Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2013/36/EU und 2009/110/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG - COM (2013) 547 final

914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

In Artikel 66 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe e des Richtlinienvorschlags wird vom Zahlungsdienstnutzer eine unverzügliche Anzeige beim Zahlungsdienstleister verlangt, sobald der Nutzer vom Verlust, Diebstahl, von missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung des Zahlungsinstruments Kenntnis erhält.

Ebenso wie hier von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein rasches Handeln verlangt wird, ist auch von Anbietern ein rasches Anpassen von Sicherungssystemen zu verlangen.

Der Bundesrat regt daher an, die Aufnahme einer Bestimmung zu prüfen, die spätestens zwei Jahre nach Dokumentation einer bestimmten Angriffsform in der EU einen Haftungsausschluss seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher vorsieht, wenn diese trotz der Erkenntnisse aus dem Angriff über die Sicherheitslücken noch Opfer eines solchen Angriffs werden konnten.

Zahlreiche Hinweise, wie verschiedenen Angriffen zu begegnen ist, dürfen kein Dauerzustand sein. Auch ist zu bedenken, dass die Kreditinstitute im Hinblick auf neue Bedrohungs- und Angriffsformen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern über einen großen Wissensvorsprung verfügen.

B