896. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2012
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Ziel, die strategische Bedeutung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung der EU zu unterstreichen und eine Beschleunigung von Innovationen, die eine sichere und nachhaltige Versorgung von Rohstoffen gewährleisten, voranzutreiben.
- 2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass in der EU die Gewinnung von Sekundärrohstoffen bei einer konsequenten EU-weiten Umsetzung der europäischen "Abfallhierarchie" (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie Recycling) deutlich gesteigert werden kann und somit die Abhängigkeit von Rohstoffeinfuhren sowie von der Exploration von Primärrohstoffen signifikant zu reduzieren ist.
- 3. Der Bundesrat sieht mit Verweis auf diese noch ungenutzten Potenziale mit Sorge, dass die Kommission in ihrer Mitteilung die potenzielle Notwendigkeit beschreibt, "Rohstoffe in immer größerer Tiefe, in noch entlegeneren Gegenden und unter extremen Bedingungen (z.B. Meeresboden, Arktis)" zu erschließen. Aus ökologischen Gründen sollte auf konkrete Eingriffe in hochsensible Lebensräume zur Rohstoffgewinnung verzichtet werden, da in der EU hohe Potenziale bei der Sekundärrohstoffgewinnung als umweltfreundliche Alternativen zur Verfügung stehen.
- 4. So sollte die rohstoffvernichtende und klimaschädliche Rohmülldeponierung EU-weit möglichst rasch beendet werden. Außerdem sollten auch bereits verbindlich verankerte und sehr anspruchsvolle Ziele und Fortschritte nicht außer Betracht bleiben. Beispielsweise wird mit der neuen WEEE-Richtlinie verbindlich vorgeschrieben, dass im Jahr 2019 gewichtsmäßig Altelektrogeräte erfasst und verwertet werden müssen, die 65 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte entsprechen: Das ist doppelt so viel wie heute. Eine weitergehende Steigerung ist aus heutiger Sicht mittelfristig kaum realistisch, wohl aber die Effizienz und Effektivität möglicher Recyclingmaßnahmen.
- 5. Der Bundesrat sieht in der Verhinderung unzulässiger Abfallverbringungen in Länder außerhalb der EU eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Sekundärrohstoffgewinnung aus Abfällen. Er hält es daher für erforderlich, in die geplanten Arbeitspakete auch Maßnahmen einzubeziehen, mit denen eine bessere Überwachung der Abfallverbringungen, insbesondere im Bereich von Elektroaltgeräten und sonstigen hochwertigen Gütern, erreicht werden kann.
- 6. Für die exportorientierte deutsche Wirtschaft sind die Sicherstellung der Versorgung mit Rohstoffen und die Reduktion der Abhängigkeit von Rohstoffimporten durch einen effizienten Rohstoffeinsatz entlang der Wertschöpfungskette, der durch technologische Effizienzverbesserungen und Innovationen in den Verfahren und Produkten wesentlich gesteigert werden kann, sowie die Gewinnung von Sekundärrohstoffen eine wichtige Herausforderung. Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus befassen sich in Deutschland und Europa bereits zahlreiche Unternehmen in eigens gegründeten Arbeitsstäben und Unternehmensinitiativen mit dieser Problematik. Der Bundesrat stellt fest, dass in der Mitteilung dieses Wissen wenig ausgeschöpft wird, und schlägt vor, dieses stärker zu nutzen.
- 7. Der Bundesrat begrüßt die in Abschnitt 3.3. in der Mitteilung genannten Arbeitspakete. Der Bundesrat sieht jedoch die Notwendigkeit, diese in der Mitteilung weitgehend nur als Zielvorstellung genannten Ansatzpunkte im Rahmen der Subsidiarität zeitnah auszugestalten und im weiteren Verfahren in konkrete Vorschläge für Maßnahmen umzusetzen.
Dabei ist darauf zu achten, dass vorgeschlagene IuK-gestützte statistische Verfahren (AP3) keinen zusätzlichen Aufwand erfordern.
B
- 8. Der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.