatistik im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems erörtert. Ferner wurden innerhalb der Kommission Konsultationen mit der GD MOVE durchgeführt.

Dieser Vorschlag ist das Ergebnis eingehender Verhandlungen zwischen allen Beteiligten.

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Der Vorschlag sieht folgende Änderungen vor:

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.

5. Zusätzliche Angaben

Die Annahme des Vorschlags wird nicht dazu führen, dass ein geltender Rechtsakt widerrufen wird.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 091/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 338 Absatz 1, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgende Verordnung Erlassen:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 091/2003 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der Präsident

Anhang
"Anhang C"

Jährliche Statistiken über den Personenverkehr - Ausführliche Berichterstattung
Liste der Variablen und MessgrößenBeförderte Fahrgäste ausgedrückt in:
- Zahl der Fahrgäste
- Personenkilometern
Personenzugbewegungen ausgedrückt in: - Zugkilometern
BezugszeitraumJahr
PeriodizitätJährlich
Liste der Tabellen mit der Aufschlüsselung für jede TabelleTabelle C3: Beförderte Fahrgäste nach Beförderungsart
Tabelle C4: Im grenzüberschreitenden Verkehr beförderte Fahrgäste nach Einsteigeland und Aussteigeland
Tabelle C5: Personenzugbewegungen
Frist für die DatenübermittlungAcht Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums
Erster Bezugszeitraum2012
Anmerkungen Die Beförderungsart wird wie folgt untergliedert:
- innerstaatlich
- grenzüberschreitend
Für die Tabellen C3 und C4 melden die Mitgliedstaaten Daten, die auch die außerhalb des Meldelandes verkauften Fahrausweise berücksichtigen. Diese Informationen können entweder direkt bei den nationalen Behörden anderer Länder eingeholt oder anhand internationaler Vereinbarungen über die Verrechnung von Fahrausweisen ermittelt werden.

"Anhang L"
Tabelle L.1

Ausmass der Beförderungstätigkeit beim Güterverkehr
Liste der
Variablen und Messgrößen
Beförderte Güter ausgedrückt in: - Tonnen insgesamt
- Tonnenkilometer insgesamt
Güterzugbewegungen ausgedrückt in: - Zugkilometer insgesamt
BezugszeitraumEin Jahr
PeriodizitätJährlich
Frist für die DatenübermittlungFünf Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums
Erster Bezugszeitraum201X
AnmerkungenNur für Unternehmen, deren gesamtes Frachtverkehrsaufkommen weniger als 200 Mio. Tonnenkilometer und weniger als 500 000 Tonnen beträgt und die keine Daten nach Anhang A (ausführliche Berichterstattung) melden

Tabelle L.2

Ausmass der Beförderungstätigkeit beim Personenverkehr
Liste der
Variablen und Messgrößen
Beförderte Fahrgäste ausgedrückt in: - Fahrgäste insgesamt
- Personenkilometer insgesamt
Personenzugbewegungen ausgedrückt in: - Zugkilometer insgesamt
BezugszeitraumEin Jahr
PeriodizitätJährlich
Frist für die DatenübermittlungAcht Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums
Erster Bezugszeitraum201X
AnmerkungenNur für Unternehmen, deren gesamtes Personenverkehrsaufkommen weniger als 100 Mio. Personenkilometer beträgt und die keine Daten nach Anhang A (ausführliche Berichterstattung) melden