Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Experten-Arbeitsgruppen im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) ist um die Experten-Arbeitsgruppen im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014" zu den Themen

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gremien jeweils eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.