Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat stimmt der Zielrichtung des Grünbuchs grundsätzlich zu. Dies betrifft die Bewirtschaftung von Bioabfällen zur Stärkung des Ressourcen- und des Klimaschutzes. Es soll herausgearbeitet werden, wie die Bioabfallbewirtschaftung im Sinne der Abfallhierarchie verbessert werden kann, welche potenziellen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile bestehen und welches die wirksamsten politischen Instrumente sind, um dieses Ziel zu erreichen.
- 2. Der Bundesrat hält in einigen Punkten andere Schwerpunktsetzungen für erforderlich und bittet daher die Bundesregierung, bei den anstehenden Verhandlungen folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- - Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass neben der Stärkung des Klimaschutzes die Bedeutung der Bioabfallbewirtschaftung für den Ressourcenschutz stärker dargestellt wird. Komposte können beispielsweise Torf und mineralische Dünger (u. a. Rohphosphate) ersetzen. Zudem tragen sie zur Humusbildung bei.
- - Die Bedeutung der getrennten Sammlung von Bioabfällen für einen nachhaltigen Umweltschutz wird hervorgehoben. Hierzu gehört die getrennte Sammlung von Küchen- und von Grünabfällen, die eine schadlose Verwertung der Bioabfälle ermöglicht. Die im Grünbuch ebenfalls angesprochene Mischmüllkompostierung wird abgelehnt.
- - Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von Schadstoffeinträgen in Böden und eine entsprechende Qualitätssicherung in die EU-Strategie übernommen werden.
- - Der Bundesrat betont, dass Kompost und Gärrückstände Qualitätsnormen und Grenzwerte erfüllen müssen. Kriterien für einen Kompost minderer Qualität werden abgelehnt, da die Qualitätskriterien garantieren sollen, dass die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen nicht gefährdet werden kann sowie der Schutz der Umwelt gewährleistet wird.
- - Der Bundesrat bekräftigt, dass das in Deutschland bewährte System der Güteüberwachung zur Förderung einer umfassenden Qualitätssicherung geeignet ist.
- - Der Bundesrat betont die Bedeutung von Maßnahmen im Sinne der Deponie-Richtlinie zur Eindämmung der Entstehung von Methanemissionen. Als Maßnahme gegen den Klimawandel befürwortet der Bundesrat die Verkürzung der Übergangsfristen in Artikel 5 Absatz 2 der Deponie-Richtlinie.