Der Bundesrat hat in seiner 800. Sitzung am 11. Juni 2004 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV) und zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV)
Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Novellierung der 22. BImSchV und der Vorlage der neuen 33. BImSchV zwei wichtige europäische Richtlinien zur Verbesserung der Luftqualität umgesetzt werden. Der Bundesrat stellt fest, dass durch das gleichzeitige Außerkrafttreten der 23. BImSchV deren Zielsetzung mit der im Zuge der 7. Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgten Übernahme der verschärften europäischen Immissionsgrenzwerte für Benzol, Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM10) ausreichend berücksichtigt wird.
Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass die technischen Potenziale zur Emissionsminderung nicht ausreichen werden, um in Deutschland diese neuen europäischen Immissionsgrenzwerte flächendeckend einhalten zu können. Dies trifft speziell für den Kurzzeitgrenzwert für Feinstaub (PM10) zu, der zur Zeit in vielen Städten an Hauptverkehrsstraßen um den Faktor 2 bis 3 überschritten wird. Es ist davon auszugehen, dass ohne Einleitung einschneidender Maßnahmen in ca. 70 bis 120 Kommunen in Deutschland in den Jahren 2005 bzw. 2010 mit Überschreitungen der Grenzwerte von PM10 und Stickstoffdioxid zu rechnen ist. Die Nichteinhaltbarkeit des Kurzzeitgrenzwertes für PM10 in urbanen Ballungsräumen ist nicht nur ein deutsches, sondern ein europaweites Phänomen, wie eine im Auftrag der Kommission tätige Gruppe von Experten der Mitgliedstaaten in einem PM10-Positionspapier festgestellt hat.
Der Bundesrat stellt fest, dass die bisherigen Untersuchungen in verschiedenen Ländern zur Ursache der PM10-Belastung zeigen, dass im Mittel etwa die Hälfte der Feinstaubbelastung in der Innenstadt aus Quellen außerhalb der Ballungsräume stammt. Selbst in ländlichen und in Küstenregionen kommt es zu Überschreitungen durch Ferntransport und durch natürliche Feinstaubquellen. Dieser nicht durch lokale Maßnahmen beeinflussbare Teil ist an Tagen mit Überschreitungen des Kurzzeitwertes mit bis zu 70 % sogar noch höher, so dass kurzfristige lokale Maßnahmen zur Verminderung von Überschreitungen dieses Wertes umso weniger Wirkung zeigen.
Im Hinblick auf die Nichteinhaltbarkeit der Grenzwerte bittet der Bundesrat daher die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass im Rahmen der nach Artikel 10 der Richtlinie 99/30/EG vorgesehenen Revision der Richtlinie neben der ohnehin geplanten Revision der PM10-Richtgrenzwerte für 2010 (2. Stufe) die Grenzwerte der 1. Stufe (2005) sowie die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO₂) für 2010 einer Prüfung unterzogen werden.
Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung, sich angesichts der Schwierigkeiten bei der fristgemäßen Einhaltung der Grenzwerte für eine Verlängerung der Einhaltungsfristen bei der Europäischen Kommission einzusetzen. Die Kommission könnte dem Sachverhalt Rechnung tragen, indem sie ihrem nach Artikel 10 avisierten Erfahrungsbericht 2004 zur Anwendung der Richtlinie einen entsprechenden Vorschlag zur möglichen Verlängerung der Einhaltungsfristen beifügt.
Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass eine deutliche Absenkung der Partikelemissionen ohne eine möglichst zeitnahe Einführung von Partikelfiltern oder eine im Ergebnis gleichwertige Technik sowie eine deutliche Absenkung von NO₂-Emissionen ohne NOx-Katalysatoren oder eine im Ergebnis gleichwertige Technik für alle Dieselfahrzeuge nicht erreichbar ist.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, zur Unterstützung und Einführung geeigneter Minderungstechnologien steuerliche oder wirtschaftliche Anreize möglichst rasch zu schaffen. Diese Anreize, beispielsweise durch aufkommensneutrale Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen für Fahrzeuge mit Partikelfilter oder gleichwertige Techniken, sollten für Pkw, Lkw und Busse gelten und sowohl Neufahrzeuge als auch Nachrüstungen umfassen. Dabei muss sichergestellt sein, dass den Ländern keine Einnahmeausfälle entstehen.
Die Bundesregierung wird gebeten, dem Bundesrat über die eingeleiteten Maßnahmen und deren Ergebnisse bis zum Juni 2005 zu berichten.