Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen - COM (2013) 3081 final

Brüssel, den 28.5.2013
C(2013) 3081,final

Herrn Winfried KRETSCHMANN
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D -10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (COM (2012) 617 final) und bittet, die verspätete Antwort zu entschuldigen.

Zu den wichtigsten Fragen, die in der Stellungnahme angesprochen werden, und ganz konkret zum Thema Subsidiarität möchte die Kommission wie folgt Stellung nehmen:

Die Kommission hat im Zuge der Folgenabschätzung selbstverständlich geprüft, ob die EU tätig werden kann und welcher Mehrwert damit verbunden ist. Die wichtigsten Elemente und Ergebnisse dieser Prüfung werden in den Abschnitten "Right to Act" (Grundlage des Tätigwerdens) und " EU Added Value" (EU-Mehrwert) der Folgenabschätzung (SWD(2012) 350) sowie in anderen Abschnitten, insbesondere bei der Analyse der verschiedenen Optionen, erläutert. Diese Ergebnisse sind als Zusammenfassung in der Begründung des Vorschlags für eine Verordnung enthalten.

Die Kommission betont, dass das Ziel des vorgeschlagenen Fonds darin besteht, einen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts der Europäischen Union gemäß den Artikeln 174 und 175 AEUV zu leisten. Ganz konkret würde der von der Kommission vorgeschlagene neue Fonds - wie in Artikel 175 AEUV vorgesehen - die bestehenden EU-Finanzierungsinstrumente zur Förderung des wirtschaftlichen, territorialen und insbesondere des sozialen Zusammenhalts ergänzen.

Die Kommission erkennt an, dass die Förderung von Arbeit und "Hilfe zur Selbsthilfe" der beste Weg ist, um sozialer Ausgrenzung zu begegnen. In diesem Zusammenhang bleibt der Europäische Sozialfonds heute wie morgen das wichtigste Instrument der EU für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung durch die Unterstützung von Arbeitsmarkt-Aktivierungsmaßnahmen.

Immer mehr europäische Bürger sind jedoch zu stark ausgegrenzt und zu weit vom Arbeitsmarkt entfernt, um in den Genuss der Unterstützung zu kommen, die über die bestehenden Fonds, insbesondere den Europäischen Sozialfonds, gewährt werden kann. Der in Frage stehende Europäische Hilfsfonds soll den sozialen Zusammenhalt fördern, indem er die Bedürftigsten bei ihrer sozialen Wiedereingliederung unterstützt.

Die Kommission möchte den Bundesrat darauf hinweisen, dass die Organisationen, die Unterstützung für die Bedürftigsten leisten, gemäß dem Vorschlag die materielle Hilfe mit flankierenden Maßnahmen kombinieren müssen, die auf die soziale Wiedereingliederung der unterstützten Personen abzielen. Diese Menschen sollen über die Verteilung von Nahrungsmitteln oder Gütern erreicht werden, um ihnen dabei zu helfen, die ersten Schritte heraus aus der Armut zu tun; dies macht den vorgeschlagenen Fonds zu einem Instrument, das über die "bloße" Unterstützung hinausgeht.

Der vorgeschlagene Fonds würde darüber hinaus auf den nationalen Hilfssystemen aufbauen und in gemeinsamer Verwaltung durchgeführt werden, wobei in erster Linie die Mitgliedstaaten dafür zuständig wären, die geeignetsten Zielgruppen und Maßnahmen zu ermitteln. Dadurch könnten Überschneidungen mit bereits vorhandenen nationalen Initiativen vermieden und die Unterstützung auf die nationalen Bedürfnisse und Bedingungen zugeschnitten werden.

Die Kommission hofft, mit diesen Erläuterungen auf die wichtigsten Fragen in Ihrer Stellungnahme eingegangen zu sein, und sieht der Weiterführung des politischen Dialogs mit dem Bundesrat erwartungsvoll entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Siehe Drucksache 624/12(B) HTML PDF