Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Begründung:

Das Vorhaben betrifft im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder.

Der Bund hat kein Recht zur Gesetzgebung. Der Katastrophenschutz fällt gemäß Artikel 70 GG in die Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder.