Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

COM (2018) 239 final; Ratsdok. 8560/18

Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften (Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags)

Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben

Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen

Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen

Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen

Zu berücksichtigen ist ferner, dass auch grenzüberschreitende Gründungen ermöglicht werden müssen, sodass über das national bereits im Einsatz befindliche System zur elektronischen Antragstellung beim Registergericht hinaus auf allen Ebenen eine internationale Verknüpfung notwendig wird. Auch die finanzielle Belastung, die mit der kurzfristigen Entwicklung und Inbetriebnahme entsprechender IT-Systeme einhergeht, dürfte von erheblichem Ausmaß sein.

Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme