Der Bundesrat hat in seiner 903. Sitzung am 23. November 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission eine Änderung des Vorschlags COM (2011) 628 final/2 der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgelegt hat.
- 2. Der Bundesrat sieht den Vorschlag der Kommission als Grundlage an, dem angestrebten Ziel einer verstärkten öffentlichen Kontrolle der Verwendung der Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nachzukommen, wenn die Kompatibilität mit dem EuGH-Urteil vom 9. November 2010 und dem Datenschutz gewährleistet ist.
- 3. Die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Regelungen für die Veröffentlichung der Verwendung von EGFL- und ELER-Mitteln werden grundsätzlich als sinnvoll und notwendig angesehen, um die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der EU-Mittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erhöhen und somit auch die Öffentlichkeitswirkung und die Akzeptanz dieser Politik zu verbessern. Allerdings muss eine gleiche Vorgehensweise bei allen EU-Strukturfonds angestrebt werden und nicht nur bei den EGFL- und ELER-Mitteln.