Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 219. Sitzung am 31. Januar 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/12101 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts - Drucksache 17/11127 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 01.03.13
Erster Durchgang: Drucksache. 519/12 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

"Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Marktorganisationsgesetzes in der vom ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 4 Absatz 1 Satz 1] an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen."

4. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4 und wie folgt geändert:

In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats" durch die Wörter "am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats" ersetzt.