Der Bundesrat hat in seiner 833. Sitzung am 11. Mai 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Verordnungsvorschlags, Erleichterungen für die Anerkennung von in Betrieb genommenen Fahrzeugen in anderen Mitgliedstaaten zu schaffen.
Der Bundesrat begrüßt es, wenn damit ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet wird.
- 2. Erleichterungen dürfen aber nicht zur Beeinträchtigung der Sicherheit im Eisenbahnwesen führen.
- 3. Beim Abbau nationaler Vorschriften sind auch die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Länder zu beachten.
- 4. Der Bundesrat begrüßt, dass die Agentur prüfen soll, ob die in Anhang VII der Richtlinie über die Eisenbahninteroperabilität aufgeführten Kriterien für die Benennung dieser Stellen beachtet werden, und sie die Qualität der Arbeit dieser Stellen bewerten soll. Der Bundesrat bittet den Verordnungsvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) über die Ergebnisse der Überprüfung jährlich an die Mitgliedstaaten berichtet.
- 5. Der Bundesrat verschließt sich nicht grundsätzlich der Übertragung weiterer Aufgaben an die ERA. Er lehnt aber die Übertragung nicht bestimmter Aufgaben ab und fordert daher die Streichung von Artikel 21b des Verordnungsvorschlags.