Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, den 29. April 2010
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Sehr geehrter Herr Präsident,
nach § 375 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) endet die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit nach sechs Jahren am 30. Juni 2010.
Es ist daher notwendig, die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Zeit ab dem 1. Juli 2010 neu zu berufen.
Der Bundesrat ist berechtigt, drei Mitglieder für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen (§ 371 Abs. 5 i. V. mit § 379 Abs. 2 Nr. 2 SGB III).
Ich bitte Sie deshalb, möglichst bis zum 30. Mai 2010, drei Mitglieder zur Berufung in den Verwaltungsrat vorzuschlagen.
Die Vorgeschlagenen müssen die Voraussetzungen des § 378 SGB III erfüllen. Gemäß § 379 Abs. 4 SGB III haben die vorschlagsberechtigten Stellen unter den Voraussetzungen des § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) für jeden auf sie entfallenden Sitz jeweils eine Frau und einen Mann vorzuschlagen. Sollten jedoch - wie in der Vergangenheit im Bundesrat praktiziert - die Vorschläge für den Verwaltungsrat aufgrund der Wahrnehmung eines bestimmten Amtes (z.B. als Staatssekretär/in oder Minister/in) erfolgen, so ist dem BGremBG entsprochen, wenn allein der/die entsprechende Amtsinhaber/in vorgeschlagen wird und eine Doppelbenennung unterbleibt. In diesem Fall reicht mit der Einreichung der Vorschläge die Erklärung aus, dass das BGremBG beachtet wurde.
Ich bitte darum, mir außer den Vor- und Zunamen auch das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift der von Ihnen vorgeschlagenen Personen mitzuteilen und zu bestätigen, dass die Vorgeschlagenen die Voraussetzungen des § 378 Abs. 1 SGB III erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen