881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
A
- 1. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach der Überschrift wie folgt zu fassen:
- a) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit der DB AG die hauptsächlich im Dezember 20 10 aufgetretenen Winterschwierigkeiten genau zu untersuchen und hinsichtlich der aufgetretenen Störungen eine quantitative und qualitative Fehleranalyse durchzuführen. Daraus ist für zukünftige extreme Wettersituationen schnellstmöglich ein kurz- und mittelfristiger Maßnahmenkatalog abzuleiten, der die aufgetretenen Störungen für die Zukunft beseitigt.
- b) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die mit dem Netz erwirtschafteten Gewinne künftig vollständig für zusätzliche Reinvestition und den weiteren Ausbau der Eisenbahninfrastruktur verwendet werden. Die von der DB-AG geforderte Dividendenzahlung von 500 Mio. Euro ist auf das Jahr 2011 zu beschränken.
- c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die DB AG zur Umsetzung des genannten Maßnahmenkatalogs die Investitionen aus Eigenmitteln dauerhaft steigert, damit die im Normalbetrieb erwarteten Qualitätsstandards sowie die für Extremsituationen definierten Mindeststandards erreicht und gesichert werden. Dies betrifft insbesondere die Verbesserung der Verfügbarkeit bei der Fahrleitung, den Weichen, den Stellwerken und bei den Fahrzeugen sowie eine ausreichende Reservevorhaltung bei Fahrzeugen, Werkstätten und Personal und eine entsprechende Personalausstattung zur Beseitigung von Schnee und Eis. Außerdem müssen die zusätzlichen Eigenmittel auch zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Netzes durch zusätzliche, kapazitätssteigernde Neu- und Ausbaumaßnahmen und soweit erforderlich durch die Wiedereinrichtung von aufgelassenen Überholungs-, Bahnhofs- und Kreuzungsgleisen eingesetzt werden. Die DB AG hat die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs jährlich transparent gegenüber dem Bund nachzuweisen.
B
- 2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.