Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, 12. September 2018
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 28. Juni 2018, mit dem ich Ihnen den Zwischenbericht zur Untersuchung der rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 Bundesteilhabegesetz (BTHG) (ab 2023) auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe nach Artikel 25 Absatz 5 BTHG übersandt hatte.
Anliegend erhalten Sie nunmehr die abschließenden Ergebnisse dieser Untersuchung.
Danach würde die im Gesetz angelegte Konzeption einer Neudefinition zu einer Veränderung des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe gegenüber dem Status Quo führen, was vom Gesetzgeber jedoch nicht beabsichtigt war. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, einen partizipativen Beteiligungsprozess aufzusetzen, um Kriterien zur Neudefinition zu erarbeiten, die dem Willen des Gesetzgebers gerecht werden. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese hat die behinderten- und sozialpolitischen Sprecher aller Bundestagsfraktionen bereits mit Schreiben vom 16. Juli 2018 darüber informiert.
Mit diesem partizipativen Beteiligungsprozess wird auch dem Anliegen des Deutschen Behindertenrates Rechnung getragen. Dieser hatte sich mit Schreiben vom 26. Juni 2018 an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales gewandt mit der Bitte, das Ergebnis der Studie sorgfältig zu prüfen und seine Zuversicht zum Ausdruck gebracht, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die weiteren Schritte gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Verbände erörtern werde.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Hubertus Heil
* wird als Bundestags-Drucksache 19/4500 verteilt