Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission: EU-Recht - Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung

C(2016) 8600 final

Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: