920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rahmen der laufenden Trilogverhandlungen mit der Kommission und dem Europäischen Parlament dafür einzusetzen, dass keine weitreichenden Ausnahmen für invasive gebietsfremde Arten, die zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, beschlossen werden. Nach Auffassung des Bundesrates würden im Falle einer Übernahme der Forderungen des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments vom 30. Januar 2014 der zentrale Artikel 7 ("Verbot invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung") und der gewählte präventive Ansatz ausgehöhlt werden. Im Ergebnis stünde so dem teilweise erheblichen Verwaltungsaufwand kein entsprechender Mehrwert für Natur und Biodiversität gegenüber.
Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 8. November 2013 (BR-Drucksache 679/13(B) ) zu der Vorlage.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Aus wirtschaftlichen Interessen eingebrachte gebietsfremde Arten haben in der Vergangenheit immer wieder längerfristig zu wirtschaftlichen Schäden, Gesundheitsschäden oder Biodiversitätsschäden in Deutschland und der EU geführt.
Als Beispiel sind Waschbären anzuführen, die aus Pelztierfarmen entwichen sind und sich in der Folge als Neozoen ausgebreitet haben. Mittlerweile wird die wildlebende Population auf mehrere hunderttausend Tiere in Deutschland geschätzt. Die ursprünglich aus kommerziellen Interessen gehaltenen Waschbären gelten als invasive Art, die aber mittlerweile in Deutschland etabliert ist und die nicht mehr aus dem Ökosystem zu entfernen ist.
Ebenso ist durch den kommerziellen Einsatz als biologisches Schädlingsbekämpfungsmittel der Asiatische Marienkäfer (Harmonia axyridis) in die Umwelt gelangt. Seine Ausbreitung lässt sich nicht mehr kontrollieren und es gilt mittlerweile als erwiesen, dass diese Marienkäferart heimische Arten verdrängt und z.B. im Weinbau hohe wirtschaftliche Schäden verursachen kann.
Ein weiteres Beispiel ist die Allergie auslösende Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), die mit Vogelfutter nach Europa gelangt ist. Mittlerweile ist die Einfuhr zwar verboten, aber es ergeben sich bereits derzeit und zukünftig enorme volkswirtschaftliche Folgekosten im Bereich der Gesundheitsvorsorge, da eine nachhaltige Entfernung der Pflanzen nicht mehr möglich ist.
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am 30. Januar 2014 Änderungsanträge u.a. zu Artikel 4a und Artikel 8 des Verordnungsvorschlags beschlossen, die weitreichende Ausnahmemöglichkeiten für kommerziell genutzte gebietsfremde Arten etablieren würden.
* Erster Beschluss des Bundesrates vom 8. November 2013, BR-Drucksache 679/13(B) Wiederaufnahme der Beratungen gemäß § 45a Absatz 4 GO BR (jetzt: EU, U)