914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013 der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat teilt nicht die im Teilhabebericht 2013 von der Bundesregierung zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass für Menschen mit Behinderung ein differenziertes System von Nachteilsausgleichen und Fördermaßnahmen bereits jetzt den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Vielmehr bedarf es dringend der von den Ländern geforderten Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit dem Ziel, die Teilhabe von Menschen am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft inmitten der Gesellschaft und am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Arbeitsplätzen in regulären Betrieben zu verwirklichen. Und es bedarf einer deutlich höheren finanziellen Anstrengung seitens des Bundes, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zeitnah zu realisieren.
- 2. - Der Bundesrat stellt fest, dass es hinsichtlich der Beseitigung von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren und der Verwirklichung der Teilhabechancen weniger ein Erkenntnisproblem dafür aber einen dringenden Handlungsbedarf gibt. Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung ist seit Jahren signifikant um circa ein Drittel geringer als bei Menschen ohne Beeinträchtigung.
- 3. - Obwohl die Bundesregierung in dem Teilhabebericht feststellt, dass die aktive Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung gestärkt werden muss, sind im Haushaltsentwurf für 2014 unter dem Titel "Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung" neben den 3,6 Millionen Euro für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Behindertenpolitik und Teilhabebericht keine zusätzlichen Haushaltsmittel für weitere Inklusionsprojekte eingeplant.
- 4. - Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage zu schaffen für die Entwicklung der aktiven Teilhabe in allen Lebenslagen von Menschen mit Behinderung und die dafür notwendigen Umsetzungsschritte in der Eingliederungshilfe.
Begründung:
Die Bundesregierung stellt in ihrem Teilhabebericht fest, dass jede vierte erwachsene Frau und jeder vierte erwachsene Mann von Teilhabebeeinträchtigungen betroffen sind. Im Zuge der demografischen Entwicklung wird sich dieser Anteil an der Gesamtbevölkerung weiter erhöhen.
Diese Zahlen machen deutlich, dass es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt und dass ein zeitnaher erheblicher Handlungsbedarf besteht, um die Zugangs- und Kommunikationsbarrieren zu beseitigen und Menschen mit Behinderung eine aktive Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
Wie bereits in der einvernehmlich verabschiedeten Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" (BR-Drucksache 282/12(B) ) gefordert, ist eine schnelle Umsetzung der vereinbarten Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit einer nachhaltigen Finanzierungsgrundlage seitens des Bundes dringend erforderlich, weil mit der von den Ländern vorgeschlagenen Strukturreform zum einen das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderungen ernst genommen und gefestigt wird und zum anderen die Leistungen zur Teilhabe flexibilisiert und personenzentriert ausgestaltet und auf ein Leben mitten innerhalb der Gesellschaft ausgerichtet werden. Nur so können Bund, Länder und Kommunen den menschenrechtlichen Grundlagen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden.