954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017
Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Familie und Senioren und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:
"Entschließung des Bundesrates - Für ein Einwanderungsgesetz: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln
Die Bundesrepublik Deutschland braucht Einwanderung. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist absehbar, dass die Zahl der Erwerbsfähigen in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten deutlich sinken wird. Daneben wird der Bedarf an - akademischen wie nichtakademischen - Fachkräften steigen.
Diese Umstände sind schon Grund genug, die Neuzuwanderung von Arbeitskräften aus dem nichteuropäischen Ausland in einem Gesetz mit realistischen und realisierbaren Anforderungen zu regeln.
Hinzu kommt, dass die bitteren Erfahrungen insbesondere im zweiten Halbjahr 2015 gezeigt haben, dass die für die Betroffenen oft lebensgefährliche irreguläre Asylmigration nach Europa kein geeigneter Weg sein kann, Einwanderung nach den Interessen und Bedürfnissen beider Seiten zu gestalten. Dabei steht außer Frage, dass Deutschland wie bisher zu seinen rechtlichen und moralischen Verpflichtungen gegenüber all jenen steht, die vor Krieg und Verfolgung geschützt werden müssen.
Eine Reduzierung irregulärer und damit nur sehr bedingt steuerbarer Migrationsströme ist jedoch nur möglich, wenn neben diesem Weg auch legale Zuwanderungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dies liegt auch im ureigenen deutschen Interesse, um attraktiver zu werden für qualifizierte und talentierte Fachkräfte, die wir in Zukunft unabweisbar brauchen werden.
Ganz Europa ist ein alternder Kontinent, dessen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft und im nächsten Jahrzehnt voraussichtlich um 18 Millionen abnehmen wird. Die Mitgliedstaaten der EU können auf eine besser gesteuerte Arbeitskräftemigration nicht verzichten. Deutschland ist für Migrantinnen und Migranten eines der interessantesten Einwanderungsländer in Europa. Das ist auch eine Chance, die aber Gestaltung verlangt. Einwanderung orientiert sich neben arbeitsplatzbezogenen Kriterien auch an weiteren Faktoren, wie einem attraktiven kulturellen und sozialen Umfeld oder an Unterstützungsleistungen für die Integration, etwa beim Erlernen der Sprache.
Aktuell findet Einwanderung ganz überwiegend aus den Mitgliedstaaten der EU statt, die wegen der garantierten Freizügigkeit im europäischen Binnenraum allerdings nicht steuerbar ist. Auch wenn Deutschland in den vergangenen Jahren sein Arbeitsmigrationsrecht für Drittstaatsangehörige schrittweise liberalisiert und im Bereich der Hochqualifizierten bereits weitgehend geöffnet hat, sind zur Sicherung der Fachkräftebasis weitere Anstrengungen erforderlich. Die Öffnung des Arbeitsmarktes in definierten Engpassberufen ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Für die Sicherung des Wohlstandes unseres Landes ist es unerlässlich, dass der Wirtschaft auch zukünftig die benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund müssen die Bestimmungen über die Arbeitsmigration reformiert und transparent gestaltet werden.
Ein modernes Migrationsrecht kann sich aber nicht auf Veränderungen im Aufenthaltsrecht beschränken, sondern muss ebenfalls arbeitsmarkt- und sozialpolitische Regelungen definieren. Zudem muss durch die Schaffung legaler Einwanderungsmöglichkeiten im Rahmen gesteuerter Einwanderung das hochbeanspruchte Asylsystem entlastet werden. Menschen, die zwar nicht vor Verfolgung oder Bürgerkrieg, aber aus anderen menschenrechtlich bedenklichen Umständen fliehen, werden letztlich von der Nutzung lebensgefährlicher Fluchtrouten und ungesteuerter Einreise nur abgehalten werden können, wenn es Alternativen hierzu gibt.
Es bedarf einer umfassenden Abstimmung zwischen Bund und Ländern und einer breiten gesellschaftlichen Debatte über Einwanderung, Integration und die gesellschaftlichen Veränderungen, die damit einhergehen. Ein Grundverständnis in der Bevölkerung, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und Einwandererinnen und Einwanderer hier willkommen sind, ist notwendig. Es muss offensiv dafür geworben werden, dass sie auf Dauer gleichberechtigte Staatsbürgerinnen und -bürger werden, sich einbürgern lassen und aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirken können.
Es gilt, die Rahmenbedingungen für Einwanderung sowie die gesellschaftliche Integration und Teilhabe von Eingewanderten klarer und attraktiver zu gestalten, damit gut ausgebildete Menschen zu uns kommen und dauerhaft mit ihren Familien bei uns verbleiben.
Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, einen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorzulegen und dabei folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:
- 1. Basis des Gesetzgebungsverfahrens ist eine breite gesellschaftliche Verständigung darüber, in welchen Bereichen Deutschland einen Bedarf an Einwanderung hat und mit welchen kriteriengeleiteten Steuerungsmodellen die Einwanderung aus Drittstaaten langfristig bedarfsgerecht gesteuert werden soll. Dabei sollen auch Arbeitsmigrationsmodelle anderer Staaten (zum Beispiel Punktesystem) ausgewertet werden.
- 2. Im Einwanderungsgesetz werden die Regelungen für die arbeitsmarktbezogene Einwanderung zusammengefasst. Es soll für alle Betroffenen verständlich gefasst sein und verlässliche Rahmenbedingungen bieten.
- 3. Das Beratungsangebot für potentielle Einwanderinnen und Einwanderer, aber auch potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist zu verbessern.
- 4. Das Einwanderungsgesetz honoriert unter anderem vorhandene Qualifikationen von Einwanderungswilligen.
- 5. Das Einwanderungsgesetz soll durch nachvollziehbare, aktuell zu erhebende Indikatoren Engpassberufe definieren, die nicht mit dem inländischen Fachkräftepotenzial gedeckt werden können.
- 6. Das Einwanderungsgesetz ermöglicht einen verlässlichen Familiennachzug. Der Erwerb der deutschen Sprache wird konsequent angeboten, gefördert und gefordert. Dazu muss unter anderem das Integrationskurssystem weiter ausgebaut werden. Den Familienangehörigen wird genauso wie den Arbeitsmigrantinnen und -migranten der Zugang zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht unter erleichterten Voraussetzungen gewährt und eine realistische Perspektive für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eröffnet. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern soll verbessert werden.
- 7. Das Einwanderungsgesetz richtet sich in erster Linie an hochqualifizierte Arbeitskräfte und schafft darüber hinaus Instrumente zur gezielten Berücksichtigung der Arbeitsmarkteinwanderung auch auf anderen Qualifikationsniveaus.
- 8. Das inländische Arbeitskräftepotenzial ist zu berücksichtigen und auszuschöpfen. Es ist darauf zu achten, dass durch die Einwanderung von Arbeitskräften keine Verschlechterung bei den Arbeitsbedingungen und keine Absenkung des Lohnniveaus eintreten. Arbeitsausbeutung und illegaler Beschäftigung muss durch wirkungsvolle Kontrolle begegnet werden.
- 9. Mit einer weiteren Öffnung des Arbeitsmarktes müssen die Informations- und Beratungsangebote im In- und Ausland ausgebaut werden. Die deutschen Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden müssen eine organisatorische Weiterentwicklung hin zu Einwanderungsbehörden erfahren. Die Visaverfahren müssen vereinfacht werden. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit sollte verstärkt im Ausland tätig werden, um gezielt in den Mangel- und Engpassberufen für die Einwanderungsmöglichkeiten zu werben.
- 10. Die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Sprache sind im In- und Ausland zu verbessern. Hierzu gehört der Ausbau des deutschen Auslandsschulwesens ebenso wie die Verbreiterung des Kursangebots der Goethe-Institute."