Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Juli 2007 zu der Einberufung der Regierungskonferenz: Stellungnahme des Europäischen Parlaments (Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union) (11222/2007 - C6-0206/2007 - 2007/0808(CNS))


Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4164 - vom 13. Juli 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 11. Juli 2007 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 462/07(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

in der Erwägung, dass:

A. zwei Jahre des Nachdenkens über die Zukunft Europas die Notwendigkeit bestätigt haben, den Inhalt der Neuerungen des Verfassungsvertrags in Bezug auf Demokratie, Effizienz und Transparenz zu bewahren und zu verbessern, um das reibungslose Funktionieren der Europäischen Union zu gewährleisten und die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Rolle in der Welt zu stärken,

B. diese Auffassung weitgehend von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament geteilt wird, deren Vertreter die Grundlage für diese Neuerungen im Konvent zur Ausarbeitung der Charta der Grundrechte und im Europäischen Konvent ausgearbeitet haben,

C. sich der Europäische Rat vom Juni 2007 auf die Einberufung einer Regierungskonferenz geeinigt hat, deren Mandat vorsieht, die meisten im Verfassungsvertrag enthaltenen Neuerungen in Änderungen der geltenden Verträge umzuwandeln,

D. dieses Mandat sehr konkret ist und es der Regierungskonferenz auch ermöglicht, sich rasch auf die Änderung einiger der im Verfassungsvertrag enthaltenen Neuerungen zu einigen, ohne dessen Substanz zu gefährden,

E. in dem Mandat jedoch auf den Anspruch verzichtet wird, einen einzigen Verfassungsvertrag schaffen zu wollen, der die bisherigen Verträge ersetzt, und dieses Mandat keine Formulierungen mehr enthält, die den Bürgerinnen und Bürgern ein klares Verständnis von der Art der Rechtsakte der Union vermitteln würden, keine Symbole mehr vorsieht, die es den Bürgerinnen und Bürgern leichter machen würden, sich mit der Europäischen Union zu identifizieren, und mehrere Ausstiegsklauseln für bestimmte Bereiche enthält, in denen einzelne Mitgliedstaaten Schwierigkeiten vorgebracht haben;

F. das Mandat die neuen Herausforderungen, mit denen die Union seit der Unterzeichnung des Verfassungsvertrags konfrontiert ist, nicht hinreichend berücksichtigt,

G. das Europäische Parlament als einzige von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Institution der Union pflichtgemäß das gemeinsame Interesse der Europäischen Union zu Gehör bringen muss, um das europäische Aufbauwerk und die Gemeinschaftsmethode zu stärken, die seit mehr als 50 Jahren eine Quelle des Friedens, der Stabilität und des Wohlergehens sind,