Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104489 - vom 12. April 2010.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 11. März 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Februar 2008,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu Investitionen in die Entwicklung von Technologien mit geringen CO₂-Emissionen (KOM (2009) 519) und der Arbeitspapiere zur Erstellung von Technologieplänen (2010-2020) für die Durchführung des SET-Plans (SEK(2009)1295) und zu FuE-Investitionen in prioritäre Technologien (SEK(2009)1296),
- - unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 zum Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (2008/2005(INI))1,
- - in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)2,
- - in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)3,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich4,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG5,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten6,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 mit dem Titel "Eine Energiepolitik für Europa" (KOM (2007) 0001), in der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Energieversorgungssicherheit als Hauptziele der EU im Energiebereich festgelegt werden,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2010 zur Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15)1,
- - unter Hinweis auf die mündlichen Anfragen vom 12. Februar 2010 betreffend die Mitteilung über Investitionen in die Entwicklung von Technologien mit geringen CO₂-Emissionen (O-0015/2010 - B7 0011/2010, O-0016/2010 - B7 0012/2010),
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Ziel, bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 20 % - und im Fall eines internationalen Übereinkommens um 30 % - zu senken, den Verbrauch von Primärenergie im Vergleich zu den prognostizierten Niveaus um 20 % zu verringern und mindestens 20 % der Energie aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen, nur erreichen kann, wenn sie ihre Bemühungen verstärkt, eine Palette erschwinglicher, sauberer, effizienter und nachhaltiger Technologien mit geringen CO₂-Emissionen zu entwickeln,
B. in der Erwägung, dass solche Technologien Teil einer angemessenen Reaktion auf die Herausforderungen des Klimawandels sein und zur Energieversorgungssicherheit der EU sowie zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften beitragen können,
C. in der Erwägung, dass die Mittel für die öffentliche und private Forschung im Energiebereich seit den 80er Jahren zurückgegangen sind; in der Erwägung, dass die derzeit verfügbaren Mittel den Herausforderungen im Hinblick auf ein nachhaltiges Energiesystem mit geringen CO₂-Emissionen nicht gerecht werden,
D. in der Erwägung, dass die Finanzierung eine der größten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ankurbelung von Innovation im Energiebereich in der EU ist,
E. in der Erwägung, dass die Kommission im Bereich der sechs Europäischen Industrie-Initiativen (EII) für die nächsten zehn Jahre folgenden Bedarf an öffentlichen und privaten Investitionen ermittelt hat: 6 Mrd. EUR für Windenergie, 16 Mrd. EUR für Sonnenenergie, 2 Mrd. EUR für Elektrizitätsnetze, 9 Mrd. EUR für Bioenergie, 13 Mrd. EUR für Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS), 7 Mrd. EUR für Kernspaltung sowie 5 Mrd. EUR für die Gemeinsame Technologieinitiative für Brennstoffzellen und Wasserstoff,
F. in der Erwägung, dass der SET-Plan die EU zu einer innovativen Wirtschaft machen soll - und auch kann -, wobei in den nächsten zehn Jahren Hunderttausende neuer Arbeitsplätze für qualifizierte Arbeitnehmer geschaffen und ein rasch wachsender Industriesektor vorangebracht werden sollen,
G. in der Erwägung, dass der dringend erforderliche Paradigmenwechsel im Energiebereich einen Ansatz mit Risikoteilungskomponente erfordert, bei dem alle maßgeblichen - öffentlichen und privaten - Akteure geteilte Verantwortung tragen müssen, was bedeutet, dass die öffentliche finanzielle Unterstützung aufgestockt werden muss, dass aber auch die Industrie, Banken und private Investoren größere Verantwortung für die Übernahme eines Teils der technologischen und Marktrisiken tragen müssen,
H. in der Erwägung, dass die Forschung in der EU chronisch unterfinanziert ist,
- 1. begrüßt den SET-Plan, der konkrete Forschungsmaßnahmen im Bereich sauberer, nachhaltiger und effizienter Energietechnologien mit geringen CO₂-Emissionen beschreibt; weist auf sein Potenzial hin, die EU zu einer innovativen Wirtschaft zu machen; betont ferner, dass die EU ohne diesen neuen Ansatz ihre Energie- und Klimaziele für 2020 nicht erreichen wird;
- 2. erkennt an, dass die öffentlichen und privaten Investitionen in die Entwicklung nachhaltiger Energietechnologien mit geringen CO₂-Emissionen aufgestockt werden müssen, um die Entwicklung, kosteneffiziente Bereitstellung und rasche, umfassende Anwendung dieser Technologien in den nächsten zehn Jahren zu beschleunigen;
- 3. ist der festen Überzeugung, dass der Finanzierungsbedarf für die Durchführung des SET-Plans nur abgedeckt werden kann, wenn zusätzliche öffentliche und private Mittel bereitgestellt werden, und dass der SET-Plan nur glaubwürdig ist, wenn neue Mittel aus dem EU-Haushalt dafür zweckgebunden werden;
- 4. fordert sowohl die öffentlichen als auch die privaten Akteure auf, unverzüglich zusätzliche Mittel für die Umsetzung der vereinbarten Fahrpläne bereitzustellen, wobei der Großteil aus dem Privatsektor stammen und der Anteil der öffentlichen Investitionen sowohl auf Ebene der EU als auch der Mitgliedstaaten erheblich angehoben werden muss;
- 5. betont, dass angesichts der Wirtschaftskrise Investitionen in diese neuen Technologien, die das größte Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen aufweisen, vorrangig sein sollten; betont, dass sie zur Schaffung von Märkten führen, neue Einkommensquellen eröffnen und zur Weiterentwicklung der Wirtschaft und der Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen werden; betont schließlich, dass sie zudem die Sicherheit der Energieversorgung der EU stärken und ihre Abhängigkeit von einigen wenigen Energiequellen, -lieferanten und -lieferwegen mindern werden;
- 6. bekräftigt seine Forderung, angemessene Finanzmittel zur Unterstützung sauberer, nachhaltiger und effizienter Energietechnologien mit geringen CO₂-Emissionen bereitzustellen, die sich von 2010 an insgesamt auf mindestens 2 Mrd. EUR jährlich aus dem EU-Haushalt zusätzlich zum RP7 und zum CIP belaufen; fordert in diesem Zusammenhang die dringende Aufstellung eines Finanzierungszeitplans durch die Kommission und die Mitgliedstaaten, in dem sie die Mittel aufführen, die sie bereitstellen werden, um sicherzustellen, dass die Mittel aber 2010 verfügbar werden;
- 7. fordert ferner den Rat und die Kommission auf, die Debatte über die Halbzeitüberprüfung der aktuellen Finanziellen Vorausschau sowie über die nächste Finanzielle Vorausschau zu nutzen, um die derzeit und künftig bereitgestellten EU-Mittel besser an die politischen Prioritäten der EU, insbesondere Forschung, Anpassung an den Klimawandel und Energieversorgungssicherheit, anzupassen;
- 8. hält es für absolut erforderlich, die Emissionszertifikate in Höhe von 300 Mio. EUR, die von der Reserve für neue Marktteilnehmer des Emissionshandelssystems (ETS) bereitgestellt wurden, rasch für die Unterstützung der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sowie innovativer erneuerbarer Energiequellen zu verwenden; fordert die Europäische Investitionsbank (EIB) auf, ihre Kriterien für die Vergabe von Darlehen an förderfähigen innovativen Installationen für erneuerbare Energieträger auszurichten;
- 9. weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass von 2013 an die Versteigerungserlöse aus dem ETS eine wesentliche Finanzierungsquelle für die Begrenzung des Klimawandels und die Bereitstellung und Entwicklung nachhaltiger Energietechnologien mit geringen CO₂-Emissionen darstellen werden;
- 10. fordert, dass die Rolle der EIB bei der Finanzierung von Energieprojekten optimiert wird, insbesondere indem ihr Darlehensziel im Energiebereich erhöht, ihre Fähigkeit, Darlehensgarantien für Energieprojekte zu bieten, gestärkt und die Koordination und Kontinuität der Finanzierung riskanter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich verbessert wird;
- 11. fordert die EIB auf, Projekte, die die Durchführbarkeit der Demonstration von nachhaltigen Technologien mit geringen CO₂-Emissionen (z. B. die Entwicklung von intelligenten Netzen und Miniwasserkraftwerken) realistischerweise verbessern können, mit angemessener Priorität zu prüfen;
- 12. begrüßt laufende Initiativen wie die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF), den "Fonds Marguerite" (Europäischer Fonds 2020 für Energie, Klimaschutz und Infrastruktur), die Risikokapitalfazilität und die Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF), deren Rolle in Bezug auf den Beitrag zur Finanzierung der Initiativen im Rahmen des SET-Plans gestärkt und einem echten Bewertungsprozess im Rahmen einer Halbzeitüberprüfung unterzogen werden sollte;
- 13. fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit der EIB unverzüglich und spätestens bis 2011 einen umfassenden Vorschlag für ein Instrument zur Finanzierung von Projekten in den Bereichen erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz sowie der Entwicklung intelligenter Netze vorzulegen;
- 14. betont, dass die Kapazität der EU-Forschungsbasis erhöht werden muss und dass zusätzliche Aus- und Weiterbildung die Voraussetzung dafür bilden, dass sowohl quantitativ als auch qualitativ die Humanressourcen zur Verfügung stehen, die zur umfassenden Nutzung der durch die neuen Technologien geschaffenen Chancen benötigt werden;
- 15. betont, dass die richtigen Bedingungen und ein stabiler und günstiger Rechtsrahmen zur Unterstützung der Bildung öffentlichprivater Partnerschaften geschaffen werden müssen, die eine Voraussetzung für die Durchführung des SET-Plans und der Europäischen Industrie-Initiativen (EII) sind;
- 16. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Technologiehersteller direkt eine Finanzierung im Rahmen des SET-Plans beantragen können, nicht nur als Mitglieder eines Konsortiums mit Energieversorgungsanlagen, wie es beim Konjunkturprogramm und bei NER300 der Fall ist;
- 17. erkennt an, dass KMU die wesentliche treibende Kraft bei der Entwicklung vieler nachhaltiger Energietechnologien mit geringen CO₂-Emissionen sind, insbesondere wenn es um die Entwicklung stärker dezentralisierter Energiesysteme geht, und betont daher, dass der Zugang zu öffentlichen Finanzhilfen und Darlehen einschließlich der Mittel im Rahmen des SET-Plans in einer KMU-freundlichen Weise gestaltet werden muss; fordert, dass ein ganz erheblicher Teil der im Rahmen des SET-Plans verfügbaren EU-Mittel für KMU zweckgebunden werden;
- 18. begrüßt, dass der Schwerpunkt auf die Finanzierung von (großen) Demonstrationsprojekten gesetzt wird; betont jedoch, dass Mittel für riskante mittel- und langfristige Grundlagenforschung und angewandte Forschung bereitgestellt werden müssen;
- 19. fordert das Europäische Energieforschungsbündnis (EERA) auf, gemeinsame Programme zur Durchführung des SET-Plans in Angriff zu nehmen und umzusetzen, indem enge Verbindungen zu den EII geschaffen werden, sowie seine Tätigkeiten auszuweiten; betont, dass ausreichende Mittelzuweisungen aus dem Haushalt der Union und der Mitgliedstaaten vorgenommen werden sollten, damit das EERA dieser Rolle völlig gerecht werden kann;
- 20. verleiht seiner großen Besorgnis darüber Ausdruck, dass der Europäische Forschungsrat (EFR) keine spezifischen Energieprogramme plant, was darauf schließen lässt, dass keine angemessenen Investitionen in die Grundlagenforschung getätigt wurden;
- 21. begrüßt die Initiative des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT), Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) zu nachhaltiger Energie und zur Anpassung an den Klimawandel und seiner Begrenzung zu gründen;
- 22. begrüßt den Vorschlag, dass die neue Initiative "Intelligente Städte" ("Smart Cities"), die sich auf die Energieeffizienz in europäischen Städten (insbesondere den Mitgliedern des Bürgermeisterkonvents) konzentriert, zu den bestehenden sechs EII hinzugefügt werden soll, um die Bedingungen für eine Inanspruchnahme von Technologien im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energieträger sowie intelligenter Verteilungsnetze in städtischen Gebieten durch den Massenmarkt zu schaffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese neue Initiative, die die lokale Wirtschaft ankurbelt und den sozialen Zusammenhalt fördert, unter umfassender Einbeziehung der lokalen und regionalen Behörden, die für die Förderung und Nutzung der Energietechnologien mit geringen CO₂-Emissionen eine wesentliche Rolle spielen, rasch umzusetzen;
- 23. weist die Kommission auf ihre Berichtspflichten im Rahmen der Verordnung über das Europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung sowie auf ihre Verpflichtung hin, weitere Vorschläge vorzulegen, die eine Finanzierung von Projekten in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger ermöglichen, wenn nach der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen noch Mittel verfügbar sind; erwartet, dass nicht gebundene Mittel in Höhe von 116,19 Mio. EUR für derartige Projekte bereitgestellt werden;
- 24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, innovative Ansätze für die Stadtplanung und -entwicklung zu prüfen und zu verbreiten, insbesondere die integrierte Stadtplanung, die den Erfordernissen einer stärkeren sozialen Integration, der territorialen Kohäsion und der umfassenden Bereitstellung von nachhaltiger Energie und sauberen Verkehrssystemen gerecht wird, um widerstandsfähige städtische Systeme aufzubauen;
- 25. fordert die Kommission auf, zusätzliche Initiativen zur Nutzung des großen Potenzials anderer technologischer Optionen zu entwickeln, die in ihrer Mitteilung über Investitionen in die Entwicklung von Technologien mit geringen CO₂-Emissionen (SET-Plan) vom 7. Oktober 2009 genannt werden, wie Energie durch Salzkonzentrationsgefälle und aus Erdwärme; betont, dass zusätzliche Mittel aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden müssen, um dies zu finanzieren;
- 26. begrüßt die Auswahl der sechs EII und die Aufstellung der Technologie-Fahrpläne 2010-2020, in denen konkrete Ziele festgelegt werden, wie jede einzelne nachhaltige Technologie mit geringen CO₂-Emissionen nachhaltig gestaltet werden soll, und fordert die Kommission auf, ausgereifte EII in Angriff zu nehmen und dafür zu sorgen, dass ihre Verwaltungsstrukturen leicht, nicht bürokratisch und transparent sind und dass eine wesentliche Gemeinsamkeit der regelmäßige Kontakt zum Lenkungsausschuss für den SET-Plan und zur EIB ist;
- 27. fordert den Lenkungsausschuss für den SET-Plan auf, dem Europäischen Parlament einmal jährlich Bericht zu erstatten und eine breiter gefasste Struktur von Sachverständigen in Erwägung zu ziehen, indem er technische Arbeitsgruppen in den wesentlichen Bereichen einrichtet, um mehr Akteure in die Diskussion und den Entscheidungsprozess einzubeziehen;
- 28. fordert die Kommission auf, die internationale Zusammenarbeit mit anderen wesentlichen strategischen Partnern in Industriestaaten, Schwellenländern und Entwicklungsländern im Bereich der Entwicklung, Bereitstellung und Verbreitung nachhaltiger Energietechnologien mit geringen CO₂-Emissionen zu fördern, insbesondere über Fonds wie den GEEREF, der sich auf kleine Projekte konzentriert;
- 29. begrüßt die Bemühungen, die Zusammenarbeit im Bereich der Energietechnologien zu fördern, wie etwa die jüngste Einrichtung des Energierates EU-USA; fordert den Energierat in diesem Zusammenhang auf, Synergieeffekte für die Durchführung des SET-Plans zu nutzen;
- 30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den weltweiten Handel von CO₂-Emissionen zu fördern, um ein stabiles und gerechtes Umfeld für die Entwicklung und Bereitstellung nachhaltiger Technologien mit geringen CO₂-Emissionen zu schaffen;
- 31. fordert die Kommission auf, die wirksame Durchführung des SET-Plans zu überwachen, zu diesem Zweck ein begleitendes Bewertungssystem einzuführen, alle Hemmnisse, die die Umsetzung der Fahrpläne behindern, zu bewerten und das Parlament regelmäßig über die Fortschritte bei der Durchführung des SET-Plans und seines Fahrplans zu informieren;
- 32. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte dieses Datums, P6_TA(2008)0354.
- 2 ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
- 3 ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.
- 4 ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 31.
- 5 ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16.
- 6 ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 63.
- 1 Angenommene Texte dieses Datums, P7_TA(2010)0019.