Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt - COM (2015) 462 final
Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.
Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.