979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
- 2. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
- a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Voraussetzungen für die erwerbsbezogene Zuwanderung verbessert werden.
- b) Der Bundesrat bezweifelt jedoch, dass mit dem vorliegenden Gesetz bereits die Erwartung erfüllt wird, dass Zuwanderung einen wesentlichen Beitrag zur notwendigen Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Bundesrepublik Deutschland leisten kann.
- c) Der Bundesrat bedauert, dass die Anregungen aus der Stellungnahme (vgl. BR-Drucksache 7/19(B)) in weiten Teilen nicht aufgegriffen wurden und befürchtet, dass aufgrund der Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen, viele Personen, die in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren wollen und könnten, keinen Zugang zum deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt erhalten.
- d) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sorgfältig zu beobachten, in welchem Umfang Fachkräfte und ausbildungsinteressierte Personen auf Basis des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nach Deutschland kommen. Zudem sollte auch geprüft werden, in welchem Umfang und in welchen Fällen Anträgen nicht stattgegeben wird.
- e) Sollte sich herausstellen, dass das vorliegende Gesetz nicht ausreicht, um in signifikantem Umfang Zuwanderung zu Ausbildungs- und Erwerbszwecken zu ermöglichen, sollte unter Berücksichtigung der Vorschläge des Bundesrates in seiner Stellungnahme in BR-Drucksache 7/19(B) in absehbarer Zeit gesetzlich nachgebessert werden.