A. Problem und Ziel
- - Anpassung der Einfuhrliste an EU-Einfuhrvorschriften für Stahlwaren:
- = Aufhebung des Doppelkontrollverfahrens zu Überwachungszwecken mit Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union
- = Aufhebung des Doppelkontrollverfahrens zu Überwachungszwecken gegenüber der Republik Moldau
- - Anpassung der Einfuhrliste an Aktualisierungen der EU-Rechtsgrundlagen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- - Anpassung der Einfuhrliste an das geänderte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 2007
B. Lösung
- Neufassung der Einfuhrliste
C. Alternativen
- Keine
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
- Keine
E. Sonstige Kosten
- Die Verordnung berücksichtigt die Änderungen der EU-Einfuhrregelungen. Mit der Aufhebung der EU-Beschränkungen für Stahlerzeugnisse entfallen Kosten für die Beantragung und Bearbeitung von Überwachungsdokumenten und Ausfuhrbescheinigungen in Wirtschaft und Verwaltung. Die Anpassung der Struktur der Einfuhrliste ist weitgehend kostenneutral. Die Höhe der Kosten ist nicht quantifizierbar. Mit einer nennenswerten Auswirkung auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau ist nicht zu rechnen.
F. Bürokratiekosten
- Das Vorhaben befand sich vor dem 1. Dezember 2006 in der Ressortabstimmung; daher ist keine Bürokratiekostenabschätzung erforderlich.
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertvierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 19. Januar 2007
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß § 27 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes die von der Bundesregierung beschlossene
- Einhundertvierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -*
mit Begründung und Vorblatt.
Die Verordnung wurde am 30. Dezember 2006 im Bundesanzeiger Nr. 245 verkündet. Sie wird gleichzeitig dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übersandt. Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel
Fristablauf: 16.02.07
* Vom Umdruck der o. a. Verordnung wird abgesehen, da diese am 30. Dezember 2006 bereits im Bundesanzeiger Nr. 245 verkündet worden ist.