Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union - COM (2014) 5 final
Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Der Bundesrat benennt für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-LänderVereinbarung einen Vertreter des LandesRheinland-Pfalz, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, (Landwirtschaftsrat Matthias Götschel).
*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 23. Mai 2014, BR-Drucksache 049/14(B)