Bundesnetzagentur Bonn, 29. November 2019
- Der Präsident -
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 47 Abs. 1 Postgesetz (PostG) legt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf dem Gebiet des Postwesens * vor. In diesem Bericht ist auch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob sich eine Änderung der Festlegung, welche Postdienstleistungen als Universaldienstleistungen gelten, empfiehlt.
Zusammen mit dem Tätigkeitsbericht legt die Bundesnetzagentur das Sondergutachten der Monopolkommission nach § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz i.V.m. § 44 PostG vor. Anliegend erhalten Sie die beiden Berichte, die am 3. Dezember 2019 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von Bundesnetzagentur und Monopolkommission auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen.
Ein gleichlautendes Schreiben habe ich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gesandt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Jochen Homann
* wird als Bundestags-Drucksache 19/15852 verteilt